Wildemann unter Herzog Heinrichs Nachfolgern.

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Verbesserung des Bergbaues unter Herzog Julius

Der von Heinrich d. J. ins Leben gerufene Bergbau wurde von seinem Sohn, dem Herzog Julius (1568 - 1589) mit gleichem Eifer und grosser Umsicht fortgeführt. Unter seiner Regierung ist derselbe erheblich verbessert und erweitert.


Da bei zunehmender Teufe die Waltigung der Grundwasser immer schwieriger wurde, war Julius bestrebt, diesem Uebelstand durch den Bau neuer oder die Weiterführung bereits vorhandener Stollen abzuhelfen. Der wichtigste von den neuen Stollen war der "Getroste Julius - Stollen", der 1570 angefangen wurde und nach fünf Jahren die Gänge erreichte, die man dabei im Auge gehabt hatte. Durch diesen Stollen wurde den Gruben "Sonnenglanz", „Haus von Sachsen“, "Gabriel", "St. Johannes" und noch einigen anderen Zechen so trefflich geholfen, dass sie nicht lange danach in gute Ausbeute kamen.


Nach Vollendung des "Getrosten Julius - Stollens" liess der Herzog den "Oberen - Wildemanner - Stollen" und den "Getrosten - Hedwig - Stollen“, die beide zu Herzog Heinrichs Zeiten angefangen, aber wegen allzufesten Gesteins nicht vollendet wurden, weiter treiben, wodurch abermals den Gruben im Stufental geholfen wurde.


Julius hat auch durch eine besondere Verordnung eine Verbesserung der Pochwerke angeordnet. Der "Alte Mann" hatte die Erze zwischen grossen Steinen zerrieben. Um das Jahr 1534 erfand der Bergprobierer Peter Philipp Wildemann das erste Pochwerk, das jedoch nur einen Stempel hatte, der von der Welle eines Wasserrades gehoben wurde und das Erz auf trockenem Wege zerstampfte. Unter Herzog Julius hatte man bereits 1570 angefangen, mehrere Stempel zu verwenden und das frisch gepochte Erz auf nassem Wege auf "Planenherde" zu leiten, das war eine Vorrichtung, bei der der metallhaltige "Schlieg" auf ausgespannter grober Sackleinwand hängen blieb, während der "After" - Pochsand ohne Wert - vom Wasser fortgespült wurde. Auch mussten die bei jedem Pochwerk schon vorhandenen Klärsümpfe um zwei oder drei vermehrt werden, damit keine wertvollen Bestandteile mit dem abfliessenden Wasser in "die wilde Flut gejagt" wurden.


Im Jahre 1573 hatte sich der Meister Vollmer erboten, in Wildemann ein neues Pochwerk zu erbauen, dessen 12 Stempel vom Wind getrieben werden sollten. Dieses "Windpochwerk" versagte jedoch vollständig, und die von der Bergbehörde vorgeschossenen 1000 Taler waren vergeblich ausgegeben.


Als der Bergbau sich unter der sorgsamen Pflege des Herzogs Julius hob und immer noch mehr Zechen in Aufnahme kamen, machte sich ein Mangel an Bergleuten bemerkbar. Im Sommer 1577 fanden sich einige fremde Bergleute ein, aber sie waren so "wild", dass sich die einheimische Bevölkerung vor ihnen fürchtete und froh war, dass sich die meisten von ihnen im nächsten Winter wieder verliefen.


Um nun eine gute und sesshafte Knappschaft zu gewinnen, forderte Julius am 22 Juli 1578 die ländlichen Bewohner seines Herzogtums auf, aus jeder Bauernfamilie, in der mehrere Söhne waren, wenigstens einen von diesen Bergmann werden zu lassen. Aus dem betreffenden Aufruf - der an einigen aufeinander folgenden Sonntagen von den Kanzeln verlesen und gleich nach beendigtem Gottesdienst besprochen werden musste - ist auch ersichtlich, was die jungen Bergleute in jener Zeit verdienten:


Als Pochjunge von 10 - 14 Jahren erhielten sie 10 - 12 Mariengroschen als Wochenlohn und für Beischichten noch 4 - 5, Burschen von 19 - 20 Jahren erhielten als Karrenläufer oder Haspelzieher 15 - 18 und für Beischichten noch 5 - 7 Mariengroschen wöchentlich. Sie konnten nicht nur Häuer, Schmelzer und Silberabtreiber werden, sondern auch „nach Vernunft, Verstand, Fleiss und Geschicklichkeit“ zum Steiger, Schichtmeister, Geschworenen und Bergmeister aufsteigen. Aus jener Zeit stammt wohl auch das Oberharzer Bergmannswort: "A schlachter Puchjung, dar net denkt, ämol Ewerbarkmäster zu wahrn."


Auf Grund dieses Aufrufs werden auch wohl Niedersachsen nach dem Oberharz eingewandert sein, wie auch einige Wildemanner Familiennamen –Tegtmeier, Brinkmann, Winkelvoss und Grote – bezeugen.


Nachlassen der Blütezeit des Bergbaues unter Heinrich Julius



Als der Herzog Julius am 3. Mai 1589 gestorben war, folgte ihm sein Sohn Heinrich Julius in der Regierung. Die erste Blütezeit des Oberharzer Bergbaues ging jedoch mit dem Schlusse des 16. Jahrhunderts zu Ende. Man hatte die Erzgänge in den oberen Schichten mit geringen Kosten abgebaut, und nun kam das Herausholen aus grösserer Tiefe erheblich teurer. Alle Betriebsmittel waren im Preise gestiegen, und dazu kamen noch die drückenden Bergwerks - Abgaben: Der Bergherr beanspruchte den zehnten Teil der gewerkschaftlichen Ueberschüsse, und ausserdem stand ihm noch ein Vorkaufsrecht der fertigen Produkte zu. Es kann daher nicht überraschen, dass unter solchen Umständen ein Rückschlag eintrat. Die meisten Zechen konnten keine Ausbeute gewähren und nur durch erhebliche Zubussen betriebsfähig erhalten werden. Es war eine allgemeine Krisis über den Oberharzer Bergbau gekommen und machte dem fieberhaften Treiben, das Jahrzehnte hindurch auf diesem Gebiet geherrscht hatte, ein Ende. Der Wahn mancher Leute, überall im Oberharz silberhaltiges Erz zu finden, hatte einer grossen Anzahl von Gewerkschaftlern den Beutel geleert, sodass diese sich missmutig zurückzogen. Viele Gruben blieben liegen oder fristeten unter zunehmenden Schulden ein kümmerliches Dasein.


Münzenschwindel, Teuerung und Pest zur Regierungszeit des Herzogs Friedrich Ulrich



Es ist selbstverständlich, dass unter dem Niedergang des Bergwerks die gesamte Oberharzer Bevölkerung zu leiden hatte. Dazu kam noch das Uebel, dass zu Beginn des 17. Jahrhunderts auf dem Gebiete des Geldumlaufs ein unheilvoller Münzenschwindel einsetzte. Gewissenlose Besitzer und Pächter von Münzstätten kauften das Harzer Feinsilber und bereits umlaufendes echtes Silbergeld auf, prägten unter Zusatz von recht viel Kupfer neue Geldstücke, die dem Namen nach den alten gleich, aber an Silbergehalt ganz minderwertig waren. Man nannte diese Zeit die "Kipper - und Wipperzeit". Zuletzt wollte niemand dieses minderwertige Geld nehmen, und die Kaufleute und Handwerker forderten Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände als Bezahlung. Es blühte der Tauschhandel. Es ist daher zu verstehen, dass die Bergleute sich dagegen auflehnten, wenn sie ihren geringen und sauer verdienten Lohn im wertlosen Geld empfingen und es sogar zu stürmischen Auftritten und zur Arbeitsverweigerung kam.


Als der Herzog Friedrich Ulrich durch Erlass einer neuen Münzordnung 1624 dem schamlosen Treiben der Münzenschwindler ein Ende bereitete und das Geld der damaligen Zeit auf den wirklichen Wert herabgesetzt wurde, wurde mancher dadurch schwer betroffen, und die Folge davon war, dass auch einige Gewerkschaften den Bergbau nicht mehr fortsetzen konnten.


Verschärft wurde diese böse Zeit noch durch die hintereinander folgenden Missernten der Jahre 1621 - 1624. Die Preise für Lebensmittel und sonstige Bedürfnisse erreichten eine unglaubliche Höhe. Ein Malter (6 Himten) Roggen kostete 25 Taler, Weizen 30, Gerste 20, Hafer 9 Taler, ein Pfund Butter oder Speck 24 Mariengroschen. Man kann die sich hieraus ergebenden traurigen Lebensverhältnisse nur verstehen und bemessen, wenn man sich vor Augen führt, was die damaligen Bergleute verdienten. Berghauptmann Löhneys macht darüber in seinem 1617 gedruckten Buche "Bericht vom Bergwerk" folgende Angaben:


Einem Schichtmeister gibt man, wenn er Ausbeutezechen
und viel zu tun hat wöchentlich 1 Gulden 10 Mgr.
Einem Steiger nach Gelegenheit der Zechen 1 Gulden 15 Mgr.
und der Zimmerarbeit gibt man zu Lohn 1 Gulden 15 Mgr.
Einem Untersteiger 1 Gulden 10 Mgr.
Ein Wasserknecht wöchentlich sein Lohn 1 Gulden
Ein Anschläger wöchentlich sein Lohn 17 Mgr.
Ein Häuer wöchentlich sein Lohn 18 Mgr.
Ein Karrenläufer wöchentlich sein Lohn 17 Mgr.



1 Gulden = 20 Mariengroschen, 1 Mgr, =8 Pfennige.


Die meisten Bergleute konnten sich also in jener Zeit für den Lohn einer ganzen Woche nicht einmal ein Pfund Butter kaufen und wenn der Bergmann nicht selbst Kühe oder Ziegen im Stall hatte, mussten er und seine Familienangehörigen trockenes Brot essen. Aber auch dieses war kaum aufzutreiben, weil der Oberharz kein eigenes Getreide erzeugte und auch die ländliche Bevölkerung unter den Missernten der letzten Jahre gelitten hatte.


Wegen dieser Notlage liess die Landesherrschaft den Bergleuten aus den Vorräten ihrer Domänen das unbedingt notwendige Korn zu einem billigen Ausnahmepreis verabfolgen. Diese Einrichtung hat man in späterer Zeit - 1722 wurde zu diesem Zweck das Kornmagazin in Osterode gebaut - dauernd beibehalten und damit Jahrhunderte hindurch besonders in teueren Zeiten viel Segen gestiftet.


Kaum hatte die Teuerung etwas nachgelassen, so kam im Winter 1625 die Pest abermals über den Oberharz, die von umherziehenden Söldnerscharen - seit 1618 wütete schon der Dreissigjährige Krieg - eingeschleppt war und weiter verbreitet wurde. Die durch die vorhergegangenen Hungerjahre geschwächte Bevölkerung war nicht widerstandsfähig, und wenn Wildemann auch nicht so schwer heimgesucht wurde wie Clausthal und Zellerfeld, so hat die unheimliche Seuche doch auch in unserer Bergstadt so viele Opfer gefordert, dass einzelne Familien ganz ausgestorben sind.

Wildemann im Dreissigjährigen Krieg.



Die Sturmwellen des 30 jährigen Krieges erreichten Wildemann erst im Frühjahr 1626. Nachdem Tillys Scharen am 10. Februar des genannten Jahres die Bergstadt Grund und am 19. März trotz heldenhafter Gegenwehr der Einwohner unter dem tapferen Berggeschworenen Thomas Merten die Stadt Zellerfeld geplündert und gebrandschatzt hatten, kamen sie auch nach Wildemann. Honemann erzählt über diesen Raubzug folgendes:


"Den anderen Braunschweigischen Bergstädten Wildemann und Lautenthal ging es nicht viel besser als dem Zellerfelde selbst. Am 22. März wurden beide Oerter durch etliche l00 Mann tillyscher Kriegsvölker ebenfalls eingenommen, und insonderlich zu Wildemann viele Einwohner durch Feuer und Schwert aufgerieben, auch alle Häuser ausgeplündert.“


Dass die vom Volksmunde als Tillyschanzen bezeichneten Gräben im Galgenberger Holze in jener Zeit angelegt sind, ist unwahrscheinlich, denn sie stammen jedenfalls—wie weiter unten noch ausgeführt wird - aus dem Siebenjährigen Krieg.


Die wilde Horde warf ihre Brandfackel nicht nur in die Wohnhäuser, sondern auch in das 1543 vollendete Gotteshaus.


Erst einige Jahre nach 1650 wurde eine neue Kirche gebaut, nachdem vorher einige Wildemanner Einwohner - mit Sammelbüchern ausgerüstet - nicht nur im braunschweigischen Lande sondern auch in den angrenzenden Gebieten - milde Gaben für den Kirchenbau erbeten hatten.


Vermehrt wurden die Kriegswirren auch noch durch das Auftreten der "Harzschützen", die ursprünglich zum Schutze des Harzes gegen Tilly dienen sollten, sich aber später in Räuberbanden umwandelten und Wege und Stege unsicher machten.


Als der unglückselige Religionskrieg vorbei war, sah es in Wildemann - wie auch in den übrigen Bergstädten - recht trübselig aus. Der Bergbau war fast ganz eingestellt, und die allgemeinen Verhältnisse waren auf den tiefsten Stand gesunken. Zuchtlosigkeit und Unsittlichkeit hatten überhand genommen, und überall herrschte Rohheit und Verwilderung.


Weil die Einwohnerzahl nur noch etwa halb so gross war als vor dem Kriege, hatten Haus - und Grundbesitz fast jeden Wert verloren, und man konnte deshalb noch gut erhaltene Wohnhäuser für wenig Geld kaufen, während baufällige Häuser einfach abgerissen und als Brennmaterial fürs Brauhaus benutzt wurden.


An den Nachwehen des verheerenden Krieges hatte Wildemann noch sehr lange zu leiden, obgleich man versuchte, durch Wiederaufnahme des Bergbaues und Erneuerung von Betriebs - und Wohnstätten die schweren Kriegswunden zu heilen. Doch war es nicht leicht, den darniederliegenden Bergbau wieder in die Höhe zu bringen, weil viele von den auswärtigen Gewerken sich nicht mehr beteiligen wollten oder konnten, da auch sie durch den langen Krieg arm geworden waren.

Entstehung und Entwicklung des Wildemanner Schützenwesens



Eng verknüpft mit dem Werdegang unserer Bergstadt ist das hiesige Schützenwesen, das bis in das Jahr 1572 nachzuweisen ist.


Als in der ersten Hälfte des 16.Jahrhunderts fremde Bergknappen in den Harz eindrangen, um den dort früher schon betriebenen Bergbau aus seinem etwa 180jährigen Schlafe zu erwecken, konnten sie die von ihnen gegründeten Bergstädte wegen des bergigen Geländes nicht mit Wall und Graben umgeben, sie also nicht verteidigungsfähig machen. Es kam ihnen jedoch sehr zustatten, dass sie als Bergknappen - gleich den Knappen der Ritter - das Recht hatten, Waffen zu tragen. In den ältesten Zeiten waren das die Streitäxte "Bergbarte" und "Berghackel“. Das letztere wurde in späterer Zeit in kleinerer und zierlicherer Form von den Bergleuten als Symbol des alten Waffenrechts als Stock getragen. Heute sieht man es jedoch nur noch an bergmännischen Festen in der Hand der Steiger als Schmuck zur Uniform.


Nach Erfindung der Feuerwaffen diente auch den Bergknappen hauptsächlich das Schiessrohr zur Verteidigung. Aus einer Musterungsrolle vom 24.Juli 1585 ist zu ersehen, dass bei den "Fahnen - Knechten" des Fähnleins Wildemann - Grund die Hauptwaffe das kurze Schiessrohr war.


Um nun die Wehrpflichtigen zu sicheren Schützen auszubilden, wurden regelnlässige Schiessübungen abgehalten, und es bildeten sich innerhalb der Knappschaften sogenannte Schützenbrüderschaften, die von der Bergbehörde in jeder Weise begünstigt und unterstützt wurden. Daher stand das Oberharzer Schützenwesen schon um das Jahr 1570 in hoher Blüte. Darüber berichtet der Wildemanner Geschichtsschreiber Hardanus Hake in seiner Bergchronik folgendes:


"Anno 1572 ist nach Bartholomäi ein grosser Schützenhoff auf Zellerfeld abgehalten, dahin viel Stedte verschrieben die von Wildemann sind mit fliegender und schwebender Fahne hinaufgezogen und angekommen, Zacharias Benedict, ein Steiger gewann darauf das beste.


Anno 1577.In diesem Jahre ist abermahl ein grosser Schützenhoff auffm Zellerfeld gehalten worden, da dann unser gnädiger Fürst und Herr 60 fl. auf dem besten Schuss verehret hath und das beste Hennig Möller in Goslar gewonnen. . -


Anno 1578.Den 15 September wardt aufm Zellerfeld abermahl ein grosser Schützenhoff gehalten, und gewann das beste Bastian Meissner.. -


Anno 1580.Am Tage Johannis Baptistae ward ein Schützenhoff gehalten aufm Zellerfeld und der Glückstopf aufgetheilet."


Wir ersehen daraus ,dass der Schützenhof in der damaligen Zeit nur in Zellerfeld stattgefunden hat. Dem verdienstvollen Leiter aller Braunschweig - Wolfenbüttelscher Bergwerke, Oberbergmeister Christoph Sander, ist es zu verdanken, dass das Schützenwesen seitens der Bergbehörde in festgeregelte Bahnen geführt wurde. Er wandte sich im Namen der 4 braunschweigischen Bergstädte Wildemann, Grund, Zellerfeld und Lautenthal am 6.Januar 159o an den Herzog Heinrich Julius mit der Bitte, zu genehmigen, dass von den mit vorschriftsmässigen Feuerrohren ausgestatteten Berg - und Hüttenleuten in der Zeit vom Sonntag Cantate bis Michaelis allwöchentlich ein Preisschiessen und jährlich einmal ein Schützenhof - später Freischiessen genannt - abgehalten würde.


Beiden Bitten wurde entsprochen, aber dabei bestimmt, dass der Taler aus dem Zehnten nur von einem Schützen aus den oben genannten 4 Bergstädten gewonnen werden könnte.


Der eben erwähnte Taler sollte zu jedem Sonntagsschiessen aus der Zehntkasse bewilligt werden.


Als Termin für den Wildemanner Schützenhof wurde das Trinitatisfest bestimmt, für Grund der Sonntag vor Bartholomaei, für Zellerfeld der Sonntag vor Michaelis, für Lautenthal der Sonntag vor Jacobi.


Eine noch festere Grundlage erhielt das Oberharzer Schützenwesen nach dem 3ojährigen Kriege, als die Obrigkeit alle wehrhaften Bürger aufforderte, die Bewohner der Bergstädte vor dem umherstreifenden Raubgesindel - den sogenannten Harzschützen - , das alle Wege und Stege unsicher machte, zu schützen. Um diesen Schutz einheitlich zu gestalten, wurden für die Schützenbrüderschaften der Bergstädte von der Berghauptmannschaft im Jahre 1652 sachgemässe Schützenordnungen erlassen.


Seit jener Zeit - vielleicht auch noch früher - wurde neben dem landesherrlichen Ehrengewinn von einem Taler auch noch ein Gewinn aus städtischen Mitteln verteilt. Nach der Wildemanner Kämmereirechnung von 1681 betrug der den Schützen gewährte Jahresbeitrag 9 Rthl. 18 Gr.


Leider ist die Wildemanner Schützenordnung nicht mehr aufzufinden, und wahrscheinlich ist sie beim Brande des alten Schützenhauses im Jahre 1875 verlorengegangen. Da jedoch die Oberharzer Schützenordnungen im grossen und ganzen gleich waren, sei etwas aus der für Clausthal erlassenen mitgeteilt:


Wer zur Schützenbrüderschaft gehörte, musste mindestens dreimal im Jahre mitschiessen. Auch Fremde konnten zum Schiessen zugelassen werden, konnten jedoch nicht an den Geldgewinnen teilnehmen, die aus landesherrlichen oder städtischen Mitteln stammten. Die übrigen Gewinne hatten ihre Grundlage in dem "Satzgeld", das von jedem Schützen vor Beginn des Schiessens dem Schützen - Offizium - Schützenvoigt, zwei Siebener und Fähnrich - übermittelt werden musste. Bei dem alljährlich stattfindenden Freischiessen war jeder Schütze verpflichtet, sich zur gegebenen Zeit mit seiner Büchse vor dem Rathause einzufinden, um die Schützenfahne im Festzug zu begleiten.


Es würde zu weit führen noch weitere Einzelheiten aus der Schützenordnung mitzuteilen, doch sei noch so viel gesagt, dass das überlieferte Brauchtum bis in die Neuzeit beibehalten wurde. So enthält z.B. auch die "Satzung der Schützenbrüderschaft Wildemann", die wegen Eintragung in das Vereinsregister im Jahre 1906 aufgestellt und genehmigt wurde, wieder die alte Bestimmung, dass der jeweilige Bürgermeister der Bergstadt - früher Richter genannt - als Oberschützenvoigt gilt. Ihm muss der gewählte Schützenvoigt zur Bestätigung präsendiert werden. Auch muss ihm die alljährliche Abrechnung über Vermögen der Brüderschaft zur Kenntnisnahme und Genehmigung vorgelegt werden.


Sind auch die Gründe hinfällig geworden, die einst zur Gründung der Wildemanner Schützenbrüderschaft geführt haben, so besteht sie doch heute noch.


Ob das alte Schützenhaus, das 1875 des Feuers Macht vernichtete, das erste in Wildemann gewesen ist, liess sich nicht nachweisen. Es stand im sogenannten Viertel, einem Stadtteil am Nordabhang des Galgenberges. Es wird vom Geschichtsschreiber Gatterer für das Jahr 1734 erwähnt, wenn er berichtet, dass bis zu diesem Jahr der Hüttenwächter im Schützenhaus gewohnt hat. Die Scheiben standen an dem Wege, der nach dem Galgenberger Walde hinaufführt, und noch heute heisst diese Stelle im Volksmunde "An den Scheibenkreuzen". Ein neues Schützenhaus wurde auf der Brandstätte nicht wieder erbaut, doch schoss man an der gewohnten Stätte von einem einfachen Schiesstand so lange, bis es im Jahre 1878 polizeilich verboten wurde, weil infolge des Bahnbaues die Schusslinie über den Eisenbahneinschnitt vor dem Tunnel hinwegführte. Einige Jahre später wurde ein neuer Schiesstand im Spiegeltal erbaut.

6) Stadtobrigkeit und Stadtverwaltung im 16. Jahrhundert



Durch die Bergfreiheit von 1532 war auch der noch im Entstehen begriffenen Bergstadt Wildemann die freie Wahl von Richter und Rat und die bürgerliche Rechtsprechung zugesichert. Schon 1534 machte man von diesem Recht Gebrauch und wählte den Geschworenen Veit Pauer zum ersten Richter, dem 1542 Hans Franke im Amte folgte. Dieser wurde jedoch durch die Räte der Fürsten des Schmalkaldisehen Bundes - Herzog Heinrich war aus seinem Hause vertrieben - abgesetzt, und Hans von Schwalbach wurde sein Nachfolger. Der letztere war jedoch bei den Einwohnern nicht beliebt, und man freute sich, als der inzwischen zum Bergmeister ernannte Veit Pauer 1544 das Richteramt wieder ausübte. Spätere Richter waren nach Hakes Bergchronik - berichtigt durch Denkers Forschungen aus dem Wildemanner Stadtbuch (W St B) von 1544 - folgende


1545 Hans Franke
1546 Thomas Salomo
1547 Ulrich Uebel
1548 Hans Franke (nach W St B Matz Köhler )
1549 Matz Köhler (W St B Georg Monnich )
1550 Ulrich Uebel (W St B Michel Dannenberg)
1551 Heinrich Mönch
1552 Gregor Bergmann (W St B Hans Roseler)
1555 vacat (Gregor Bergmann)
1554 Hans Roseler
1555 vacat (W St B Michel Dannenberg)
1556 Hans Vogtländer
1557 Michel Dannenberg
1558 Hans Vogtländer
1559 Michel Liebe
1560 - 1563 Hans Vogtländer
1564 Michel Dannenberg (nach W St B auch 1565 - 67)
1568 - 69 Jacob Remisch
1570 Michel Dannenberg
1571 Jacob Remisch
1572 - 74 Michel Dannenberg
1575 Matz Hane
1576 - 77 Jacob Remisch
1578 Michel Dannenberg
1579 Jacob Remisch
1580 Matz Hane
1581 - 82 Michel Dannenberg
1585 Gerd Hensing (W St B 1583 - 85 und 1590)



Wenngleich den Bergstädten nach den Bergfreiheiten die selbständige Wahl von "Richter und Rat" zustand, so bedurfte die Wahl doch der Bestätigung des Herzogs. Wie aus dem vorstehenden Verzeichnis ersichtlich ist, wurden manche Richter nur auf ein Jahr gewählt, andere dagegen - wie z.B. Michel Dannenberg wurden aufeinanderfolgend oder einige Jahre später wieder gewählt.


Der Richterdienst war in den ersten Jahrhunderten - und auch noch später - ein Nebenamt und erforderte keine besondere juristische Bildung. Schon in der ersten Zeit wählte man meistens Bergbeamte. Der Richter hatte nicht nur die bürgerliche Gerichtsbarkeit auszuüben - die "peinliche" stand ihm nicht zu - , sondern übernahm auch zugleich die städtische Verwaltung, wobei ihm die Ratsherrn zur Seite standen. Daher bezeichnete man die Ratsbehörden in den Oberharzer Bergstädten bis ins 19.Jahrhundert hinein mit dem Ausdruck "Richter und Rat".


Neben Richter und Rat war auch ein Stadtschreiber als juristischer Beirat an der Gerichtsbarkeit und Verwaltung beteiligt, Hake nennt für 1554 Valentin Weyrauch, für 1571 Georg Lerche, für 1572 Hans Oppermann und für 1577 - 81 Valentin Froberg, der auch zugleich Organist war.


Die städtischen Gelder hatten zwei Kämmerer zu verwalten. Hake nennt für 1563, 1564 und 1570 Wolf Springer und Georg Schmidt, für 157l Lorenz Neubeck, für 1572 - 74 Jacob Remisch - war vorher und nachher auch Richter - und Gregor Lerche, für 1575 - 82 dieselben jedoch nach der Gemeinderechnung waren es Lorenz Neubeck und Georg Lerschner.


Da sich die Bergstadt Wildemann 1534 - wie oben berichtet— den ersten Richter erwählt, wird der Ort wohl auch bald Stadtrechte bekommen haben. Ueber ein altes Stadtsiegel Macht Fr. Schell in der „Zeitschrift des Harzvereins für Geschichte und Altertumskunde“, 16. Jg. (1883) folgende Mitteilung:


"Der vorstehende Geburtsbrief, aus der Magistrats - Registratur in Wildemann entlehnt, war auf weiches schönes Pergament recht gut geschrieben, er hatte sodann eine an ein blaues Seidenband befestigte Holzkapsel, in welche das Wildemanner Stadtsiegel auf grünem Wachse eingedrückt war. Besagtes Siegel soll sich noch heute in der dortigen Registratur befinden, es hat 38 mm Durchmesser, stellt dem Wildemann an ein springendes Pferd gelehnt dar und hat die Figur die Fichte in der rechten Hand. Die Umschrift des Siegels lautet:

SIGIL DER ALTEN FÜRSTL. BRUNS. BERKS. WILDEMAN 1519



Die Jahreszahl 1519 ist offenbar ein Schreibfehler von Schell oder ein Druckfehler in der genannten Zeitschrift. Da Wildemann erst 1529 gegründet ist, kann unmöglich die Jahreszahl 1519 im Stadtsiegel gestanden haben. Jedenfalls hat die Zahl 1529 geheissen und soll auf das Gründungsjahr der Bergstadt hinweisen.


Vor mir liegt als Urschrift ein Wildemanner Lehrbrief aus dem Jahre 1808. Die eigenhändige Unterschrift des Lehrherrn, Bergchirurg Heinrich August Anton Strube wird vom "Rathscollegium" bescheinigt, und das dabei gebrauchte Stadtsiegel ist in Papier gepresst aufgeklebt. Es zeigt den Wilden Mann, die Fichte senkrecht in der rechten Hand haltend.


Die Umschrift des Siegels lautet:

SIEGEL DER ALTEN FÜRSTL. BRUNS. BERKS. WILDEMAN 1548



Was soll nun die Jahreszahl 1548 bedeuten? Vielleicht ist der Bergstadt erst in diesem Jahr das Recht zur Führung eines Stadtsiegels verliehen!


Es ist anzunehmen, dass sich Wildemann schon in den ersten Jahren seiner Entwicklung ein Rathaus erbaut hat. Es wird das wichtigste und ansehnlichste Gebäude der Stadt gewesen sein und nicht nur dazu gedient haben, dass dort die Sitzungen von Richter und Rat abgehalten wurden, denn in seinen unteren Räumen wird sich auch die Ratsschenke befunden haben. Ob das alte und ehrwürdige Rathaus, das 1925 durch Feuer zerstört wurde, schon als Wirkungsstätte der ersten Wildemanner Richter gedient hat, liess sich nicht feststellen. Hake erwähnt in seiner Bergchronik nichts darüber.


7)Kirchliche Nachrichten aus der ältesten Zeit.



Die Bergstadt Wildemann war seit ihrer Gründung in kirchlicher Beziehung zunächst eine Filiale von Grund und Zellerfeld. Im letzteren Ort hatte man seit 1538 in Christoph Beer einen eigenen Pfarrer, der aber seines lutherischen Glaubens wegen von dem katholisch gesinnten Herzog Heinrich 1541 vertrieben wurde. Die lutherischen Bergleute wollten sich jedoch - wie an einer anderen Stelle dieser Chronik bereits erwähnt ist - keinen katholischen Prediger aufzwingen lassen und liessen sich von den lutherischen Pfarrer Joh. Ebeling in Kirchberg, der von Zeit zu Zeit zu ihnen kam, das Wort Gottes verkündigen. Man bemühte sich jedoch auch, von der missmutig gegebenen Erlaubnis des Herzogs Gebrauch zu machen, auf eigene Kosten einen lutherischen Pfarrer anzunehmen.


Als das nicht gelingen wollte, sandten die Zellerfelder am 2. November 1542 Abgesandte nach Seesen, wo die Visitatoren des Schmalkaldischen Bundes weilten, mit der dringenden Bitte, Ihnen einen Prediger zu verschaffen. Aber erst im nächsten Jahr - 1543 - erhielten sie Johann Gnaphäus aus Göttingen als Geistlichen, der fünf Jahre hindurch auch in Wildemann sein Amt ausübte.


Erst 1548 bekam Wildemann einen eigenen Prediger, über dessen Namen jedoch Unklarheit herrscht. Hake erwähnt nur die Tatsache der Anstellung und nennt keinen Namen. Auch Honemann kann den Namen nicht angeben. Nach einem "Register der merkwürdigsten Sachen aus denen in hiesiger Registratur befindlichen Actis“ - nach Denker um 1754 oder etwas später von dem Wildemanner Stadtschreiber Rosenhagen angelegt— heisst er Conradus und soll 1558 gestorben sein. Ist der Name richtig, so kann er das Pfarramt nur ganz kurze Zeit verwaltet haben, denn von 1549 ab taucht im Wildemanner Stadtbuch der Prediger Kern auf. Der Name ist nur in den ersten beiden Buchstaben deutlich zu lesen; nach ihm wird noch ein Herr Anthoni genannt.


Nach Hake ist 1556 "Herr Conrad N pfarher worden". Honemann berichtet ( II. Teil, § 116): "Sonst kann auch beyläufig hier gedacht werden, dass man den dahmaligen - nur aus dem Zusammenhang ist zu ersehen, dass es sich um das Jahr 1556 handelt— Pfarrer zum Wildemann allgemein Conradus nannte. "


Nach Hake ist also Conrad N. überhaupt erst 1556 Prediger in Wildemann geworden und nicht schon 1548, wie im oben erwähnten "Register" angegeben ist.


Auf Conrad N. , bezw. Conradus, folgte nach Hake und Honemann Philipp Schäfer oder Schäffer. Er ist jedoch nur kurze Zeit im Amt gewesen, denn schon 1559 wird David Bitterbösse sein Nachfolger. Dieser Pfarrer kam 1571 mit seiner vorgesetzten Behörde in Zerwürfnis, weil er die von Herzog Julius 1568 erlassene Kirchenordnung nicht billigen und unterschreiben wollte. Er wurde seines Amtes entsetzt und musste längere Zeit im Gefängnis zu Wolfenbüttel zubringen.


Der Wunsch vieler Wildemanner Einwohner, Bitterbösse wieder in sein Amt einzuführen, wurde nicht erfüllt. Nachdem das Pfarramt ein Vierteljahr lang unbesetzt war, wurde Magister Johann Schaber zum neuen Prediger erwählt. Er ist jedoch nur drei Quartale in Wildemann geblieben, denn schon 1572 erhielt er in Hardanus Hake einen Nachfolger.


Diesem Geistlichen haben wir es zu verdanken, dass durch seine "Bergchronik" - die älteste Geschichtsquelle über den Oberharz - eingehende Nachrichten über Wildemann aus dem 16. Jahrhundert der Nachwelt überliefert sind. Ueber die Zeit seiner Wildemanner Amtstätigkeit herrschen verschiedene Meinungen: In einem alten Prediger - Verzeichnis der Pfarre zu Wildemann ist auf Hake folgend 1625 Jacobus Eubenius - richtiger Calenius - aufgeführt. Denker führt dagegen im Jahrgang 40 der "Zeitschrift des Harzvereins für Geschichte und Altertumskunde" den Nachweis, dass Hake nur bis l610 im Amt gewesen sein kann. Mit Denker's Forschungen stimmt Calvör überein, wenn er in seinen "Historischen Nachrichten“ - gedruckt 1765 - schreibt, dass der Prediger Jacob Calenius im Jahre l6l0 von Altenau nach Wildemann gegangen oder versetzt ist.


Ueber das erste Wildemanner Gotteshaus ist nicht viel zu berichten. Es stand an derselben Stelle, wo das heutige sich befindet. Mit dem Kirchenbau wurde 1541 begonnen, und am Tage Maria Magdalana des Jahres 1543 wurde die Kirche - wie oben schon erwähnt— durch den Zellerfelder Prediger Gnaphäus eingeweiht. Sie stand bis 1626 und wurde von Tillyschen Streifscharen während des 30jährigen Krieges durch Feuer vernichtet.

8) Der Anfang des Wildemanner Schulwesens.



Bei der reformatorischen Kirchenvisitation im Jahre 1542 heisst es im Protokoll für Zellerfeld: "So sollen sie auch einen Schulmeister und kuster mit freyer Wohnungen versorgen und dem schulmeister mit der Zeit dreissig gulden und dem kuster zwanzig gulden zu solde verschaffen. "


Wenn im soeben genannten Jahr Wildemann auch noch keinen eigenen Pfarrer hatte, sondern mit Zellerfeld kirchlich verbunden war, so ist doch anzunehmen, dass obige Vorschriften betreffs der Schule auch für Wildemann Gültigkeit hatte. Bevor Wildemann 1548 einen eigenen Prediger bekam, hatte man nach Hake einen Schulmeister namens Bartoldus Tunkel. Nach Denker ist aus dem alten Wildemanner Stadtbuch zu ersehen, dase Bartoldus "Dunkel“ schon 1545 im Amte war, denn am Sonntag Lätare dieses Jahres klagt er vor dem damaligen Bergmeister Veit Bauer und dem Richter Hans Franke gegen den Wildemanner Bürger Nickel Hauenschild wegen übler Nachrede und zwingt diesen zum Widerruf.


Zu Schulmeistern berief man damals nicht nur in grossen sondern auch in kleinen Städten Männer mit gelehrter Bildung, besonders Theologen, die auf ein Pfarramt warteten. Dadurch entwickelten sich aus einfachen Küsterschulen allmählich "lateinische" Schulen. So war es auch in Wildemann, und die dortige Lateinschule erreichte ihre höchste Blütezeit in der Mitte des 18. Jahrhunderts.


Hake erwähnt in seiner Bergchronik für das Jahr 1552 den Schulmeister Henricus Rustehnus (Heinrich Rust), der ums Jahr 1554 Hofprediger in Katlenburg wurde.


Hake nennt für 1571 Balthasar Conradi als Schulmeister und berichtet über dessen Abgang und Nachfolger:


"Anno 1577. Balthasar Conradus, so dieser Bergstadt Wildemann etliche jahr nach einander für einen Schulmeister gedient zog in den Grund und ward Pfarrher, und kam an seine stadt Jodocus Roleff Alveldiensis. “


Roleff ging 1581 als Pastor nach Wetteborn und wieder bekam Wildemann in Heinrich Schwieger einen Theologen als Schulmeister. Er blieb bis 1584 und ging dann als Pfarrer nach Calvörde.


Im Jahre 1625 präsentieren Richter und Rat den Rektor Ernst Freisen dem Konsistorium in Wolfenbüttel. Es ist daraus zu ersehen, dass Richter und Rat das Wahlrecht hatten und das Konsistorium sich nur das Bestätigungsrecht vorbehielt.


Auch über das erste Wildemanner Schulhaus lässt sich nichts Bestimmtes sagen. Hake berichtet leider nichts darüber. Merians Kupferstich von 1654 zeigt jedoch neben der Kirche das dort noch heute stehende "alte Schulhaus“, das aber - wohl seit Aufhebung der Lateinschule im Jahre 1805 - nicht mehr für Schulzwecke dient, sondern in Privathand überging. Wann dieses alte Schulhaus erbaut ist, lässt sich wohl nicht mehr feststellen.