Unsere Familie

Scheeßel

by jogo21

Das Haus wurde (vermutlich) 1903 als Erholungsheim erbaut. Bauherr war der Arzt Dr. med. Walbaum.

1938 kaufte Dr. med. Peter Hillebrand aus Celle das Haus und bezog es mit Frau und zwei Kindern. In Scheeßel war die Stelle eines praktischen Arztes vakant. Zum Haus gehört auch ein Garten mit etwa 50 Bäumen.

Zwischen 1939 und 1945 und auch danach diente das Haus Flüchtlingen aus den umliegenden Großstädten als Zuflucht vor Bombenangriffen. Nach dem Krieg wurden einige Umbaumaßnahmen vorgenommen, die die äußere Gestalt des Hauses veränderten.

Das obere Bild ist ca. 1956 aufgenommen, das untere 1996.

 


Chronik der Bergstadt Wildemann

by jogo21

von

Carl Grote

Lehrer i. R.

Inhaltsverzeichnis

  1. Der Name der Bergstadt.
  2. Das Landschaftsbild.
  3. Der Wildemanner Bergbau im 15.und 14.Jahrhundert.
  4. Wiederaufnahme des Bergbaues und Gründung der Bergstadt durch Herzog Heinrich d.J. von Braunschweig – Wolfenbüttel.
  5. Wildemann unter Herzog Heinrichs Nachfolgern.
    1. Verbesserung des Bergbaues unter Herzog Julius.
    2. Nachlassen der Blütezeit des Bergbaues unter Heinrich Julius.
    3. Münzenschwindel, Teuerung und Pest zur Regierungszeit des Herzogs Friedrich Ulrich.
    4. Wildemann im Dreissigjährigen Krieg.
    5. Entstehung und Entwicklung des Schützenwesens.
    6. Stadtobrigkeit und Stadtverwaltung im 16. Jahrhundert.
    7. Kirchliche Nachrichten aus der ältesten Zeit.
    8. Der Anfang des Schulwesens.
  6. Wildemann als Kommunion – Bergstadt unter welfischen Herzögen.
    1. Der Erbvertrag vom 14. Dezember 1635.
    2. Massnahmen zur Hebung des Bergbaues.
    3. Die Bergstadt unter Feuersnot.
    4. Die Einwohner im Hexenwahn.
    5. Die Stadt im Siebenjährigen Krieg.
    6. Abermaliger Rückgang des Bergbaues.
    7. Die Pastoren im 17.und 18.Jahrhundert.
    8. Blütezeit und Ende der Lateinschule.
  7. Wildemann im Kurfürstentum Hannover nach Aufhebung der Kommunion.
    1. Die Kommunion wird aufgelöst.
    2. Wildemann und Grund werden gemeinsam verwaltet.
    3. Die Bergstadt unter Fremdherrschaft.
  8. Wildemann im Königreich Hannover.
    1. Die politischen Verhältnisse.
    2. Der Wildemanner Bergbau im jungen Königreich
    3. Wildemann wird wieder selbständig verwaltet.
    4. Besuch des Herzogs Adolf Friedrich von Cambridge.
    5. Die Bergfreiheiten werden zum grössten Teil aufgehoben.
    6. Königsbesuch im Jahre 1839.
    7. Aus einer „freien“ wird eine „amtssässige“ Bergstadt.
    8. Das Revolutionsjahr 1848.
    9. Abwanderung Wildemanner Bergleute nach Ramsbeck.
    10. Annahme der Landgemeinde – Ordnung.
    11. Gefährliches Hochwasser im Jahre 1861.
    12. Georg V. kommt zur Denkmalsweihe.
    13. Das Drama von Langensalza.
    14. Die Wildemanner Volksschule in der hannoverschen Zeit.
    15. Das Kirchenwesen der Bergstadt unter hannoverscher Herrschaft.
  9. Wildemann als preussische Gemeinde bis zum Weltkrieg 1914/18.
    1. Die Stadt im Kriege 1870/71.
    2. Änderung der Brennholz – und Ablösung der Bauholzberechtigungen.
    3. Anfang des Kurbetriebes durch Bau einer Badeanstalt.
    4. Die Bergstadt wird Bahnstation.
    5. Das Postwesen.
    6. Die Steinindustrie als neue Nährquelle der Einwohner.
    7. Die erste Einstellung des Wildemanner Bergbaues.
    8. Weitere Entwicklung zum Luftkurort.

IX. Wildemann als preussische Gemeinde bis zum Weltkrieg 1914/18.

by jogo21

1)Die Bergstadt im Kriege 1870/71

Es ist König Wilhelm gewiss nicht leicht geworden, dem Königreich Hannover ein Ende zu bereiten, dessen Beherrscher seit fast 800 Jahren durch allen Wechsel der Zeiten hindurch mit ihrem Volke verwachsen waren, und es war wohl nur die Rücksicht auf den vorhergesehenen Kampf mit Frankreich, der ihn dazu bestimmte, sich gegen den bösen Nachbar eine starke Stellung zu verschaffen, damit es diesem nicht möglich war, an der Nordsee mittels seiner starken Flotte eine Armee zu landen. (Nach Guth)

Und als das Vorhergesehene nun eintraf und Frankreich im Juli 1870 Preussen den Krieg erklärte, zogen auch die wehrfähigen Männer und Jünglinge aus unserer Bergstadt mit dem grossen deutschen Heere sieghaft in Frankreich hinein. Mit Böllerschüssen uad Fahnenschmuck begrüssten die Wildemanner die Siegesnachrichten von Weissenburg, Spichern, Wörth und Metz, und als am Morgen des 3. September die Kunde von Napoleons Gefangennahme auch in Wildemann eingetroffen war, wurde dieser Tag von der freudig erregten Bevölkerung durch allerlei Veranstaltungen ganz besonders gefeiert.

Als dann anfangs März 1871 endlich die Nachricht eintraf, dass die französische Nationalversammlung zum Frieden bereit war, rief diese Kunde allgemeine Freude hervor, und man rüstete zum Friedensfest.

Dieses wurde am l8. Juni 1871 unter Teilnahme der gesamten Einwohnerschaft gefeiert. Fast alle Häuser der Stadt waren mit Girlanden geschmückt, und die Besitzer von Fahnen hatten diese aus den Fenstern gehängt. In einem langen Festzug waren sämtliche Vereine der Bergstadt mit ihren Fahnen vertreten, denen sich die Berg – und Hüttenleute in ihrer Tracht, die Jungfrauen und Schulkinder angeschlossen hatten. Nachdem im Rathausgarten eine Friedenseiche gepflanzt war, übereichten zwei Ehrenjungfrauen den beiden bisher zurückgekehrten Kriegern Lorbeerkränze, und der Festredner Bürgermeister Tettenborn gab der allgemeinen patriotischen Stimmung mit begeisterten Worten Ausdruck. Ein donnerndes Hoch der Anwesenden auf den Kaiser und die tapferen Krieger beschloss die Feier. Am Abend wurden die meisten Häuser der Stadt – wie es in jener Zeit üblich war – illuminiert, indem man brennende Kerzen in die Fensterbänke stellte.

Nachdem nun im Laufe des Sommers der grösste Teil der Wildemanner Kriegsteilnehmer aus Frankreich zurückgekehrt war, wurde für diese seitens der städtischen Kollegien am Sonntag, d. [..] ein Fest veranstaltet. Bürgermeister Tettenborn hielt an der Friedenseiche eine patriotische Ansprache, worin derselbe die grossen Verdienste der Krieger um das Vaterland hervorhebt. Als das Hoch der Festteilnehmer auf den Kaiser und seine tapferen Soldaten verklungen war, überreichten zwei Ehrenjungfrauen jedem der heimgekehrten Krieger einen Lorbeerstrauss aus Eichenlaub. Nachdem noch jedem Kriegsteilnehmer ein Geldgeschenk übergeben war, bewegte sich ein Festzug – an dem die Mitglieder des Magistrats und des Bürgervorsteher – Kollegiums geschlossen teilnahmen – durch die Strassen der Stadt nach dem Schützenhause , wo unter zahlreicher Beteiligung der Einwohnerschaft durch ein Festessen mit anschliessendem Ball das Fest seinen Abschluss fand.

Ein glücklicher Stern hatte über den meisten Wildemanner Kriegsteilnehmern gewaltet, denn nur einer derselben – August Reckewell – sah die Heimat nicht wieder und ist in einem Lazarett während des Krieges gestorben.

2) Aenderung der Brennholz – und Ablösung der Bauholzberechtigungen.

Infolge der preussischen Verordnung vom 4. September 1867 trat in dem Bezug von freiem Brennholz insofern eine Aenderung ein, dass dieses Recht der politischen Gemeinde übertragen wurde. Dieser wurde das erforderliche Holzquantum nach 10 jährigem Durchschnitt mit 5% Zuschlag für Brennholz von der Forstbehörde überwiesen. Davon war [...] Scheitholz, und der Rest bestand aus Knüppel – oder Rundholz, Stöckerholz und Stuken. Die Gemeindebehörde hatte nun die Pflicht, das Holz alljährlich nach häuslichem Bedarf auf Grund einer vom jeweiligen Kämmerer aufgestellten “Holzliste” unter die einzelnen Gemeindemitglieder zu verteilen, denen es von einem dazu beauftragten Förster oder sonstigen Gemeindemitglied im Walde an Ort und Stelle angewiesen wurde.

Die Bauholzberechtigung wurde nach dem preussischen Gesetz vom 13. Juni 1873 zwangsweise abgelöst, wobei das Ablösungskapital den einzelnen Hausbesitzern ausgezahlt wurde. Das war für manche ein sehr gutes Geschäft, weil sie nach der Grösse und dem baulichen Zustand ihrer Häuser mit einigen Hunderten von Talern abgefunden wurden.

Doch enthielt dieses Gesetz die Bestimmung, dass die Ablösung der Brennholzberechtigung gegen den Willen der Holzberechtigten ausgeschlossen sein sollte, sie kann also nur im Einverständnis mit der Gemeinde geschehen.

3) Anfang des Kurbetriebes durch den Bau einer Badeanstalt.

Als die Postkutsche noch das einzige Verkehrsmittel war, wusste man in Wildemann noch nichts von einem Fremdenverkehr, welcher der Gesundheit und Erholung dienen sollte. Nur ab und zu kamen im Frühling oder Sommer einige Wanderer mit Ranzen und Wanderstab nach Wildemann, ohne jedoch längeren Aufenthalt zu nehmen.

Anders war es mit der benachbarten Bergstadt Grund , wo bereits am 1.Mai 1855 durch den Apotheker Helmkampf eine „Fichten – Kuranstalt” gegründet wurde, die, von Jahr zu Jahr zunehmend, eine grosse Zahl Kranke und Erholungssuchende anzog.

Deshalb fasste man im Herbst 1872 auch in Wildemann den Entschluss, eine “Badeanstalt” ins Leben zu rufen. Der zu diesem Zweck gegründete Badeverein glaubte, mit 2000 Talern ein Badehaus bauen und ausstatten zu können. 1000 Taler sollten angeliehen und 1000 Taler durch Aktien zu je 10 Talern aufgebracht werden. Die Begeisterung war so gross, dass das Aktienkapital um mehr als das Doppelte überzeichnet wurde.

Als Bauplatz war das Grundstück ausersehen, auf dem bis um die Mitte des 18.Jahrhunderts die Wildemanner Silberhütte gestanden hatte, und im Frühling 1873 wurde mit den Ausschachtungsarbeiten begonnen, wobei man auf eine mit Holzkohlen durchsetzte etwa 1m tiefe Schlackenschicht stiess, die noch sehr metallhaltig war.

Als der Bau der Anstalt bald vollendet war, fehlte es an Baukapital, und der Vorstand des Badevereins beschloss in der Sitzung vom 15. September 1873, die Mitglieder des Vereins, die die gezeichneten Aktien nicht vollständig eingezahlt hatten, zur schleunigsten Zahlung aufzufordern. Ausserdem wurde noch der Beschluss gefasst, bei der Wildemanner Kämmereikasse, die bereits 200 Taler vorgestreckt hatte, eine Anleihe von 500 Talern aufzunehmen.

Der Magistrat hatte schon vorher in einem an die Landdrostei Hildesheim gerichteten Gesuch die Bitte ausgesprochen, durch Zahlung einer Unterstützung die Vollendung des Badehauses zu ermöglichen.

Wohl infolge dieses Gesuches besuchte der Landdrost Graf von Westkarp in Begleitung des Kreishauptmanns im März 1874 unsere Bergstadt, um die Badeanstalt zu besichtigen, und im Frühjahr desselben Jahres konnte der Badebetrieb eröffnet werden.

Die Badeanstalt wurde wohl hauptsächlich von den Mitgliedern der Knappschafts – Krankenkasse benutzt, stand aber auch der sonstigen Einwohnerschaft und den Kurgästen offen.

Um die junge Kuranstalt zum Aufblühen zu bringen, und besonders den Kurfremden den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen, wurde im Badehaus auch Restaurations – Betrieb eingerichtet und die Umgebung des Gebäudes durch Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern parkähnlich gestaltet und mit Ruhebänken versehen. Auch das Stadtbild wurde verschönert. Im Frühjahr 1875 wurde am Badtubenberg ein Spazierweg geschaffen und mit Quitschen und Kastanien bepflanzt, wozu die Landdrostei Hildesheim 500 Taler gewährt hatte.

Als im Mai 1877 der Personenverkehr der Harzbahn Langelsheim – Clausthal seinen Anfang nahm, wurde auch Wildemann mehr und mehr dem Kurverkehr erschlossen, und die Zahl der Kurgäste nahm mit jedem Jahr zu.

Besonders in den Jahren 1881 – 1885 verstanden es die Pächter der Badeanstalt G. Kunze und dessen Nachfolger Antonio Bellometti, den Bade – und Restaurationsbetrieb zur Blüte zu bringen, indem sie während des Sommers im Kurgarten Konzerte – ausgeführt von der Kapelle des l0. Jägerbataillons in Goslar oder von der Clausthaler Bergkapelle – veranstalteten, zu denen auch Gäste aus den umliegenden Bergstädten erschienen. Bei Eintritt der Dunkelheit wurde der Kurpark illuminiert und dazu noch ein Feuerwerk abgebrannt. Am Abend fand dann noch im Restaurations— Saal ein Tanzvergnügen statt.

Auch im Winter herrschte im Bade – Restaurant reger Betrieb, denn einige Wildemanner Vereine hielten dort ihre Versammlungen ab.

Der Nachfolger von Bellometti war der Gastwirt Hermann Multopp, der Inhaber des Hotels “Zum Wilden Mann“, der sozusagen nur nebenbei den Bade – und Restaurationsbetrieb weiterführte. Ihre Blütezeit war vorbei, und nach einigen Jahren wurde die wohl nicht mehr zeitgemäss eingerichtete Badeanstalt geschlossen. Der Badeverein löste sich auf, das Badehaus wurde öffentlich versteigert und kam dadurch in Privatbesitz.

4)Die Bergstadt wird Bahnstation.

Schon die hannoversche Regierung hatte den Plan, die bereits bis Goslar, bezw. Langelsheim, führende Eisenbahn – Strecke über Lautenthal und Wildemann bis Clausthal weiterzuführen, aber dieses Werk wurde erst von der “Magdeburg – Halberstädter – Eisenbahn – Ges.“ ausgeführt. Die grössten Schwierigkeiten für die Linienführung der Bahnstrecke waren im engen Innerstetal bei Wildemann zu überwinden. Als die technischen Beamten sich dann endlich nach vielen Vermessungen und Beratungen für den Bau eines Tunnels durch den Galgenberg entschieden hatten, wurde am 23. Juli 1874 mit der ersten Schicht zur Herstellung desselben begonnen. Die Arbeiten wurden hauptsächlich von Tirolern und Italienern ausgeführt. Die Förderung der abgesprengten Gebirgsmassen geschah an der

Nordseite des Berges durch Menschenkraft, weil der Schienenstrang für die beladenen Loren etwas Gefälle hatte, an der Südseite dagegen mussten für denselben Zweck Pferde in Anspruch genommen werden.

In der Nacht vom 12. auf den 13. Mai 1875 erfolgte der Durchschlag. Tag und Nacht – auch an Sonntagen – wurde in zwölfstündigen Schichten gearbeitet, und alle sechs Stunden wurden die Bohrlöcher abgeschossen. Von den Arbeitern wurde glücklicherweise niemand getötet oder beschädigt. Um so mehr hatte man Veranlassung, am Montag, d. 14 Juli, die Fahnen mit deutschen, österreichischen und italienischen Farben auf den Eisenbahnbrücken oberhalb und unterhalb des Tunnels wehen zu lassen.

Die Fertigstellung der gesamten Bahnstrecke Langelsheim – Clausthal hat dann wegen vieler Schwierigkeiten im engen Innerstetal noch einige Jahre gedauert.

Grosse Aufregung herrschte in unserer Bergstadt, als im September 1876 bekannt wurde, dass die Eisenbahn – Gesellschaft die Absicht habe, in Wildemann nur eine Haltestelle für Personenverkehr einzurichten, jedoch den Güterverkehr auszuschliessen, weil die zu erbauende Zufuhrstrasse erhebliche Kosten verursachen würde.

In einer Protestversammlung Wildemanner Einwohner wurden die Vertreter der Stadt aufgefordert, bei den Behörden und der Direktion der Eisenbahn – Gesellschaft die nötigen Schritte zu tun, damit die Stadt nicht benachteiligt werde.

Und als am 15.Mai 1877 der Personenverkehr eröffnet wurde, konnte auf der Station Wildemann noch kein Güterverkehr stattfinden, weil der Zufuhrweg für diesen erst fertiggestellt wurde, nachdem die Stadt einen Kostenzuschuss von 2500 M geleistet hatte. Erst im September 1877 konnte man auf der Wildemanner Station Güter empfangen und absenden.

Wegen der Geländeschwierigkeiten wurde zunächst ein provisorisches Bahnhofsgebäude errichtet, aber im Juni 1878 wurde mit dem Bau des heutigen massiven Bahnhofsgebäudes begonnen, das am unteren Abhang des Berges gelegen—von seiner Terrasse aus einen hübschen Ueberblick über den oberen Teil der Stadt gewährt und besonders im Sommer durch seine parkartig gestaltete Umgebung Reisenden und Kurgästen einen angenehmen Aufenthalt bietet.

Am 28.Juni 1879 wurde der Bahnhof Wildemann amtlich eingeweiht.

Der Bau dieser Eisenbahnlinie – die 1914 bis Altenau durchgeführt wurde – ist für unsere Bergstadt von grosser Bedeutung gewesen und hat dazu beigetragen, dass sich durch Steinindustrie und Fremdenverkehr die wirtschaftlichen Verhältnisse der Einwohnerschaft besserten. Und das war notwendig, weil der Wildemanner Bergbau schon seit Jahrzehnten nachgelassen hatte.

Der erste Stationsvorsteher hiess Fricke, ihm folgten 1880 Kunze, 1881 Stattler, 1882 Werner, 1884 Laube, 1886 Heimbach, 1894 Gärtner, 1902 Dürkop, 1905 Fricke, 1909 Wunram.

5)Das Postwesen.

In der ältesten Zeit konnten Nachrichten und Briefe der Wildemanner Einwohner nur gelegentlich durch Handelsleute oder beauftragte Boten oder Botenfrauen abgesandt oder empfangen werden. Das Gleiche galt für die Beförderung von Paketen. Als dann zu Beginn des 18. Jahrhunderts Clausthal ein Mittelpunkt für amtliche Fahr – und Botenposten geworden war, wurde es für Wildemann in postalischer Beziehung bedeutend besser, den der Weg nach Clausthal war nicht sehr weit.

Von 1840 ab benutzte man auch das Innerstetal als Poststrasse bis Lautenthal, und von dort fuhr die Post weiter bis Goslar, bezw. über Seesen und Bockenem nach Hildesheim. Später wurde Wildemann nicht mehr von einer fahrenden Post berührt, da diese von 1867 ab den Weg von Clausthal nach Seesen – dieser Ort war bereits Bahnstation – über Grund und Gittelde nahm.

Schon vor Fertigstellung der Eisenbahnlinie Langelsheim – Clauethal – Zellerfeld errichtete man in Wildemann am 15. Dezember 1873 eine Postagentur, deren erster Verwalter der Magistratsdiener Friedrich Gödecke war. Ihm folgten 1877 der Postagent Schirmer, 1878 Knorr. Dessen Wohnhaus brannte im April 1880 mit dem für Postzwecke eingerichteten Raum ab, und Lindner übernahm nun wohl die Postagentur. Dessen Nachfolger wurde 1886 der Kaufmann Robert Klapproth. Von 1899 ab leitete das Postwesen der Postverwalter Richter, seit 1907 der Postsekretär Seifert. Ihm stand seit 1913 die Postgehilfin Laebe zur Seite, die seit 1916 allein die Amtsgeschäfte leitete.

6)Die Stein – Industrie als neue Nährquelle der Einwohner.

Als beim Bau der Eisenbahnlinie in der Nähe unserer Bergstadt sogenannte Bergnasen beseitigt und tiefe Einschnitte in das Gebirge hergestellt werden mussten, entdeckte man, dass sich besonders die Wildemanner Berge durch eine ganz vorzügliche Gesteinsart – Grauwacke genannt – auszeichneten, die hauptsächlich für Pflastersteine aber auch sonst nch als Schotter für Strassen und Eisenbahnbau geeignet war. Es entstanden daher bald oberhalb und unterhalb der Stadt die “Oberharzer Pflastersteinbrüche”, die vielen Einwohnern – besonders bei Akkordarbeit – guten Verdienst gewährten.

Das war auch die Ursache, dass viele der italienischen Arbeiter auch nach Beendigung der Bahnstrecke in Wildemann blieben, sich als Steinbrucharbeiter betätigten und mit einheimischen Mädchen oder Witwen verheirateten. An italienisch klingenden Namen – Teltamanti, Avancini, Basso, Zanoni u.s.w. – sind heute noch die Nachkommen solcher Familien zu erkennen.

Auch einige Berg— und Hüttenleute verliessen ihre bisherigen Arbeitsstätten, um in den Steinbrüchen besseren Verdienst zu finden. Sie nahmen es mit in den Kauf, dadurch das Anrecht auf billiges Brotkorn und die knappschaftliche Fürsorge für sich selbst und ihre Familienangehörigen zu verlieren.

Wie gross die Zahl der Wildemanner Steinbrucharbeiter war, geht daraus hervor, dass die Inhaber der Steinbrüche – Gebrüder Paul und Hugo Siegheim aus Berlin – im Jahre 1879 den “Consumverein für die Oberharzer Pflastersteinbrüche” gründeten. Das Verkaufslokal befand sich im Hause des Bergmanns – invaliden Carl Friedrich Brandt, Hinterm Wasser, jetzt Innerstestrasse Nr. 89, der auch das Amt des Lagerhalters übernommen hatte.

Im Jahre 1882 wurden in den Steinbrüchen “Adlersberg” und „Schwarzwald” mehr als 300 Arbeiter – darunter über 100 Italiener – beschäftigt, wodurch das wirtschaftliche Leben der Stadt bedeutend gehoben wurde. Das war sehr zu begrüssen, weil der Wildemanner Bergbau sich von Jahr zu Jahr auf absteigender Linie bewegte.

Das Stadtbild wurde dadurch verschönert, dass sich der Steinbruchbesitzer Siegheim im Jahre 1883 unterhalb der Stadt eine Villa erbaute und deren Umgebung parkähnlich gestaltete. Aus der “Villa Clara” ist dann später das Wildemanner Kurhaus entstanden.

7)Die erste Einstellung des Wildemanner Bergbaues.

Bei der Einverleibung Hannovers in den preussischen Staat wurde im Grubenwesen zunächst nichts geändert. Um die wirtschaftliche Lage der bergmännischen Bevölkerung nicht zu gefährden, wurden auch diejenigen Gruben im Gange erhalten, die wegen ihrer wenigen und silberarmen Erze einen staatlichen Zuschuss erforderten.

Im Wildemanner Stadtgebiet war schon seit Jahrzehnten nur noch die Grube “Ernst August” im Betrieb. Sie gewährte jedoch nur wenigen einheimischen Bergleuten Verdienst, die übrigen wurden auf Silbernaal, in Grund, auf der Bockswiese und in Lautenthal beschäftigt.

Im Juli 1895 wurde auch die letzte Wildemanner Grube verlassen, doch wurde der Betrieb am 1. April 1912 wieder aufgenommen, um die silberhaltigen Erze des “Spiegelthaler Gangzuges” zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde ein neuer Stollen getrieben.

Als man jedoch bei dieser Arbeit in die Nähe eines seit langer Zeit verlassenen Schachtes kam, erfolgte plötzlich ein Wassereinbruch, der nicht “gewaltigt” werden konnte. Die Folge davon war, dass der angefangene Stollen nicht sein Ziel erreichte und die Grube nun wieder “stillgelegt” wurde.

8) Weitere Entwicklung zum Luftkurort

Es ist in dieser Chronik bereits berichtet, dass man in Wildemann schon 1873 eine “Badeanstalt“ erbaute, um— wie es der benachbarten Bergstadt Grund gelungen war – dadurch Erholungssuchende zu einem kürzeren oder längeren Aufenthalt heranzuziehen. Wenn das in den ersten Jahren nur in ganz geringem Masse gelungen ist, so lag das an den damaligen Verhältnissen. Erst der 1879 erfolgte Anschluss an das Eisenbahnnetz ebnete der Stadt den Weg für den Kurverkehr. Es ist nachgewiesen, dass im Sommer 1881 Wildemann von einigen Kurgästen aufgesucht ist. Mit jedem weiteren Jahr stieg die Zahl der Erholungsuchenden, und als um 1890 der Fremdenverkehr schon so zugenommen hatte, dass die Gasthäuser nicht mehr ausreichten, Sommergäste aufzunehmen, mussten diese auch in Privathäusern Unterkunft suchen. Wenn die Wildemanner Einwohner anfänglich gegen die Kurgäste Misstrauen hegten, so fanden sie doch bald Gefallen an ihnen, als sie merkten, dass mit deren Aufnahme ein guter Nebenverdienst verbunden war.

Da der Wohlstand in Deutschland um das Jahr 1900 eine hohe Stufe erreicht hatte, nahm die Reiselust auch im Mittelstand einen grösseren Umgang an, und Wildemann hatte dadurch einen erheblichen Fremdenverkehr. Wenn der Ort z.B. 1889 nur 120 Kurgäste aufzuweisen hatte, so waren es 1910 bereits 2294. Mit jedem Jahr wurde die in den Sommermonaten herausgegebene Kurliste umfangreicher, bis durch den Weltkrieg 1914/18 ein Rückschlag erfolgte.


VII Wildemann im Kurfürstentum Hannover nach Aufhebung der Kommunion

by jogo21

1)Die Kommunion wird aufgelöst.

Das Jahr 1788 brachte eine wichtige Aenderung in den Besitzverhältnissen des Oberharzes. Am 4.Oktober des genannten Jahres trat das Herzogtum Braunschweig – Wolfenbüttel seine drei Siebtel der Oberharzer Kommunion mit den Bergstädten Zellerfeld, Wildemann, Lautenthal und Grund nebst den Bergwerken und Forsten an das Kurfürstentum Hannover ab und erhielt dafür fruchtbare Landstriche und herrliche Laubwälder am Fusse des Harzes.

Ausgeschlossen von dieser Teilung blieb nur das Bergregal des Unterharzes, welches auch fernerhin gemeinsamer Besitz blieb und noch heute als Kommunion – Unterharz von Preussen und Braunschweig gemeinsam verwaltet wird.

Die feierliche Uebergabe des Kommunion – Oberharzes an den Kurfürsten Georg III. fand am 20.Juni 1789 auf dem Kommunion – Amthause in Zellerfeld statt. Dazu waren auch die Richter und Stadtschreiber der vier Kommunion – Bergstädte und je ein Vertreter aus der Bürgerschaft eingeladen. Wildemann hatte schon seit 1757 keinen Richter, und der damalige Stadtschreiber Schwickert musste Wildemann vertreten.

Am nächsten Tage – es war ein Sonntag – wurde in den Kirchen von den Kanzeln verlasen und auch sonst in den Rathäusern öffentlich angeschlagen, dass Wildemann nebst den übrigen braunschweigischen Bergstädten jetzt ganz hannoversch sein sollte.

2)Wildemann und Grund werden gemeinsam verwaltet.

Es war wohl eine Folge des Rückgangs des Wildemanner Bergbaues, dass die Stadt – wie oben bereits erwähnt – seit 1757 keinen eigenen Richter hatte und dessen Amt vertretungsweise von dem jeweiligen Stadtschreiber versehen wurde.

Von 1752 ab war A. E. Rosenhagen als Stadtschreiber neben dem letzten Wildemanner Richter Johann Christoph Müller tätig, und nach dessen Tode oder Abgang – 1757 – stand jener allein an der Spitze der Stadtverwaltung, bis ihm 1786 N.N. Schickert im Amte folgte.

Dieser war jedoch nicht nur Stadtschreiber in Wildemann, sondern zu gleicher Zeit— bis 1795— auch Richter in Grund.

Von 1796 ab hatte dieses Doppelamt – Stadtschreiber in Wildemann und Richter in Grund – Georg Ludwig Schomburg. Er wird bis 1803 genannt, und es liess sich nicht feststellen, ob er auch noch in den ersten Jahren der französischen und preussischen Fremdherrschaft sein Amt ausgeübt hat. In einer Urkunde vom Jahre 1808 bescheinigt die eigenhändige Unterschrift eines Wildemanner Lehrherrn im Namen des “Rathskollegiums” ein F. Neubauer, und nach dem Buche “Hassel, Repertorium über das Königreich Westfalen” heisst 1811 der “Maire” in Wildemann Maetke.

Aber auch sonst noch bestand eine Vereinigung der beiden Stadtverwaltungen Wildemann und Grund.

Von 1792 – 1794 war Friedrich Fuchs, von 1795 – 1803 Heinrich Fuchs – vielleicht sind sie die gleiche Person – Kämmerer von Grund und Wildemann.

Als Vertreter der Wildemanner Bürgerschaft werden für die Jahre 1792 – 1794 die Rathsherrn Heinrich Simon Klose und Johann Christoph Honig genannt. Für 1795 – 1796 ist nur noch einer – Honig – erwähnt. Von 1797 – 1803 sind die Gemeindevorsteher Heinrich Zacharias Bähr und Heinrich Ludwig Gehrich Vertreter der Bürgerschaft.

3)Die Bergstadt unter Fremdherrschaft.

Die von den Franzosen 1803 erfolgte Besetzung Hannovers hat den Oberharz nur in geringem Masse berührt. Zwei französische Kommissare kamen nach Clausthal, wurden aber 1806 von einem preussischen abgelöst, der den Harz für Preussen in Besitz nahm.

Nach der unglücklich verlaufenen Schlacht bei Jena in Jahre l806 ging Hannover als preussisches Gebiet wieder in den Besitz Napoleons über. Dieser schuf 1807 das Königreich Westfalen und gab es seinem Bruder Hieronymus – auch Jerome genannt – , der Cassel zur Hauptstadt wählte.

Das Land wurde jetzt nach französischen Vorbild in Departements, Distrikte und Kantone eingeteilt, an deren Spitze Beamte mit französischen Titeln standen. Wildemann gehörte zum Distrikt Osterode und zum Kanton Zellerfeld. Kanton – Maire war 1811 in Wildemann N.N. Maetke.

Die westfälische Zeit ist für die Bewohner des Oberharzes nicht sehr drückend gewesen. Durch den gewaltigen Bleiverbrauch der vorangegangenen Kriegs jahre war der Preis dieses Metalls – Spanien und England waren durch Napoleons Kontinentalsperre als Lieferanten ausgeschieden— auf eine aussergewöhnliche Höhe gestiegen, dadurch hob sich die wirtschaftliche Lage des Bergbaues und brachte nicht nur den Berg – und Hüttenleuten, sondern allen Bewohnern des Oberharzes andauernde Arbeit und guten Verdienst. Bei der Bergbehörde galt der Grundsatz: “Nicht zu viel Geld nach Kassel!” Man meldete nach Kassel geringere Ueberschüsse, als wirklich vorhanden waren, und mit den beiseite geschafften Gelde gründete man einen Notfonds, der erst zur Verwendung kam, als der Harz schon längst wieder hannoversch war.

Hieronymus hat Clausthal zweimal, am 6. September 1809 und am 5,August 1811, besucht. Das zweitemal erschien er mit seiner Gemahlin und wieder wurden – wie schon 1809 Berg – und Hüttenwerke besichtigt und Gruben befahren. Besonders beim letzten Besuch wurde an einem Abend eine grossartige bergmännische “Aufwartung” veranstaltet, an der auch Wildemanner Berg— und Hüttenleute teilnehmen mussten, an einem anderen Abend fand eine prächtige Illumination statt. Auch wurden auf des Königs Anwesenheit besondere Münzen geprägt. Diese Ehrungen machten auf das Königspaar einen so grossen Eindruck, dass es für die Berg – und Hüttenleute 16000 Fr. spendete. Trotzalledem waren viele Bewohner mit ihrem Herzen treue Hannoveraner geblichen und sehnte eine baldige Erlösung von der Franzosenherrschaft herbei.

Dieser Wunsch sollte bald in Erfüllung gehen. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig im Jahre 1813 war es mit der westfälischen Herrlichkeit zu Ende, und Jerome hatte schon vorher seine Residenzstadt Kassel verlassen.

Ob an Napoleons Zug nach Russland auch Wildemanner Einwohner teilgenommen haben, war nicht festzustellen, ist jedoch anzunehmen.


III. Der Wildemanner Bergbau im 13. und 14. Jahrhundert

by jogo21

Die Entstehung der Bergstadt Wildemann ist eng mit der Geschichte des Oberharzer Bergbaues verbunden. Es ist durch alte Pingen, Halden und Schlackenhaufen, die der Herzog Heinrich d. J. vor der Wiederaufnahme des Bergbaues im 1.Viertel des 16.Jahrhunderts vorfand, klar bewiesen, dass bereits vom „Alten Mann“ –wie man die erste bergmännische Bevölkerung des Oberharzes nennt – auch an der Stelle, wo heute Wildemann liegt – Bergbau getrieben wurde. Über die Zeit, wann das geschehen ist, sind die Geschichtsschreiber jedoch verschiedener Meinung:

Honemann berichtet in seinem 1754 herausgegebenen Buch „Die Alterthümer des Harzes”, dass “die Bergwerke zum Wildenmann” 1054 im guten Zustand gewesen sind. (I.Teil.§45) Ferner schreibt er, dass Bergleute aus Goslar, Wildemann und Zellerfeld 1171 nach Freiberg gezogen sind und dort Begründer des Bergbaues wurden.(I. Teil § 77.) Hardanus Hake berichtet in seiner “Bergchronik“ – bis 1911 Handschrift, dann durch Professor Denker gedruckt veröffentlicht – über den Bergbau des Klosters Walkenried folgendes:

“Anno 1209. – Auff welchem Zoge aber sie fürnemlich gebawet haben, vnd welche theile dem Kloster zustendig gewest sind, helt man dafür, dass das Kloster von Walkenred sonderlichen den Wildemanner Zog inne gehabt, beleget vnd gebawet hat, weil sich der Daemon Metallicus, der Bergteufel, den die Bergleut dass Berg Mänlein nennen, in einer Gestalt eines grossen Mönchs hat sehen lassen, fürnemlich auff der Zechen Wildemann“.

Honemann und Hake sind also – wie auch noch andere Geschichtsschreiber älterer Zeit – der Meinung, dass bereits im 11. und 12. Jahrhundert der Wildemanner Bergbau im Gange war.

Henning Calvör ist in seinem 1765 erschienenem Buche “Historische Nachricht von der unter – und gesamten Ober – Harzische Bergwerke” anderer Ansicht. Er bestreitet, dass in den vorhin genannten Jahrhunderten bereits im Oberharz Bergbau getrieben wurde und begründet dieses damit, dass sich Hake, Honemann, Schreiber und noch andere Chronisten für die ältere Zeit nur auf mündliche Ueberlieferungen und unzuverlässige Schriften gestützt haben, soweit es sich um Anfänge des Oberharzer Bergbaues handelt.

Nach Calvör wird es wohl so gewesen sein, dass in der Zeit, als der Bergbau im Rammelsberg bei Goslar schon 2 Jahrhunderte hindurch in Blüte stand, das Gebiet des Oberharzes noch ein undurchdringlicher Urwald war, der höchstens einmal zur Ausübung der Jagd von Menschen aufgesucht wurde.

Da entstanden um 1200 an der von Goslar nach Osterode führenden alten Heerstrasse sogenannte Wegklausen, in denen Wanderer Unterkunft und Verpflegung fanden. Es werden drei genannt, davon stand die eine in der Nähe des sogenannten Heiligenstocks, nicht weit von dem jetzigen Dorf Lerbach, die zweite im Clusthale, dem heutigen Clausthal und die dritte am Hornebach, der später Zellbach genannt wurde.

Aus der zuletzt genannten Klause entstand kurz vor oder nach 1200 ein Benediktiner – Kloster, dessen Gründung von dem Stift Simonis und Judae in Goslar ausgegangen war. Dieses Kloster erhielt den Namen “Cella” und wird zum ersten Mal in einer Urkunde von 1208 erwähnt.

Von dem Kloster Cella ist jedenfalls der erste Bergbau im Oberharz ausgegangen, und unter Leitung seiner Mönche wurden durch fränkische Bergleute, die man aus Goslar herbeigerufen hatte, die ersten blinkenden Erze geschürft und zu edlem Metall verhüttet. Daher spielt wohl der „Bergmönch“ in den bergmannischen Sagen des Oberharzes besonders als Aufsichtsperson eine grosse Rolle, er wird darin geehrt oder auch gefürchtet.

Der bald aufblühende Bergbau zog viele Bergleute nach dem Oberharz. Man trieb nicht nur Bergbau, auf Veranlassung des Klosters wurden Wälder gelichtet und ausgedehnte Wiesenflächen für Viehwirtschaft angelegt, und so entstand um das Kloster herum die erste Oberharzer Siedelung, das heutige Zellerfeld.

Nach einer Grenzbeschreibung des Klosters aus dem Jahre 1301 gehörten zum Klosterbesitz auch Wildemanner Oertlichkeiten, nämlich Einersberg, Badstubenberg, Spiegelberg – jetzt Eselsberg genannt – Stovendaal und Fuhrbeck (Spiegeltaler Bach).

Der damalige Bergbau wurde nun nicht nur in der Nähe des Klosters betrieben, sondern auch in der weiteren Umgebung, er erstreckte sich also auch auf unsere Wildemanner Berge und Täler.

Es ist nicht anzunehmen, dass die damaligen Bergleute sich einzeln und zerstreut in der Nähe der Gruben angesiedelt haben, sondern sie werden sich nur beim Kloster Cella zu einer Siedelung zusammengeschlossen und von dort aus ihre Arbeitsstätten in der näheren und weiteren Umgebung aufgesucht haben.

Die durch die Bergleute Heinrichs d. J. in der Umgebung der heutigen Bergstadt Wildemann aufgefundenen verfallenen Schächte sind also kein Beweis dafür, dass vom “Alten Mann” auch bereits eine Siedelung gegründete ist.

Das Gemeinwesen beim Kloster Cella nahm ein jähes Ende, als 1348 “der schwarze Tod”, jene furchtbare Pest, die damals ganz Europa heimsuchte, auch in den Harz eindrang und den grössten Teil der Mönche und die meisten Bewohner der dortigen Siedelung hinwegraffte. Alte und junge Bergleute fielen der tückischen Krankheit so plötzlich zur Beute, dass z.B. manche Bergleute nicht mehr die Kraft hatten, aus der Grube an das Tageslicht zurückzukehren. Und als man nach beinahe 200 Jahren die alten Gruben wieder aufnahm, fand man mitunter ganze Skelette in der Tiefe vor. Hake berichtet, dass er selbst dabei gewesen sei, als man auf der Grube “Festenburger Maassen” – unterhalb Wildemann belegen – solche Gebeine heraufschaffte.

Wohl alle Bewohner, die von der Pest verschont waren, wandten den Stätten des Grauens den Rücken. Zwar war das Kloster noch einige Jahre von einer ganz geringen Zahl von Mönchen besetzt, doch fehlt von 1357 – 1431 jede Nachricht von ihnen.

Und als der Papst Eugen im zuletzt genannten Jahr das Kloster Cella auflöste, waren dessen Gebäude schon lange verfallen und dienten nur noch Räuberbanden als Schlupfwinkel. Alle Stätten früherer, fleissiger Arbeit waren verlassen, und es herrschte wieder tiefes Schweigen im gesamten Oberharz, bis etwa 180 Jahre später der Bergbau aus seinem Dornröschenschlaf geweckt wurde.


II. Das Landschaftsbild

by jogo21
“An der Innerste, in dem Harzer Land,
Wo die Tanne grünt, man edle Erze fand,
Wo Glückauf erklingt, ich es sagen kann,
Liegt meine Heimat : Wildemann.
Wo der Spiegelbach sich mit dem Grumbach eint,
Wo der Wald so ernst, auch so schweigsam scheint,
Liegt in Bergesmitt’ wie ein Edelstein:
Wildemann, die Heimat mein.“

Heinrich Schwier.

Als der Herzog Friedrich Adolf von Cambridge als Vicekönig von Hannover im Jahre 1827 und der König Ernst August von Hannover 1859 der Bergstadt Wildemann einen Besuch abstatteten, begaben sie sich zunächst von Clausthal aus über Zellerfeld nach der Höhe des dicht bei Wildemann gelegenen Badstubenberges, um von dort aus den Anblick des kleinen Bergstädtchens zu geniessen. Besonders der König Ernst August war von der schönen Aussicht so begeistert, dass er bestimmte, der dortige Platz sollte nun “Ernst August – Höhe” heissen. Schon vorher hatte man dort ein mit allerlei Jagdgeräten ausgestattetes und geschmücktes Jägerhaus – im Volksmunde “Prinzenlaube” genannt – erbaut. Später – im Jahre 1855 – errichtete man auf dieser Bergeshöhe einen hölzernen Aussichtsturm, von dem der Ortskundige jedoch heute nur noch die mit Gras und Gebüsch überwucherten Grundmauern entdecken kann.

Die frühere herrliche Aussicht ist später durch den heranwachsenden Hochwald verloren gegangen, aber einen ähnlichen Blick auf die schon gelegene Bergstadt hat man von dem am Waldesrand gelegenen “Kaffeehaus zur schönen Aussicht”. Es gibt jedoch auch noch andere Stellen, die einen schönen Rundblick auf die Bergstadt gewähren. Es sind da zu nennen: die “Gorgen – Höhe”, der “Hohe Berg” und der “Galgenberger Pavillon“. Jeder dieser Aussichtspunkte bietet ein anderes Bild, aber immer sieht man die Häuser der Stadt mit ihren roten Ziegeldächern wie in einer Nürnberger Spielzeugschachtel im engen Tale liegen. Wir bemerken, dass der grösste Teil der von der rauschenden Innerste durchflossenen Stadt sich hufeisenförmig um den Galgenberg zieht und ein kleiner Teil derselben in dem innerhalb der Stadt mündenden Spiegeltal liegt, das von dem klaren und forellenreichen Grumbach bewässert wird. Weil in dem engen Innerstetal nicht genug Bauplätze zur Verfügung standen, schmiegen sich auch kleine, einstöckige Häuser an die Abhänge des Galgen – und Badstubenberges.

Der Galgenberg ist der niedrigste Berg, sein Rücken ist unbewaldet und enthält nur Wiesenflächen. Sein östlicher Abhang wird von der “Maria Magdalenen – Kirche” gekrönt, die wie eine treue Mutter auf die Häuser der Stadt hinabschaut. Dem Galgenberg gegenüber liegt der oben schon genannte Badstubenberg mit steilem Wiesenhang und bewaldeter Kuppe. An den oberen Stadtteil grenzt der Hohe Berg, an den unteren der Hüttenberg, deren Abhänge mit Wiesenmatten und Kuppen mit Hochwald geschmückt sind.

Sowohl am Hohen Berg, als auch am Badstubenberg hat man absichtlich den Wald bis in die Stadt “heruntergeholt”, indem man Wiesenstreifen mit Fichten bepflanzte.

Alle Wildemanner Berge steigen sofort steil an, sodass Kurgäste scherzweise der Stadt den Namen “Klein – Tirol” beigelegt haben.

Wildemann liegt 422 m über dem Meeresspiegel, doch sind einige Berge der Umgebung bis 620 m hoch. Es würde zu weit führen, nun auch noch die Schönheiten dieser Berge zu schildern. Jedoch ist die von Jahr zu Jahr zunehmende Zahl der Kurgäste ein Beweis dafür, dass mehr und mehr bekannt wird:

Die kleine Bergstadt Wildemann ist eine Perle im Innerstetal.


I. Der Name der Bergstadt

by jogo21

Die Bergstadt Wildemann verdankt ihren Namen einer bei ihr gelegenen alten Grube, “Wilder Mann” genannt, die ihrerseits wieder diese Bezeichnung nach der mythisch – symbolischen Gestalt des mit Fichtengrün und einer Mooskappe bekleideten Wilden Mannes empfangen hatte.

Vom Wilden Mann erzählt folgende Sage:

“Als die ersten Bergleute in den Harz kamen und von Zellerfeld aus in die Umgegend gingen, um Erze zu suchen, kamen sie auch in das Innerstetal, da, wo jetzt die Bergstadt Wildemann liegt. Die Innerste war gerade hoch gewesen und hatte einige Gänge aufgewaschen. Die fanden die Bergleute. Dabei gerieten sie aber auch auf eine Menschenspur, die im Innersteschlamm zu sehen war. Die Bergleute wussten, dass keine Menschen weiter im Harze waren als sie. Deshalb suchten sie weiter und sahen bald darauf einen Mann und ein Weib in der Nähe der Gänge. Beide liefen nackend, beide hatten Mooskappen auf dem Kopfe und einen Laubgürtel um den Leib. Wenn ihnen die Bergleute nahe kamen, rannten sie fort, so scheu und wild waren sie, und sie verstanden auch nicht, wenn sie gerufen wurden. Oft machten die Bergleute auf die beiden Jagd, doch sie erwischten sie nie. Deshalb gaben sie ihrem Herrn, dem Herzog von Braunschweig, Nachricht davon, und der liess sagen, sie möchten die wilden Menschen fangen, mit Schlingen oder mit Bogen und Pfeil, sie aber am Leben lassen und dann nach Braunschweig schicken. Die Bergleute gaben sich alle mögliche Mühe, die Menschen zu fangen, es misslang aber stets. Endlich verwundeten sie den Mann so, dass er nicht fortkonnte, und dadurch fingen sie ihn. Das war keine Kleinigkeit. Was das für ein Kampf war, kann man gar nicht erzählen. Denn er war gross und stark. Er hatte einen langen, dicken Bart. In der Hand trug er als Waffe einen starken Tannenbaum. Er nährte sich mit seinem Weibe von Beeren und Wildfleisch. Dabei konnten sie furchtbar schnell laufen, waren gelenk wie Eidechsen und stark wie Riesen. Als sie den Wilden Mann gefangen hatten, sollte er arbeiten, er tat’s aber nicht. Man fragte ihn, woher er wäre und was er getan hätte, er antwortete aber nicht. Essen und Trinken rührte er nicht an. Er sah nur immer nach der Gegend hin, wo die Gänge waren, als könne er sich nicht davon trennen. Da nun der Mann durchaus stumm war und blieb und auch kein Wort verstehen wollte oder konnte, so schickte man ihn nach Braunschweig zum Herzog. Der Herzog bekam ihn aber nicht zu sehen, denn unterwegs starb er. An diesem Tage gruben die Bergleute an der Innerste das erste Erz auf. Das war sehr reich an Silber. Die erste Grube daselbst wurde “der alte Wildemann“ später “Ernst August“ genannt.

Wahrscheinlich hatte der Wilde Mann, so lange er lebte, die Gänge taub gemacht. Trotzdem pflanzte man zu seinem Andenken an der Stelle, wo er gefangen worden war, eine Linde, baute sich da an und nannte den Ort Wildemann. Das Bild des Wilden Mannes wurde in das Stadtsiegel aufgenommen. Die Linde steht jetzt noch vor dem Rathaus. Sie ist aber ganz hohl. Darin sind aber drei Junge Linden empor gewachsen, die stützen und erneuern die alte.”

(Aus :Fr. Sieber, Harzland – Sagen. Jena 1928. )


VIII. Wildemann im Königreich Hannover.

by jogo21

[...]

3) Wildemann wird wieder selbständig verwaltet.

Auch nach der Erhebung Hannovers zum Königreich wurde die gemeinsame Verwaltung von Grund und Wildemann zunächst noch aufrecht erhalten. Doch hatte nach dem “Königl., Grossbr. Hannov. Staats – Kalender” für 1818 auch Grund weder Richter noch Stadtschreiber, und der Schichtmeister Friedrich August Neubauer ist Senator und Kämmerer “Zum G – rund und Wildemann”. Doch ist zu gleicher Zeit Just Andreas Gerich Gemeindevorsteher – Vertreter der Bürgerschaft in Wildemann.

Im Jahre 1823 wurde Hannover in 7 Bezirke, 6 Landdrosteien und die Berghauptmannschaft Clausthal eingeteilt. Die letztere stand im Range einer Landdrostei und war daher in allen Verwaltungs – und Gerichtssachen des Oberharzes zuständige Behörde mit eigener Bergverfassung und eigenem Berghaushalt. An der Spitze der Berghauptmannschaft stand der Berghauptmann, der im Oberbergamt seines Amtes waltete.

Jede Bergstadt hatte zwar ihr eigenes Stadtgericht, das sowohl Zivil – als auch Kriminalgerichtsbarkeit ausübte, auch lag die Stadtverwaltung in den Händen von “Richter und Rath“, aber doch war man dabei dem Berghauptmann unterstellt.

Diese Neuordnung war wohl auch die Ursache, dass die gemeinsame Verwaltung von Grund und Wildemann aufgehoben wurde und von 1824 ab der Bergschreiber und spätere Bergwerks – Assessor Carl Kast von Zellerfeld aus die kommissarische Verwaltung der Bergstadt Wildemann übernahm.

Für das Jahr 1824 werden Friedrich August Heinrich Greiffenhagen als Senator und Kämmerer, Heinrich Andreas Pape als zweiter Senator und Just Andreas Gerich als Gemeindevorsteher genannt.

Mit diesen zusammen hat der Bergwerks— Assessor Kast sein kommissarisches Amt in Wildemann so lange ausgeübt, bis auf Wunsch der kleinen Bergstädte im Jahre 1841 ihre kostspieligen Einzelgerichte auggehoben und mit dem Zellerfelder Stadtgericht verschmolzen wurden.

4)Besuch des Herzogs Adolf Friedrich von Cambridge.

Als der Herzog Adolf Friedrich von Cambridge als Prinz von England und Hannover am 17.November 1814 in Clausthal anwesend war, besuchte er von dort aus auch die Bergstadt Wildemann. Glockengeläute, Ehrenpforten, über die Strasse gezogene Girlanden, Tannengrün an den Häusern und schmetternde Musik, alles dieses genügte nach der Meinung der Wildemanner noch nicht, den Jubel und die Freude über den lieben Besuch auszudrücken, es musste auch ein Gedicht in Oberharzer Mundart vorgetragen werden. Dieses war von Christ. Heinrich Herrling verfasst, und man findet es gedruckt in dem Büchlein „Harzgedichte“ von G. Schulze, Clausthal 1833. Die Ueberschrift lautet:

A paar Verschla, von dn willamanner Barkleiten vor Fräd dan Kienigsprins iwergahn, in Nuvambermunden ätausend achthunnert un Varzen.“

Aus dem Inhalt des Gedichtes geht hervor, dass der Herzog auch die auf der „Höhe” bei Wildemann gelegene Grube Charlotte – 1837 eingestellt – befahren hat.

Ein zweiter Besuch des Herzogs— seit 1816 General— Gouverneur des Königreichs Hannover – fand am 29. September 1827 statt. In seiner Bergmanns – Chronik gibt der Gaipelwärter Christian Friedrich Martin Grote folgende Schilderung:

“Den 29. September 1827 kam Friedrich Adolf Herzog von Cambridge nach Wildemann, der Herzog kam von Clausthal über Zellerfeld nach dem Badstubenberg nach der sogenannten Herzogslaube und übersah die Stadt, auf diesem Berge waren vier Kanonen aufgepflanzt, welche bei der Ankunft abgefeuert wurden, er kam dann im Sonnenglanz herunter, begab sich nach dem neuen 19 Lachterstollen, welchen er mit seinen Gemahlin im englischen Hunde zu befahren geruhte, er aber selbst wiederrufte sein Vornehmen. Vom 19 Lachterstollen waren herrschaftliche Arbeiter als Berg – und Puchleute bis nach dem Wildemanner Zechenhaus gestellt, wo der Herzog von der Bedienung der Berghauptmannschaft bis ins Zechenhaus begleitet wurde, hier speiste der Herzog, unter Glockengeläute und vielen Rufen der bergmännischen Bevölkerung wurde er in Wildemann empfangen, auch stattete der Herzog, um sich von einer bergmännischen Wohnung zu überzeugen beim Bergmann Heinrich Knorr am Markte einen Besuch in eigener Person ab.“

5)Die Bergfreiheiten werden zum grössten Teil aufgehoben.

Die von Herzog Heinrich d.J. in den Jahren 1525,1532,1533 und 1556 erlassenen Bergfreiheiten sind für das Emporblühen der Bergstädte Grund, Wildemann, Zellerfeld und Lautenthal von grosser Bedeutung gewesen. Heinrichs Nachfolger Herzog Julius (1568 – 1589) und Heinrich Julius(1589 – 1613) haben keine besondere Bergfreiheit erlassen, das geschah erst auf die Bitte der oben genannten Bergstädte durch Friedrich Ulrich, dem Urenkel Heinrichs d. J. am 4. Dezember 1613 bei seiner Anwesenheit in Zellerfeld. Diese Freiheit ist dann unverändert bestehen geblieben und von den jeweiligen späteren Landesherrn bestätigt, bis sie durch andere Bestimmungen und Gesetze unter späterer Obrigkeit zum grössten Teil ausser Kraft trat.

Um zu zeigen, welche Vorteile die Einwohner der 4 braunschweigischen Bergstädte durch die Bergfreiheiten hatten, seien hiermit einige Stellen aus der des Herzogs Friedrich Ulrich vom Jahre 1613 mitgeteilt:

“Als haben wir solchen Ihren Zimblichen undt billigen suchen stattgethan, geben confirmieren undt bestetigen Ihnen, den 4 Bergstädten Zellerfeld, Wildemann,Grunt und Lauthental demnach dieselben Freyheiten hiemit undt kraft dieses Brieffes dero – gestallt, das alle undt jede Gewerken, so sich uff unsern freyen Bergkstädten einleggen, Bergwerk suchen, baven undt sich das Ertz gebrauchen werden uff unsern Walden zu allerley Ihrer notturft Schachtholz und zu Bawung der Schächte, hütten, Mühlen, Puchwerck Nutzholtz auch Brenholz nach notturfft, ohne allen Forstzins, doch nach ausweisung unserer Förster in allen unseren gehölzen, wo Ihnen das am bequemsten, so viel Sie dessen zu genanter undt andere notturft, doch nicht davon zu verkaufen, bdürfen werden, zu holen und gbrauchen nachgelassen sein sollte…”

Ueber die Befreiung von Steuern, Akzise, Heeresfolge u.s.w. heisst es:

“Es sollen auch diese unsere freye Bergk – Städte Zellerfeld, Wildemann, Grundt und Lautenthall alles Zinss, gebott, Aufsetze p.Stewer, Heerzüge angeldt. alzeit befreyet sein.”

Als der Herzog August von Braunschweig – Wolfenbüttel nach beendigten Erbstreitigkeiten zu Anfang des Jahres 1636 die Regierung antrat, wütete noch immer der Dreissigjährige Krieg, und das dadurch hervorgerufene Elend wurde mit jedem Tage grösser. Diese Notzeit zwang den Herzog dazu, auch die Bewohner des braunschweigischen Oberharzes trotz dokumentierter Befreiung zu den allgemeinen Lasten heranzuziehen. 1641 legte er den vier Kommunion – Bergstädten einen gemeinsamen Kriegszuschuss von 800 Talern auf, und es ist den Gemeinden sehr schwer gefallen, diese Summe aufzubringen.

Da der Nachfolger von Herzog August, Rudolf August, sich an dem Kampf gegen die Türken, die im Jahre 1683 schon bis Wien vorgedrungen waren, beteiligte und zu diesem Zwecke ein besonderes Heer aufgestellt hatte, mussten die Bewohner der braunschweigischen Bergstädte auch die sogenannte Türkensteuer bezahlten.

Um das Jahr 1690 wurde die in den übrigen braunschweigischen Gebieten schon länger bestehende ungemein drückende Erbschaftssteuer von 33 1/3% – der dritte Pfennig genannt – auch für den braunschweigischen Oberharz eingeführt, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Steuer nur erhoben wurde, wenn der Erbe nicht am Wohnort des Erblassers ansässig war.

In Laufe der Jahre kam auch für die Oberharzer Bevölkerung eine Zeit, in welcher die Bevorzugung betreffs Steuerfreiheit aufhörte, wenngleich die Steuern geringer waren, als die, welche die Landbewohner aufbringen mussten. Im Jahre 1817 erschienen Verordnungen über eine Personen – und Einkommensteuer. Von der ersteren waren jedoch alle Bergarbeiter einschliesslich der Steiger frei, von der letzteren blieben diejenigen verschont, deren Einkommen jährlich keine 200 Taler Conv. – M betrug.

Nach einer Verordnung vom Jahre 1822 wurde im Oberharz auch eine allgemeine Grundsteuer wie in den übrigen Landesteilen erhoben, desgleichen erschien im gleichen Jahre eine nochmalige Verordnung über Gewerbe Und Einkommensteuer, die aber im Juni 1823 bereits wieder aufgehoben wurde. Dasselbe geschah mit der 1817 eingeführten Personensteuer. Auch die 1822 eingeführte Häusersteuer kam nicht mehr zur Erhebung.

Statt aller dieser wieder aufgehobenen Steuern musste der Oberharz jährlich die Summe von 5000 Talern in monatliches Raten an die Kreiskasse zu Osterode entrichten, deren Unterverteilung in den einzelnen Bergstädten Sache der Berghauptmannschaft war.

1835 wurde ein besonderes Gesetz, die Besteuerung des Harzes betreffend, erlassen, nachdem die in den übrigen Gebieten des Königreichs geltenden Steuergesetze mit einigen Erleichterungen auch für den Harz Gültigkeit hatten. Diese bestanden hauptsächlich in der Befreiung von der Grund – und Häusersteuer und in dem Aufhören der bis dahin gezahlten Steuer – Abfindung von jährlich 5000 Talern.

Auch hörte die Erhebung der von 1703 ab freiwillig übernommenen – von 1749 ab ohne Befragung geforderten – Abgabe auf Wein, Bier und Branntwein, die sogenannte Bergbau – Akzise zur Unterstützung hilfsbedürftiger Gruben durch die Bergbau – Kasse vom 1 .Juni 1835 ab auf.

Alle nach 1835 erlassenen Steuergesetze galten in vollem Umfang auch für die Bergstädte und sonstigen Ortschaften des Oberharzes.

Die in den Bergfreiheiten gewährte Befreiung von allen Gerichtsgebühren wurde vom 25. November 1835 ab beseitigt. Jetzt gab es in den Bergstädten keine Freigerichte mehr, und jeder Kläger musste, bevor seine Klage angenommen wurde, 10 Ggr. bezahlen. Das Privilegium der Freiheit vom Militärdienst war schon durch die Zeit der Fremdherrschaft von 1803 – 1813 durchbrochen und schon beim Tode Georgs III vollständig aufgehoben.

Die durch die Bergfreiheiten zugesicherte Befreiung von allen Zollgebühren ist bis ins erste Viertel des 19. Jahrhunderts bestehen geblieben, dann aber nach und nach durch Gesetze aufgehoben. Am 1.Juli 1842 trat auch in Wildemann die Zollerhebung in Kraft, der erste Zoll wurde durch den Rathauswirt Heinrich Fischer erhoben, weil der Schlagbaum vor dem Rathaus angebracht war.

In allen Bergfreiheiten war den Einwohnern der Bergstädte das Recht auf freies Bau – und Brennholz zugesichert, jeder, der Brennholz nötig hatte, konnte sich dieses selbst fällen, wenn eine Anweisung des Försters vorausgegangen war. Im Frühjahr 1836 haben sich die Wildemanner Holzberechtigten das ihnen angewiesene Brennholz zum letztenmal selbst gehauen. Von dieser Zeit ab wurde diese Tätigkeit den Waldarbeitern übertragen, und die Holzempfänger mussten jetzt einen geringen Beitrag – einige Groschen – als Auslösegeld bezahlen.

6)Königsbesuch im Jahre 1839

Ueber einen Besuch des Königs Ernst August von Hannover, den dieser an zwei Tagen der Bergstadt Wildemann abstattete, berichtet die oben schon erwähnte Bergmannschronik folgendes:

“Unser huldreichster König Ernst August von Hannover trat eine Lustreise nach dem Harze an, wo Seine Königliche Hoheit am Mittwoch, d. 18. September 1839 über Osterode nach Clausthal kam, hier wurde er von seinen Harzbewohner als Berg Puch und Hüttenleuten unter Glockengeläute schmetternder Musik fliegenden Fahnen und vielen Jubeln ins Königliche Amtshaus eingeführt. Es wurden Sr. Majestät von kleinen weissgekleideten Mädchen bei seiner Ankunft im Amtshause Blumen gestreut, er nahm unter Thränen eins der Mädchen auf seinen Arm ,küsste dasselbe und sprach: und sollte mich alles verlassen, so verlässt mich doch mein treuer Harzer nicht.

Am 19. September begab sich der Landesherr von Clausthal nach Zellerfeld und über dem Hauptzuge nach dem Badstubenberg bei Wildemann, nach der sogenannten Prinzenlaube, welche sein Bruder der Herzog von Cambridge im Jahre 1827 besucht hatte, die Laube war vor seiner Ankunft erst neu erbaut worden, und man hatte derselben eine Ansicht einer Jägerey beigelegt, imdem viele Gegenstände eines Jagdhauses zu sehen waren, zum Beispiel Gewehre Jagdtaschen Hirschgeweihe Halsbänder für Jagdhunde und so desgleichen. Zugleich enthielt die Laube folgende Inschrift, welche lautete:

Weidmanns Heil! Nachdem der Landesherr in dieser Laube gespeist hatte, begab er sich im Sonnenglanz herunter nach Wildemann, wo er auf der Gründnerschen Strasse durch eine Ehrenpforte ging, um nun auch noch eine bergmännische Wohnung kennen zu lernen stattete der Landesvater einen Besuch bei dem Bergmann August Gärtner ab. Ich gehe um einen Punkt nicht ausser acht zu lassen nochmals nach dem Badstubenberg zurück, da der Landesvater die Aeusserung von sich gab, dass die Höhe des Berges von nun an Ernst August Höhe heissen sollte. Da nun der Königliche Besuch abgestattet war, fuhr er im Innerstethal herauf nach dem Silbernaaler Grubenrevier, hier nahm ihn schon der Dasige Reviergeschworener Pape mit seinen Arbeitern in Empfang, und in Begleitung des Herrn Geschworenen nahm er den Grubenbau in Augenschein, auf des Herrn Geschwornen Befehl wurde dem Landesvater von zwei Bergleuten mit Namen Behrens und Bauer in einem Bergtrog ein auf einem Kranz liegender Schachthut präsentiert, imdem der eine ihm die Kappe abnahm und der andere ihm dafür diesen Schachthut auf sein Haupt setzte, des anderen Tags beschloss seine Königliche Hoheit die Bergstadt Wildemann noch mehr kennen zu lernen und traf am 20. September Freitags in Wildemann wieder ein, wo er von den Einwohnern unter Glockengeläut und vielen Ehren – Bezeugungen empfangen wurde, es trug sich auf dem Bohlweg zu das den Bergmann Carl Becker seine Frau da eben die Kirche baufällig war, den Landesvater bittete, dieser Kirche beistehen zu wollen, der Landesvater liess diese Frau vor sich kommen, liess ihre Bitte in Erfüllung gehen, indem der Kirche von Königlicher Hoheit 200 Rthl. geschenkt wurden. Von Wildemann aus reiste der König desselben Tages nach Lautenthal und Goslar.

7)Aus einer “freien” wird eine “amtssässige” Bergstadt.

Durch die Königliche Verordnung vom 5.Juli 1841 wurden die Stadtgerichte der kleinen Bergstädte aufgehoben und zwei Berg – und Stadtgerichte – eins in [...] das andere in Zellerfeld eingerichtet. Wildemann gehörte neben Grund, Lautenthal und Altenau zum Berg – und Stadtgericht Zellerfeld.

Die Stadt verlor damit die Verwaltung der Kriminal – , Justiz – , Militär – und Steuersachen, die nun vom Berg – und Stadtgericht ausgeübt wurde. Sämtliche auf die Rechtspflege bezüglichen Akten und Urkunden der Wildemanner Gerichts – Registratur mussten nach Zellerfeld ausgeliefert werden.

Die Verwaltung unserer Bergstadt wurde jetzt dem Bergwerks – Assessor Andersen kommissarisch übertragen, der jedoch seinen Wohnsitz in Zellerfeld hatte. Als Andersen infolge eines bei Gittelde erlittenen Jagdunfalls am 21. Februar 1845 gestorben war, wurde der Bergwerks – Assessor Friedrich Adolf Roemer sein Nachfolger.

Die für das Jahr 1824 oben bereits erwähnten Senatoren Greiffenhagen und Pape – der erstgenannte war auch Kämmerer – haben auch unter Andersen und Roemer ihre Aemter ausgeübt. Gemeindevorsteher war jedoch von 1841 ab der Einwohner G.L. Koch.

Im Jahre 1845 wurde der Schichtmeister, Senator und Kämmerer Greiffenhagen nach Clausthal versetzt und Friedrich Ludwig Degenhardt wurde in allen drei Aemtern sein Nachfolger.

8)Wildemann im Revolutionsjahr 1848.

Die politischen Verhältnisse des Jahres 1848 hatten auch in den Bergstädten eine grosse Erregung hervorgerufen. Während es aber in Andreasberg zu erheblichen Ausschreitungen kam, sodass zweimal Militär aus Goslar herbeigerufen werden musste, und auch in Clausthal Kundgebungen feindlicher Art gegen unbeliebte Personen stattfanden, ist es in den übrigen Bergstädten verhältnismässig ruhig verlaufen.

Auch in Wildemann wurden Volksversammlungen abgehalten, die jedoch zunächst nur ein lokales Gepräge trugen. Als Mitte März 1848 das Ministerium des Innern in Hannover die Erlaubnis gegeben hatte, bewaffnete Bürgerwehren zu bilden, wurde auch in Wildemann eine solche gegründet. Alle Bürger vom 20.bis zum 60.Lebensjahr mussten – falls sie körperlich geeignet waren – beitreten und waren verpflichtet, allen Anordnungen der Bürgerwehr unbedingt Folge zu leisten. Es wurde hauptsächlich exerziert, doch wurden auch Schiessübungen abgehalten. Man kann sich denken, dass die noch nicht wehrpflichtige Jugend und besonders auch die holde Weiblichkeit den militärischen Uebungen als Zuschauer beiwohnten.

Am 6. August – es war ein Sonntag – wurde der Einzug des von der Nationalversammlung zum Reichsverweser ernannten Grossherzogs Johann von Oesterreich in Frankfurt a. M. in ganz Deutschland gefeiert.

Die Grotesche Bergmanns – Chronik berichtet darüber folgendes:

„Am 6.August 1848 war in unserer hiesigen Bergstadt Wildemann Freischiessen, dieses Fest wurde aber verdoppelt durch den Huldigungstag des deutschen Reichsverwesers Johann von Oesterreich. Des Abends 8 Uhr fanden sich die Einwohner hiesiger Stadt vor dem Schützenhause ein, die Bürgerwehr mit Gewehr und Waffen, desgleichen auch das Schützen – Corps, das hiesige Stadtmusik – Corps, sowie die Bergmusik – Corps waren zugegen. Es wurden die alten Fahnen vom Rathause herausgegeben, der Zug setzte sich in Bewegung den sogenannten Hüttenbrink herunter, und unten auf der Hüttenstrasse wurde Stellung gemacht. Fahnen wurden getragen Acht an der Zahl. Bergmann Fritz Herrling trug eine Fahne mit dem Wappen der Stadt Wildemann mit Ross und der Jahreszahl 1702, Bäckermeister Ferdinand Spör trug eine Fahne mit der Jahreszahl l814, der Hammerschmied Köhler trug die Bürgerfahne, der Bäckergesell August Liebetraut und Wäschearbeiter Carl Multopp trugen Fahnen mit den Farben schwarz rot gold, und ein Puchknape mit Namen Schüter trug die Puchknabenfahne, Schlossermeister August Gerig trug eine Fahne mit dem Wappen das weisse Ross und Georg der Vierte, und die Lautenthaler Sänger beehrten Wildemann bei diesem Zuge mit ihrer sehr schönen deutschfarbigen Fahne schwarz rot und gold. Diese Fahne war erst soeben fertig geworden und wurde zum ersten Mal in Wildemann getragen, dieselbe kostete 32 Rthl.

Der Zug mit brennenden Unschlittlichtern ging in Wildemann hinauf, im Sonnenglanze durch und wieder herunter vor das Rathaus. Hier wurde ein Halt gemacht und der Wildemänner Singverein sang: Was ist des deutschen Vaterland? Darauf liess der Cämmerer Degenhardt den Reichsverweser Erzherzog Johann mit einem dreimaligen “Hurrah” hoch leben. Hierauf trat ich Gaipelwärter Christian Friedrich Martin Grote vor und rief mit lauter Stimme:

Alle die für Freiheit leben von dem Rhein zum Donaufluss von den Dänen bis zum freien Schweizer Meinen Segen, meinen Brudergruss, Vivat!

Dieses Vivat wurde von den Bewohnern Wildemanns dreimal wiederholt. Hierauf liess der Cämmerer Degenhardt den König Ernst August mit einem dreimaligen “Hurrah” hoch leben. Darauf rief ich wieder, es sollen auch unsere Brüder in Schleswig – Holstein leben. Vivat! Dann liess ich noch unsere deutschen Farben schwarz rot und gold hoch leben. Und zum Schluss rief ich: So soll denn leben unsere alte ehrwürdige Bergstadt Wildemann mit einem dreimaligen Vivat hoch!!!

Jetzt ging der Zug vom Rathause weg die Stadt herunter, der Goslarschen Strasse herauf und gegenüber durch nach der Hüttenstrasse zu.

Ich muss noch bemerken, dass der Puchsteiger Ey und Haldenaufseher Ritter hatten einen Kasten anfertigen lassen, hier war angebracht folgende Inschrift: Hoch lebe der Reichsverweser Erzherzog Johann den 6.August 1848. Ein Engel war über dieser Inschrift angebracht, welcher eine Fahne in der Hand hielt mit schwarz rot und gold. Es waren Lichter in diesem Kasten angebracht, sodass der Name des Reichsverwesers nebst dem Engel brannten. Dieser Kasten wurde auf einer Stange von dem Wäschearbeiter Langenberger dem Zuge voraufgetragen. In der ganzen Stadt wurde illuminiert, und es ist ein ewig denkwürdiger Gedächtnistag unserer Stadt.“ Einige Wochen darauf bekam die Bürgerwehr nun auch eine eigene Fahne, über deren Einweihung die Chronik folgendes mitteilt:

Sonnabend,d. 23. September 1848 nachmittags 4 Uhr wurde von den Jungfrauen hier in Wildemann der Bürgerwehr eine Fahne mit den Farben schwarz rot und gold geschenkt. Die Jungfrauen hatten sich versammelt in der Försterwohnung, und dieselben eröffneten den Zug in weisse Kleider gekleidet, es waren 75 an der Zahl, hierauf folgte das Musik— Corps und dann die Bürgerwehr, Der Zug ging in Wildemann hinauf dem Rathaus zu, vor demselben wurde Halt gemacht. Die Tochter des reitenden Försters Breustedt (Molly B. ) brachte die Fahne aus den Rathause hielt eine Rede an die Wehrmänner und übergab die Fahne dann dem Cämmerer Degenhardt. Dieser deutete hin in einer Rede auf die Farben der Fahne und ihre Wichtigkeit und alsdann übergab er die Fahne dem Fähnrich der Wehrmänner Kaufmann Hermann Pape. Der Zug ging alsdann durch die ganze Stadt, es waren die Strasse mit Tannen und Girlanden geziert auf dem Bohlweg hing über der Strasse ein Schild mit folgender Inschrift: Gott schirme uns. Ueber diesen Worten lagen zwei Schwerter im Kreuz, auf der anderen Seite stand: Es lebe ganz Deutschland! Der Kommandör der Bürgerwehr war Hüttenmann Ernst Schröder. Demselben wurde von der Jungfrau Loortz eine Schärpe geschenkt und die Jungfer Liebetraut schenkte dem Kaufmann Pape eine Schärpe im Namen der sämtlichen Jungfrauen, und wurden bei der Uebergabe der Fahne angelegt. Da nun den folgenden Tag das Junggesellenschiessen in Lautenthal war, Sonntag, d. 24.September, so ging das benannte Corps mit der Fahne nach Lautenthal, so auch die Zellerfelder, und wohnten dem Aufzug bei, wo grosse Aufwände stattfanden. Es ist noch zu bemerken, dass auch die Wehrmänner der Bergstadt Altenau dem Aufzug in Lautenthal beiwohnten, und Lautenthal sah sich durch die drei auswärtigen Corps sehr geehrt.” So weit die Chronik!

Im Winter 1848/49 ereignete sich nichts Besonderes. Als die Nationalversammlung in Frankfurt sich auflöste, und die ganze Bundesreform kläglich gescheitert war, legte sich der Sturm der Begeisterung allmählich, und die Bürgerwehr löste sich auf.

9)Abwanderung Wildemanner Bergleute nach Ramsbeck in Westfalen

Weil der Oberharzer Bergbau trotz aller Verbesserungen und sonstiger Massnahmen immer noch nicht so rentabel war, dass er die stark angewachsene Bevölkerung ernähren konnte, wurden – um einer Arbeitslosigkeit vorzubeugen – seitens der Bergbehörde Auswanderungen nach Amerika und Australien durch Gewährung der Ueberfahrts – und Reisekosten und Bezahlung etwaiger Schulden gefördert. Deshalb sind besonders in den 40er Jahren des vorigen Jahrhunderts viele Oberharzer Bergleute, darunter auch einige aus Wildemann nach Texas und Australien ausgewandert.

Wie sehr jedoch trotz des Ueberschusses an Arbeitskräften der Bergbehörde das Wohl ihrer Berg – , Poch— und Hüttenleute am Herzen lag, zeigt das energische Vorgehen gegen voreilige und unüberlegte Abwanderung. Im Herbst 1854 tauchten Leute im Oberharz auf, die Bergleute für neue Kohlengruben bei Ramsbeck in Westfalen anwerben wollten. Sie versprachen: 8stündige Arbeitszeit, wöchentlich 4 Taler Lohn – gegen 2 Taler im Oberharz— ausreichende Wohnung und billiges Brot neben anderen Vergünstigungen. Der Berghauptmann warnte am 10. August 1854 vor unbesonnener Auswanderung durch eine Bekanntmachung in den Oeffentlichen Anzeigen für den Harz. Es hiess darin, dass die Zustände in Ramsbeck nicht gesichert seien und alle diejenigen Personen, die ihre Arbeitsstätte ohne Urlaub verlassen, nicht darauf rechnen könnten, jemals wieder im Oberharzer Bergbau Beschäftigung zu finden, falls sie zurückkehren sollten. Trotz dieser Warnung liess sich doch eine grössere Anzahl von Bergleuten anwerben, und in der Zeit von September bis anfangs November des oben genannten Jahres wanderten etwa 300 Bergleute ab, nachdem sie der Bergbehörde trotzig ihre Arbeit vor die Füsse geworfen und auch sonst noch Lärm und Unfug vor dem Clausthaler Amthause verübt hatten.

Der Aktienschwindel in Ramsbeck nahm bald ein rasches Ende, und die Abgewanderten kamen fast alle noch im selbigen Jahr wieder zurück. Alle Gesuche um Wiedereinstellung wurden unter Hinweis auf die oben erwähnte Bekanntmachung abschlägig entschieden. Nur einige Verheiratete wurden als Gelegenheitsarbeiter beschäftigt, waren aber vom Genuss aller bergmännischen Vorteile— billiges Brotkorn, Knappschaftshilfe u.s.w. – ausgeschlossen. Im Sommer 1855 fanden 60 Ramsbecker in den Kohlenbergwerken bei Saarbrück Arbeit.

Als König Georg V. am 12.Juli 1863 in Wildemann weilte, erreichte es ein Ramsbecker, der Bergmann Wilhelm Vogt aus Clausthal oder Zellerfeld? – durch einen Fussfall auf offener Strasse vor des Königs Kutsche, dass ihm und seinen Leidensgenossen alle knappschaftlichen Vorteile wieder eingeräumt wurden.

Aus Wildemann waren abgewandert: Bergmann Friedrich Warnecke, Bergmann Wilhelm Otte, Bergmann H. Knorr, die Pocharbeiter Gebrüder Brandt, der Schuhmacher Friedrich und ein Bäckergeselle. Diese wanderten am 3. Oktober 1854 ab und waren Weihnachten desselben Jahres wieder in der Heimat.

10) Annahme der Landgemeinde – Ordnung

Weil die seit Jahrzehnten durch Zellerfelder Bergwerksassessoren kommissarisch ausgeübte Verwaltung der Bergstadt sehr umständlich war und auch allerlei Unzuträglichkeiten mit sich brachte, wurde von dem nach der Städteordnung vom 1.Mai 1851 auch „amtssässigen” Städten zustehenden Recht, sich einen Magistrat zu wählen, im Jahre 1853 Gebrauch gemacht.

Der erste Bürgermeister war der Obergeschworene H. Pape, jedenfalls identisch mit dem Geschworenen Carl Heinrich Pape, der im “Hof – und Staatshandbuch für das Königreich Hannover” vom Jahre 1843 ab – also unter der kommissarischen Verwaltung durch die Bergwerksassessoren Andersen und Römer – als Senator der Bergstadt Wildemann genannt wird. Ihm zur Seite standen die beiden Ratsherrn H. Herrling und C. Schubert.

Pape hat das Bürgermeisteramt nur einige Jahre ausgeübt, denn schon am 9 September 1858 wurde der Schichtmeister E. Gärtner sein Nachfolger, während die beiden Ratsherrn Herrling und Schubert noch in ihrem Amte blieben. Der letztere wurde jedoch 1862 durch den Ratsherrn Seeligmann ersetzt.

Für die Rechnungsführung der Stadt wurde ein besonderer Kämmerer beibehalten.

11)Gefährliches Hochwasser im Jahre 1861.

Wenn es zur Zeit der Schneeschmelze auch noch heftig und anhaltend regnet, oder wenn ein wolkenbruchartige Regen längere Zeit anhält, so führt die Innerste oft gewaltige Wassermassen, sodass das sonst harmlos erscheinende Gewässer zu einem gewaltigen Bergstrom heranwächst. Schon der Chronist Hake berichtet, dass in Jahre 1572 das Hochwasser der Innerste “alle Brücken auf Wildemann weggerissen bis auf eine nahe bei der Badstuben.”

Aehnlich so war es 1861! Am 28. und 29. Juni verursachte ein andauernder und starker Regen ein gewaltiges Steigen der Innerste. Der reissende Strom schwemmte die meisten Brücken innerhalb der Stadt fort, und nur zwei, eine vor der Strasse Sonnenglanz – auch Winkel genannt – und die andere der Kirchtreppe gegenüber, waren geblieben, weil man sie mit starken eisernen Ketten rechtzeitig festgehängt hatte. Nicht nur die Wildemanner Fuhrherrn, sondern auch die aus Zellerfeld und Clausthal waren mit ihren Wagen und Pferden erschienen, um frischgefällte Fichten, deren Zweige nicht entfernt wurden, heranzufahren, damit durch Einhängen dieser Bäume ein weiteres Einstürzen der Ufer verhindert wurde. Der Schaden, den diese Hochflut innerhalb der Stadt angerichtet hatte , war so gross, dass er nach zwei Jahren noch nicht beseitigt war, weil es der Stadtverwaltung an Mitteln fehlte, die Kosten aufzubringen.

12)Georg V. kommt zur Denkmalsweihe nach Wildemann.

Besonders gut waren die Beziehungen zwischen der Bergstadt Wildemann und dem hannoverschen König Georg V.. Dazu hatte wohl ganz besonders die Tatsache beigetragen, dass der Erzieher des damaligen Kronprinzen, der Oberstudienrat August Pabst, ein Sohn des Kantors Pabst war, der von 1806 – 1855 als alleinstehender Lehrer das Schulamt in Wildemann versehen hatte.

Aus Verehrung für Georg V. errichteten die Wildemanner ihrem Landesvater 1863 auf der Halde der alten Grube “Siebengestirn“, die schon seit 1861 dem Turnverein als Turnplatz diente, ein Denkmal aus Oberharzer Gestein, vermischt mit schönen Erzstufen. Es hat die Form einer abgestumpften Pyramide und trägt am Sockel die Inschrift:

Reg. Hon Georgio V.

civ. Wildemann.

Die königliche Familie war zur Einweihungsfeier eingeladen und kam deshalb am 12.Juli 1863 nach Wildemann. Unter Glockengeläute wurde der hohe Besuch von der jubelnden Einwohnerschaft empfangen. Alle Häuser der Stadt waren aufs beste geschmückt, Ehrenpforten waren gebaut, Girlanden über die Strassen gezogen und gelb – weisse Fahnen aus vielen Fenstern gehängt. Die Berg – , Poch – und Hüttenleute waren in ihrer einfachen und doch so feierlichen Tracht erschienen und auch die Schulkinder hatten sich unter Führung ihrer beiden Lehrer Kirch und Sudhoff eingefunden. Ferner hatten sich die beiden Vereine der Bergstadt Wildemann – Sängerverein und Turnverein – eingestellt und liessen ihre Fahnen wehen. Unter Böllerschüssen setzte sich der Festzug Rathause aus in Bewegung, um mit schmetternder Musik und fliegenden Fahnen nach der Siebengestirner Halde zu marschieren. An der Spitze des Festzuges führten alter Wildemanner Sitte gemäss einige “Heck – Mannle” und “Moos – Weible” – arme Knaben, deren gesamte Kleidung aussen mit Schlangenmoos und Fichtenzweiglein eng benäht war – ihre lustigen Sprünge aus, woran besonders die auch erschienenen kleinen Prinzessinnen Friederike und Marie ihre Freude hatten.

Auf der Halde angekommen, wurde zunächst die Weihe des Denkmals vorgenommen, wobei der Kantor Kirch die Festrede hielt. Nach erfolgtem Weiheakt herrschte auf der Halde unter Anteilnahme der gesamten Einwohner ein fröhliches Leben und Treiben. Zu erwähnen ist, dass es den Prinzessinnen besonderen Spass machte, die Heck – Mannle und Moos – Weible mit Schokolade und sonstigen Süssigkeiten zum sofortigen Verzehren zu bewirten.

Die vom Singverein vorgetragenen Lieder erregten das Interesse des blinden Königs, und die Vorführungen des Turnvereins das der Königin und Prinzessinnen.

Als der Abend nahte, ging es im geschlossenen Zuge von der “Georgen – Höhe” – wie die Halde jetzt genannt wurde – zurück zur festlich geschmückten Stadt.

Aus Dankbarkeit für die ihm und seiner Familie erwiesenen Ehrungen schenkte der König der Gemeinde den Betrag von 1000 Talern, die Königin Marie gab 300 Taler. Mit dem grössten Teil dieses Geldes konnten die durch das Hochwasser der Innerste 1861 verursachten Verheerungen innerhalb der Stadt gänzlich beseitigt werden. Die noch heute jedem Hochwasser Trotz bietenden starken Ufermauern der Innerste sind noch Zeugen aus jener Zeit.

13)Das Drama von Langensalza.

Als Georg V. 1863 mit seiner Familie an der Weihe seines Denkmals in Wildemann teilnahm, hat wohl niemand daran gedacht, dass das Verhängnis von 1866 sobald über das Königshaus und das ganze Hannoverland hereinbrechen würde.

Den blinden König Georg V. hatte das Geschick dazu bestimmt, alle Ereignisse – besonders die politischen – mit den Augen seiner Umgebung zu sehen, und das wurde sein Unglück. Der welfische Adel in der Umgebung des Königs sah in Preussen den bittersten Feind Hannovers und veranlasste daher, dass sich der König im Kampfe an die Seite Oesterreichs stellte.

Diese Stellungnahme führte zum Verlust der Selbständigkeit Hannovers, woran auch der am 27.Juni 1866 bei Langensalza erfochtene Sieg über die preussischen Truppen nichts ändern konnte, weil die hannoversche Armee am Tage nach der Schlacht von allen Seiten umzingelt war und sich deshalb ergeben musste. Nach Ablieferung ihrer Waffen konnten auch die Wildemanner Kriegsteilnehmer mit dem Wanderstab in die Heimatstadt zurückkehren.

Der Sieg Preussens über Oesterreich bei Königgrätz am 3. Juli 1866 entschied auch über das Schicksal Hannovers und seines Königshauses. Im Frieden von Prag erhielt Wilhelm I. das Recht, Hannover seiner Monarchie einzuverleiben. Durch das Patent vom 3.Oktober 1866 nahm der preussische König öffentlich Besitz vom Königreich Hannover.

Wegen der engen Beziehungen, die zwischen der Bevölkerung des Oberharzes und den welfischen Herzögen, Fürsten und Königen beinahe 350 Jahre hindurch bestanden haben, ist es zu verstehen, dass die Erbitterung der Oberharzer über die Einverleibung Hannovers— die besonders durch den hannoverschen Adel noch geschürt wurde— zunächst recht gross war und die Partei der Welfen bei den Wahlen zum Reichstag und Landtag auch in Wildemann viele Anhänger hatte. Mit Stolz trug mancher das hannoversche Ross als welfisches Abzeichen, und die Bilder der hannoverschen Könige und ihrer Familienangehörigen wurden noch viele Jahre als Wandschmuck in den Wohnräumen bevorzugt. Erst nach und nach wurde die jüngere Generation der Wildemanner treue Anhänger des Hauses Hohenzollern.

14)Die Wildemanner Volksschule in der hannoverschen Zeit.

Wie oben schon berichtet, wurde die Wildemanner Latein – oder Stadtschule zu Beginn des 19. Jahrhunderts aufgehoben und eine allgemeine Volksschule für Knaben und Mädchen eingerichtet. Der Opfermann Daniel Friedrich Strauch, der bisher nur eine Mädchenklasse unterrichtet hatte, wird 1805 als Kantor und Schullehrer, Aeditus und Organist bezeichnet und war also der einzige Lehrer des Ortes. Er ging jedoch im soeben genannten Jahr als Waisenvater nach Clausthal, und der Kantor Andreas Zacharias Julius Pabst wurde sein Nachfolger. Diesem Lehrer ist das Schulamt nicht leicht geworden, denn er musste etwa 150 Kinder unterrichten, deren Zahl sich aber so vermehrte, dass ihm der Lehrer Wilhelm Kirch als “Adjunkt” behilflich war. Pabst starb am 10. Juli 1855, und Kirch folgte ihm im Amte. Die Schulbehörde ernannte diesen am 7. April 1856 zum ersten Lehrer, Küster und Organisten und den Lehrer Christoph zu gleicher Zeit zum zweites Lehrer, weil die Zahl der Schulkinder inzwischen auf etwa 200 gestiegen war.

Das Einkommen des ersten Lehrers betrug damals jährlich 225 Taler nebst freier Wohnung im Schulgebäude, der zweite Lehrer erhielt 125 Taler und noch 13 Taler als Wohnungsgeld.

Christoph ging am 9. September 1858 nach Zellerfeld und der Lehrer Sudhoff kam im März 1859 an seine Stelle. Diesem folgte 1865 der Lehrer Heinrich Mennecke. Kirch und Mennecke sind dann lange Jahre hindurch die einzigen Lehrer der Wildemanner Jugend gewesen, worüber weiter unten noch die Rede sein wird.

Neben der Volksschule hatte der Ort auch noch eine besondere “Pochknabenschule”. Es gab zu jener Zeit viele Knaben, die schon von ihrem 10 .Lebensjahre ab ins Pochwerk gingen, um sich ihren Unterhalt zu verdienen. Ihre Arbeitszeit dauerte von morgens 4 Uhr bis nachmittags 4 Uhr mit einer halbstündigen Pause um 7 Uhr und einer einstündigen um 11 Uhr.

Da die Pochknaben wegen ihrer langen Arbeitszeit die Volksschule nicht besuchen konnten, wurde eine Pochknabenschule eingerichtet. Der Unterricht fand an dem sonst schulfreien Sonnabend statt, zuweilen auch an einzelnen Nachmittagen.

Ueber die Schulgebäude ist zu berichten, dass das alte ehrwürdige Schulhaus neben der Kirche im 19. Jahrhundert nicht mehr als Unterrichtsraum und Lehrerwohnung gedient hat. Was die Stadt dazu bewogen hat, das alte Schulhaus in Privathand übergehen zu lassen und dafür in der Goslarschen Strasse ein Schulgebäude zu erwerben, konnte nicht festgestellt werden. Für die zweite Lehrerstelle mietete man im Hause des verstorbenen Waldarbeiters August Schlüter in der Hüttenstrasse eine Wohnstube als Unterrichtsraum für 12 Groschen wöchentlich. Das war im Jahre 1856, und am 9. August 1858 wurde das betreffende Haus von der Schulgemeinde angekauft und daher auch als Wohnung für den zweiten Lehrer bestimmt.

Wildemanner Prediger in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Dem Lehrer Deeke folgte von

1804 – 1808 Johann Georg Daniel Richter, geb. den 3.7.1757 in Herzberg, vorher Kantor in Northeim,

nachher Pastor in Elvershausen bei Katlenburg.

1808 – 1817 folgte Johann Georg Wilhelm Möller, vorher Pastor

in Adelebsen, nachher Superintendent in Katlenburg.

Auf Möller folgte von 1817 – 1826 Karl Friedrich Wilhelm Bussenius, geb. 1788 in Gebhardshagen. Er war seit 1824 auch zugleich Prediger in Grund, ging nach Duingen bei Alfeld.

Ihm folgte 1826 – 1838 Christian Wilhelm Ferdinand Block, geb. 9.7.1797

in Elbingerode bei Herzberg, ging nach Wulften bei Northeim und starb dort am 8.4.1843.

Der Nachfolger war von 1838 – 1846 dessen Vetter Johann Heinrich Friedrich Ludwig Dickhoff, geb. 19.8.1803 in Osterode und starb auch in seinem Geburtsort, wohin er sich krankheitshalber begeben hatte, am 5.9.1846. Nachdem der Pastor Heering aus Zellerfeld den Kirchendienst etwa ein halbes Jahr stellvertretend ausgeübt hatte, amtiert vom 9. März 1847 – 1875 Georg August Ludwig Jacobi, geb.31.1.l808 in Sievershausen (Solling), starb als Pastor im Ruhestande in Osterode.

Sonstige kirchliche Nachrichten.

Im Jahre 1821 wurde die Kirche wegen Baufälligkeit umgebaut. Die Baukosten wurden teilweise durch freiwillige Gaben der Gemeindemitglieder aufgebracht, doch mussten auch noch einige Kapitalien angeliehen werden. Trotzdem blieb der sogenannte runde Giebel hinter der Kanzel noch weiterhin baufällig.

1826 lieferte der Orgelbauer Lindrum aus Goslar eine neue Orgel, weil die alte so abgenutzt war, dass einige Jahre hindurch ohne Orgelbegleitung gesungen werden musste.

Am 29 September 1828 erhielt der Kirchturm einen neuen Knopf mit dem Wildemanner Wappen in der Windfahne.

1838 wurde das jetzige Pfarrhaus an der Innerstestrasse von der Kirchengemeinde erworben.

Wie oben berichtet, konnte 1821 der Umbau der Kirche wegen Geldmangel nicht vollendet werden. Als jedoch im Jahre 1839 der König Ernst August Wildemann besuchte und infolge einer Bitte der Ehefrau des Bergmanns Carl Becher der Kirche 200 Taler schenkte, konnte man 1840 weiter bauen und auch den Ostgiebel der Kirche erneuern.

Im Sommer 1843 wurde die sogenannte Kirchtreppe mit neu gestufften(behauenen)Steinen angelegt.


VI. Wildemann als Kommunion – Bergstadt unter wölfischen Herzögen.

by jogo21

1) Der Erbvertrag vom Jahre 1635.

Noch während des unglückseligen Glaubenskrieges trat in den Besitzverhältnissen des Oberharzes eine tief einschneidende Aenderung ein.

Der Urenkel von Herzog Heinrich d. J. , Friedrich Ulrich von Braunschweig – Wolfenbüttel war am 11. August 1634 kinderlos gestorben, nachdem ihm seine vier Brüder im Tode vorangegangen waren. Damit war die Linie Braunschweig – Wolfenbüttel erloschen und sieben welfische Herzöge der Linien Celle (später Hannover), Dannenberg und Harburg meldeten sich als Erben. Nachdem sie zunächst wegen der Erbschaft in Streit geraten waren, setzten sie sich in dem Erbvertrag vom 14. Dezember 1635 friedlich auseinander. Es wurde darin bestimmt, dass die zur Erbschaft gehörenden Bergwerke und Bergstädte (Zellerfeld, Wildemann, Grund und Lautenthal, der Rammelsberg samt Forsten, das Salzwerk Juliushall, die Eisenfaktorei und das Eisenwerk in Gittelde) im gemeinschaftlichen Besitz aller sieben Herzöge verbleiben sollten. Jeder bekam also ein Siebentel der Erbschaft als Anteil. Durch Sterbefälle und Vergleiche änderte sich jedoch dieses Verhältnis, sodass bis zum Jahre 1665 Hannover in den Besitz von vier und Braunschweig in den von drei Siebenteln dieser Kommunion – Anteile kam.

Zellerfeld war die Hauptstadt der Kommunion, und die Hoheitsrechte wurden in der Weise geregelt, dass die hannoversche Regierung in den Jahren mit gerader und die braunschweigische in denen mit ungerader Jahreszahl das Regiment ausübte.

2) Massnahmen zur Hebung des Bergbaues.

In dem Erbvertrag von 1635 war bestimmt, dass durch sachkundige Personen “die eingerissenen Defecte und Mängel examiniert, abgeschaffet, verbessert und die Berg – Werke auf das beste als möglich zu gutem Stande wieder erhoben werden sollte“. Aber doch gelang es nicht, den Bergbau zu seiner früheren Blüte empor zu heben. Bei dem neuen immer kostspieliger werdenden Betrieb – die Doppelverwaltung erforderte zwei Berghauptleute und eine grosse Schar von Beamten – zogen sich nach und nach viele der noch vorhandenen Gewerken zurück, sodass gegen Ende des 17. Jahrhunderts der Bergbau ernstlich bedroht war. Da die Beteiligung der Gewerkschaften allein nicht mehr ausreichte, den Bergbau zu fördern und im Gange zu erhalten, war es notwendig, dass sich auch die Bergbehörde in wirksamerer Weise als bisher der Grubenbetriebe annahm. Besonders waren es zwei Massnahmen, denen die Erhaltung des Oberharzer Bergbaues hauptsächlich mit zuzuschreiben ist:

Zunächst war es die Einführung einer freiwilligen Abgabe auf den Bier – und Branntweinverbrauch in den Bergstädten, deren Ertrag zur Gründung der sogenannten Bergbaukasse diente. Das war im Jahr 1703,und erst 1835 wurde diese Abgabe, die sich allmählich zu einer unfreiwilligen entwickelt hatte, aufgehoben.

Die Bergbaukasse unterstützte bereits bestehende Gruben, wenn deren Gewerken sich teilweise zurückgezogen hatten und dadurch deren Zubussen wegfielen. Auch übernahm die Kasse für manche Zechen sämtliche oder anteilige Kosten für Querschläge, Flügel – und Stollenörter. Dadurch wurde bewirkt, dass der Betrieb der betreffenden Gruben fortgesetzt und ausgedehnt werden konnte.

Auch hat die Bergbaukasse sonst noch segensreich gewirkt, denn Kirchen und Schulen und viele gemeinnützige Unternehmungen sind von ihr unterstützt. Auch wurden Kapitalien auf Grundstücke ausgeliehen.

Die Bergbaukasse zu Zellerfeld hatte am Schluss des Quartals Trinitatis 1750 einen Barbestand von 23149 Rth. 25 Mgr. ½ C=Pf.

Eine zweite Massnahme war die Einrichtung, dass die Gruben mit ungünstigen Verhältnissen die zum Fortbetrieb erforderlichen Gelder aus der Zehntkasse und den bei derselben deponierten Ueberschüssen der Ausbeute—Gruben geliehen bekamen, wodurch es möglich war, die von den Gewerken zu zahlenden Zubussen auf einen ganz niedrigen Betrag zu senken. Das war schon der Uebergang zum Betriebe der Gruben auf herrschaftliche Rechnung, denn die Gewerken konnten sich zu jeder Zeit durch Aufgabe ihrer Kuxe von allen Zahlungsverpflichtungen befreien, wodurch dann die Zechen durch Niederschlagung der auf denselben ruhenden Schulden in den Besitz der Herrschaft übergingen.

Ueber den Wildemanner Bergbau am Ende des 17. und in der ersten Hälfte des l8. Jahrhunderts befinden sich einige Angaben in Gatterers “Anleitung, den Harz und andere Bergwerke mit Nutzen zu bereisen” aus dem Jahre 1790. Dort heisst es:

“Im Quartal Reminiscere 1689 ist in der Kommunion— Zehntrechnung unter den Ausgaben auf Stollen – Kosten Folgendes angeführt: “Weil die Gewerken des alten St. Nicolaus im Spiegeltal den Bergbau stehen lassen, so sind die Kunst – Kosten, damit der Spiegeltaler Zug nicht erseuffet werde, mit 57 Rthl. 24 Mgr. 1 ½ C in Ausgabe gebracht.“

“In den Quartalen Reminiscere und Trinitatis 1697 wurde der Hütschentaler Zug wieder aufgenommen, und die neue Fundgrube am Decherberg, sowie der Baumgarten in den Bergzettel gesetzt.”

“Im Quartal Trinitatis 1705 sind die eingestellten Herren—Zechen auf dem Kommunion – Hauptzug wieder aufgenommen, und zwei Gruben, nämlich Priester Aron und Stuffenthals Glück jede mit 6 Gulden Zubuss in den Bergzettel gesetzt. Zur Aufnahme dieser beyden Gruben ist so wol von der Herrschaft als auch aus der Bergbau— Casse sehr vieles Geld verwendet worden.”

“Im Quartal Crucis 1707 ist die Grube im Spiegeltal, Bau – Cassen – Glück genannt mit vier Gulden Zubusse in den Kommunion – Bergzettel genommen. Diese Grube ist von der Bergbau – Casse aufgenommen und Anfangs auf deren Kosten betrieben worden.“

„Im Quartal Reminiscere von 1708 ist das neue Zechenhaus im Spiegeltal, das Kleeblatter—Zechenhaus genannt, gebaut. In diesem Jahr ist die Treibhütte zu Wildemann abgebrannt, und deren Wiedererbauung hat, nach der Zehntrechnung vom Quartal Crucis 1709, 810 Rthl., 32 Mgr. 1o ½ C gekostet.“

“Im Quartal Luciae 1711, des Donnerstag Abends, während der Bergrechnung entstand auf der Grube “Alter Deutsche” in der inwendigen Kehrradstube, durch Verwarlosung des Feuers von dem Schüzer Markus Bock ein sehr heftiger Brand. Der Dampf davon trat auf den Stollen herauf, von welchem der Geschworene Hellmann, der Steiger (vom Neuen Wildemann) Schmidt der Steiger (vom Haus Ditfurt) Göppert und der Bergmann Thoman Martin Ruth, da diese hineingefahren waren, erstickten und nachher auf dem 19 – und 13 – Lachter – Stollen tod gefunden wurden. Der Schüzer Bock flüchtete nach Ilmenau, und wurde daselbst arretiert und sind deswegen 28 Rthl. 19 Mgr. ½ C= Amts – und Gerichtsgebühren dahin bezahlt, er starb aber daselbst im Gefängnis. Die Wiederaufmachung dieses Brandbruchs hat 5055 Fl 5 Mgr. 6 C= gekostet, welche von der Kommunion – Herrschaft bezahlt sind.“

“Im Quartal Reminiecere 1712 sind den Witwen der angezeigten vier verunglückten Personen folgende Gnadenlöhne berechnet worden, als des Geschworenen Witwe von ½ Jahr 57 Rthl. 28 Mgr, den zwei Steigers Wittwen a 14 Rthl 28 Mgr, jeder vom 1. Quartal. Ferner sind im Quartal Luciae 1713 wegen dieses Brandbruches 250 Rthl Diskretionsgelder berechnet worden, wovon aber die Eintheilung, wer solche bekommen nicht beigelegt ist. Im Quartal Luciae 1712 sind die beyden Gruben, Neuer Wildemann und Alter Deutscher combiniert und Alter Deutscher Wildemann genannt worden.”

“Im Jahre 1717 sind die Kunsthäuser bei dem Kleeblatter Zechenhaus im Spiegeltal abgebrannt, zu deren Reparation 584 Rthl. 27 Mgr. 5 C verwendet und in der Zehntrechnung vom Quartal Luciae 1717 berechnet sind.”

„Im Jahre 1719 war ein sehr trockener Sommer, daher viele Gruben wegen Wassermangel unbelegt standen. Im Spiegeltal wurde auf dem Siebengestirn ein Kehrrad angerichtet, und die Wasser darauf durch einen neuen Graben vom Grumbach hergeleitet. Dieser Graben kostete 1446 Fl. 7 Mgr. 4 C , welche in der Zehntrechnung von Quartal Luciae 1719 in Ausgabe gebracht sind.“

„Im Jahre 1734 ist zu Wildemann das neue Hüttenhaus gebaut und die Kosten davon in der Zehntrechnung vom Quartal Luciae 1734 mit 468 Rthl 4 Mgr. 4 C in Ausgabe gebracht worden. Die Baukosten betrugen zwar 9 Rthl, 9 Mgr. mehr, aber diese musste der Hüttenreuter Wilke, weil er das Haus gegen den Anschlag grösser gebaut hatte, übenehmen. Von dieser Zeit an hat der Hüttenwächter mit darin gewohnt, da er zuvor im Schützenhaus zu Wildemann seine Wohnung mit hatte.”

Weitere Nachrichten über den Wildemanner Bergbau enthält Gatterers Buch leider nicht.

3)Die Bergstadt unter Feuersnot.

Gatterer gibt einen ganz kurzen Bericht über einen Brand, der im Juli 1739 in Wildemann gewütet hat und schreibt:

“In Jahr 1739, in der Nacht von 21. auf den 22. Juli, verbrannten in Wildemann 65 Häuser und einige Menschen.”

Anschliessend an diese kurze Mitteilung sei noch folgendes berichtet:

Das Feuer entstand im Hause des Bäckers Kipp an der Hüttenstrasse. Weil die damaligen Häuser nur aus Holz gebaut und dazu noch mit Schindeln gedeckt waren, dehnte sich der Brand immer weiter aus und legte nicht nur sämtliche Häuser an der Hüttenstrasse, sondern auch die an der Goslarschen Strasse, Am Hafermarkt – jetzt Schützenstrasse genannt – und Hinterm Wasser – die heutige Innerstestrasse – in Schutt und Asche. Leider büssten auch 3 Einwohner, der Bäcker Georg Friedrich Kipp, dessen Schwagers Tochter und eine alte Frau bei dieser Brandkatastrophe ihr Leben ein. Nicht alle Bürger bauten ihre Häuser wieder auf, sondern einige Familien siedelten sich in Lautenthai a n, wodurch dort die „Neue Strasse“ entstanden ist.

Unter einem weiteren Brandunglück hatte Wildemann am 23. Juli 1748 zu leiden. Diesmal war das Feuer in der Schlachterei von Berlitz entstanden und vernichtete 21 Wohnstätten. Wieder verliessen einige Familien die Heimatstadt, weil sie kein Unterkommen finden konnten. Dieser Brand war die Ursache, dass 1752 auch einige Wildemanner Bergmannsfamilie nach Süd – Carolina auswanderten.

4) Die Einwohner im Hexenwahn

Besonders im 16. und 17. Jahrhundert standen Hexenwahn und Hexenverfolgungen in ganz Deutschland in üppiger Blüte. Selbst die edelsten und gelehrtesten Männer meinten, Gott und den Mitmenschen einen Dienst zu erweisen, wenn sie behilflich waren, durch Folter und Feuertod dem Treiben des Teufels und der ihm untergebenen Hexen ein Ziel zu setzen.

Da die Richter den alten Brauch, durch Eid und Eideshelfer die Wahrheit an das Licht zu bringen, verlassen hatten, waren die angeschuldigten Frauen und Mädchen jeder rechtlichen Verteidigung beraubt und allen Angriffen und Anschuldigungen hilflos preisgegeben. So erging es im Jahre 1661 auch der Bergmannsfrau Anna Schmidt, geb. Müller in Wildemann.

Sie stand in dem Rufe, eine Zauberin zu sein und mit dem Teufel Umgang zu pflegen. Eines Tages wurde sie beschuldigte, ihrer Nachbarin Liese Kraus im Wochenbett durch Berührung der Brüste die Milch genommen zu haben. Auch soll sie zur Ermittlung des Diebes, der Kohl aus ihrem Garten gestohlen hatte, Kohlstrünke in den Schornstein gehängt haben, wodurch Töffel Trümper krank geworden und später gestorben sei.

Der Oberbergrat von Heimburg leitet die Untersuchung ein und verfügt, die Schmidt zu vernehmen und — wenn nötig— peinlich zu befragen, d.h. zu foltern.

Anna Schmidt wird gefangen gesetzt und in Gegenwart einer Anzahl von Zeugen – die auch noch allerlei sonstige Beschuldigungen vorbringen – vernommen. Sie räumt den Besuch bei Liese Kraus ein, bestreitet aber, ihr durch Zauberei die Milch genommen zu haben. Auch gibt sie nicht zu, zauberischer Weise Kohlstrünke in den Schornstein gehängt zu haben.

Der Herzog August zu Wolfenbüttel verfügt nach Einsicht der Akten, dass die Schmidt mit „scharfer peinlicher Frage zu belegen sei”. Bei einem neuen Verhör erklärt die Angeklagte wiederum ihre Unschuld. Nun schreitet man mittels verschiedener Folterwerkzeuge zur Tortur. Durch die fürchterlichen Schmerzen veranlasst, legt die Beschuldigte ein – natürlich falsches – Bekenntnis ab. Unter anderem will sie sich öfters im Walde zwischen Grund und Wildemann mit dem Teufel getroffen haben. Auch gibt sie an, viermal in der Walpurgisnacht auf dem Brocken gewesen zu sein und mit dem Teufel getanzt zu haben. Sie bekennt auch, an den jährlichen Viehsterben in Wildemann schuldig zu sein. Auch die Zauberei mittels der Kohlstrünke gibt sie zu. Darauf hin wird der Folter – Akt geschlossen.

Nach einigen Tagen teilt der Folterknecht dem Oberbergrat von Heimburg mit, die Gefangene habe alles widerrufen und behaupte, sie sei unschuldig. Infolge dieses Widerrufes tritt die Folter wieder in Tätigkeit. Von den furchtbarsten Schmerzen gepeinigt, gesteht die Angeklagte alles ein, was man von ihr wissen will. Wiederum gibt sie zu, mit dem Teufel im Bunde zu sein.

Vom Herzog wird nun verfügt, mit der Beschuldigten zu verfahren, wie es bei einer Hexe üblich ist, sie also mit dem Feuertod zu bestrafen.

Die Sache hatte jedoch bereits ein unvorhergesehenes Ende gefunden. Am 2. Oktober 1661 berichtet der Oberbergrat nach Wolfenbüttel, dass die inhaftierte Anna Schmidt plötzlich im Gefängnis gestorben sei, nachdem sie zwei Tage nichts zu sich genommen habe und der Schwulst in Beinen und Füssen sich vermehrt habe.

Vom Herzog August wird dann verfügt, den toten Körper zu verbrennen.

(Nach Rhamm, Hexenglaube und Hexenprozesse. Wolfenbüttel 1882 )

5)Wildemann im Siebenjährigen Kriege.

Kaum hatte Wildemann die Folge der Brände von 1739 und 1748 überwunden, so nahten die Drangsale des Siebenjährigen Krieges.

Schon 1757 näherten sich die Franzosen dem Harze und machten die gegend bei Herzberg und 0sterode unsicher. Die Bergstädte hatten den Einbruch der Franzosen um so mehr zu fürchten, als der Oberharz durch seinen Silberbergbau und seine Münzstätten zur Erpressung von Kriegssteuern sehr geeignet schien. Die damaligen Berghauptleute – von Bülow, v. d. Busche, v. Imhoff und v. Heynitz – liessen deshalb alle Zugangstrassen nach dem Oberharz durch Mitglieder der bestehenden Schützenvereine und bewaffnete Bergknappen und Handwerker bewachen. Das Vorrücken der Franzosen gegen den Oberharz wurde durch einen von der Bergstadt Grund aus organisierten Kundschafterdienst gemeldet. Aber doch gelang es den Franzosen, im Dezember 1757 bis nach Clausthal vorzudringen, und sich dort einige Monate hindurch häuslich niederzulassen. Zu den Einquartierungslasten und Unterhaltungskosten wurden auch die übrigen Bergstädte herangezogen. Erst am 27. Februar 1758 wurde der Oberharz von den Franzosen geräumt.

Als die Franzosen 1760 erneut gegen den Oberharz heranrückten, setzte man am Harzrand durch den Bau von Schanzen alle Zugangswege in einen Verteidigungszustand, und es gelang dadurch, einen Angriff auf die Bergstädte abzuwehren.

Als Ende August 1760 der Kundschafterdienst meldete, dass die Franzosen von Göttiggen aus sich wieder dem Harz näherten, wurde auf den Höhen der Berge etwa in der Mitte zwischen Clausthal und der bereits vorhandenen Verteidigungslinie eine zweite erbaut, die hauptsächlich über den Bauersberg und Keller bis zur Hütschenthaler Mühle verlief. In dieser Linie liegen – zwischen Bauersberg und Keller— die alten Schanzen im Galgenberger Holz und werden daher mit Unrecht als Tillyschanzen bezeichnet.

Nachdem sich hannoversche und braunschweigische Truppen unter dem Befehl des Generals Freitag einige Zeit im Vorgelände des Harzes mit den Franzosen herumgeschlagen hatten, zogen sich diese in ihre Winterquartiere bei Göttingen zurück.

Als in Hochsommer des Jahres 1761 die Franzosen wiederum einen Vorstoss nach dem Oberharz unternahmen, konnte das Freytagsche Jägerkorps von einigen 100 Mann der feindlichen Uebermacht von etwa 5000 Mann trotz der beiden Verteidigungslinien nicht mehr standhalten, und am 1. September 1761 wurde Clausthal – Zellerfeld blieb verschont – von den Franzosen besetzt, die sogleich eine grosse Menge von Lebensmitteln anforderten. Gar bald sollten die Bewohner des Oberharzes erfahren, wie gross die Habgier des Feindes war, denn die französischen Generale Belsunce und Vaubecourt legten den armen Bergstädten eine Kriegssteuer von 600 000 livres – nach unserem jetzigen Gelde ca. 48.000 RM – auf, zu welcher auch die übrigen Bergstädte durch Haussammlungen beitragen sollten. Es lässt sich denken, dass alle Bewohner des Oberharzes bestrebt waren, die im Hause vorhandene Gelder zur Verfügung zu stellen, um eine angedrohte Plünderung zu verhindern.

Da die Verpflegung des welschen Kriegsvolkes von der Stadt Clausthal nicht allein erfolgen konnte, tauchten französische Truppenabteilungen auch in den übrigen Bergstädten auf, um Lebensmittel und Futtermittel in Beschlag zu nehmen. Auch Wildemann wurde zu diesem Zweck häufig heimgesucht. Dabei wurden Lebensmittel oft in solchen Mengen angefordert, dass die Einwohner sie nicht beschaffen konnten und dafür eine Mehrleistung an Heu auf sich nehmen mussten. Als wiederholt auch Rindvieh in Beschlag genommen wurde, bat die Stadtverwaltung die französischen Generale, hiervon abzusehen, weil sonst die Ernährungsschwierigkeiten noch immer weiter zunehmen würden. Man erreichte mit dieser Bitte jedoch nur, dass das enteignete Vieh sogleich bezahlt wurde. Wer das Angeforderte nicht zur rechten Zeit ablieferte, wurde mit einer hohen Geldstrafe bedacht.

Die durch die französische Invasion im September, Oktober und November 1761 verursachten Schäden und Kosten haben für die Bergstadt Wildemann betragen:

1. Bare Geld – Kontribution 672 Thaler 17 Gr. 4 Pf.
2. Für Lieferung an Fourage u.s.w. 574    ” 20 “ 7 “
3. Liquidierter Privatschaden 75       “ 19 “ 4 “
zs. 1322 Thaler 21 gr. 7 Pf.

(1 Thaler =36 Gr., 1 Gr.= 8 Pf.)

Als die Franzosen am 10. November 1761 Clausthal und das ganze Harzgebiet verliessen, atmete man befreit auf. Aber nochmals – am 6. Juli 1762 — rückte unvermutet und ganz früh am Morgen eine französische Division Cavallerie in Clausthal und Zellerfeld ein und hielt sich jedoch nur einige Stunden auf. Diese kurze Zeit wurde aber dazu benutzt, sofortige Verpflegung und ausserdem von Clausthal 60000, von Zellerfeld 40000 Livres Kriegs – Kontribution zu fordern. Es lässt sich denken, in welche Notlage die beiden Städte durch diese unverschämten Forderungen kamen. Der Zellerfelder Stadtrichter Falke wandte sich daher sogleich an die Stadtbehörden in Wildemann, Lauthenthal und Grund mit folgendem Schreiben:

„Zellerfeld, d. 6.Juli 1762, morgens 7 Uhr. Ausser der geforderten Kontribution von 40000 Livres, welche binnen 3 Stunden bey Strafe der Plünderung von uns angeschafft werden soll, ist auch noch gefordert worden:

6000 Rationen Haber und Heu und ebensoviel Portionen Brodt. Wir bitten ganz instendigst, so viel als möglich uns in dieser Not beyzustehen und vor allen Dingen davor zu sorgen, dass Brodt anhero geschaffet werde.“

Am gleichen Vormittag um 9 Uhr schrieb Falke einen zweiten Hilferuf an die oben genannten drei Gemeinden und wird bestimmt keine Fehlbitte getan haben.

Schon mittags 12 Uhr verliessen die ungebetenen Gäste die beiden Bergstädte, nachdem sie die bis dahin eingegangene Kriegs—Steuer eingestrichen und in Zellerfeld die Kämmerei – und Armenkasse mit Gewalt geleert hatten, und seit jenem Tage haben sich die Franzosen nicht wieder auf dem Oberharz blicken lassen.

6.) Abermaliger Rückgang des Wildemanner Bergbaues.

Der Wildemanner Bergbau nahm zwar während des Siebenjährigen Krieges seinen Fortgang, brachte jedoch keine Ausbeute.

Nach Calvör wurden im Quartal Luciae 1760 in und bei Wildemann folgende Zechen gebaut:

1) Stuffenthaler Zug. Alter Teutscher Wildemann. – Charlotte – Haus Ditfurt – Neuer St. Joachim – Priester Aron – Stuffenthals Glück.

2) Hütschenthaler Zug: Verlegte Juliane – Baumgarten – Glückauf -

Neue Fundgrube – Glücksgarten – Hütschenthals Glück – Neue Weintraube – Verlegtes Gegendrum.

3) Spiegelthaler Zug: Siebengestirn – Güldener Stern – Silberner Mond – Kleeblatt – König Salomo – Frischer Steiger – Baucassen= Glück – Goldene Sonne – Busches Segen.

Keine dieser soeben genannten Gruben brachte Ausbeute, und in der Folgezeit trat in den Betriebsverhältnissen der meisten dieser Zubusse= Zechen eine weitere rückläufige Bewegung ein. Dafür gab es drei Ursachen:

1) Nachlassen der guten und leicht abzubauenden Erzgänge.

2) Entwertung des Silbers durch ausländische Konkurrenz.

3) Schwierigkeiten bei der Hebung des Grundwassers.

Besonders aus dem zuletzt angegebenen Grunde wurden alle Gruben im Spiegelthaler und Hütschenthaler Zug 1763 stillgelegt.

Um dem Uebelstand der vielen Grundwasser abzuhelfen, trieb man in den Jahren 1777 – 1799 den „Tiefen Georg – Stollen“, der zwischen Clausthal und Grund eine unterirdische Verbindung herstellt. Er hat eine Gesamtlänge von etwa 19 km. und streicht bei Clausthal 250 m unter der Erdoberfläche. Seine Breite beträgt 1,20 m, die Höhe 1,92 m. Das Mundloch befindet sich unterhalb der Stadt Grund.

Durch dieses grossartige Unternehmen sollte die Wassernot der Oberharzer Gruben beseitigt werden, zumal das Grundwasser aus den tiefer gelegenen Gruben durch “Wassersäul – Maschinen“ auf die Sohle des “Tiefen Georg— Stollens” gehoben werden konnte und dadurch von selbst abfloss.

Aber die Hoffnungen, die man auf dieses Werk gesetzt hatte, erfüllten sich nicht vollständig, denn der Stollen konnte zunächst nur einigen Gruben Erleichterung schaffen. Nur ganz wenige Gruben gaben deshalb Ausbeute, und Zubusse wollten viele „Gewerke“ nicht weiter zahlen. Die Folge davon war, dass viele Gruben “auflässig“ wurden. Dieses Schicksal teilte auch die Grube “Alter Teutscher Wildemann”. Im Jahre 1770 ist sie noch im Betrieb, wird aber 1789 nicht mehr als “gebaute” Zeche genannt. Nach dem Buch von Lasius „Beobachtungen über das Harzgebirge” – herausgegeben 1789— war von den Wildemanner Gruben nur noch “Busches Segen” im Spiegeltal im Betrieb. Man vergleiche damit die vielen Zechen, die nach Calvör – wie oben bereits erwähnt – noch 1760 in und bei Wildemann im Gange waren.

Dass die Gruben im Hütschenthal und Spiegeltal besonders der vielen Grundwasser wegen eingestellt wurden, berichtet auch die Bergmanns – Chronik des Geipelwärters Christian Friedrich Martin Grote (*27.6.1816, + 2.2.1881 in Wildemann).Es heisst darin:

“Die zwei Grubengänge als Spiegeltal und Hütschental wurden, da die Erze weniger wurden und die Wasser der Gruben sich sehr anhäuften 1763 eingestellt und die letzten Bergbedienten waren Bergmeister Rudolf Röder, als Obergeschworener Johann Otto Ruberty und Stuffgeschworener Christian Reiche. Die Grube Hütschenthals Glück wurde daselbst im Jahre 1793 wieder aufgenommen und gewaltigt, doch der vielen Wasser wegen konnte man doch die Teufe dieser Grube nicht erreichen, man wandte sich daher an einer anderen Grube, der Nasse Andres genannt, wo man auch der vielen Wasser wegen zwei Kunstradstuben und Künste errichten musste. Diese Grube wurde betrieben bis im Sommer 1802 und wurde als der Einbruch der Franzosen im Hannoverschen geschah, eingestellt. Die Grube “Nasse Andres“ hatte auch schon ein Puchwerk, welches mit Erzen hinlänglich versehen werden konnte.“

7) Wildemanner Pastoren im 17. und 18. Jahrhundert

Dem Wildemanner Pastor und Geschichtsschreiber Hardanus Hake folgten

1610 – 1629 Jacob Kahle(Jodocus Callenius),vorher Pastor in Altenau.

1630 – 1677 Stephan Tuckermann, vorher Pastor “auf dem Berge” vor Helmstedt, geb. 11.7.1602 in Salzwedel, gest.16.3.1677 in Wildemann.

1677 – 1693 Melchior Tuckermann, der Neffe des vorigen, geb. 13.5.1634 in Wolfenbüttel, gest. 16.7.l693 in Wildemann. Er hatte sch. seit 1691 seinen Nachfolger Selle als Adjunkt.

1693 – 1709 Caspar Heinrich Selle, geb. 28.7.l660 in Wolfenbüttel. Er heiratete die Tochter seines Vorgängers, Margarethe Hedwig Tuckermann. Beide Ehegatten starbe infolge eines “zehrenden Fiebers” und wurden am 8.7.1709 in ein gemeinsames Grab gelegt. Selle stiftete für Wildemann ein Legat, dessen Zinsen zur Beschaffung, bzw. Verbilligung von Bibeln, Gesangbüchern und Katechismen dienen sollten.

1710 – 1714 Georg Heinrich Fröling, vorher Subsenior im Kloster Riddagshausen. Er starb 1714, 40 Jahre alt.

1714 – 1735 Johann Georg Hieronymi, geb.l684, gest. 25.6.1735. Er und seine Ehefrau wurden im Gewölbe unterm Turm der Wildemanner Kirche beigesetzt.

1735—1738 Georg Christian Rentsch, geb. in Hohnstedt, vorher P. coll. in Greene.

1738 – 1751 Ludwig Erich Meyer, geb. in St. Andreasberg, ging nach Diepholz und starb dort am 9.8.1753

1752 – 1754 Joachim Ernst Kayser, geb.23.9.1717,in Lutterberg, gest.30.3.1754.

1754 – 1758 Franz Joseph Flatz, geb. 1700 in Bregenz, gest.1759.

1759 – 1765 Johann Christian Kutscher, geb. 4.5.1732 in Clausthal, war von 1758 ab Adjunkt bei seinem Vorgänger Flatz und zugleich – bis 1760— stellvertretender Rektor der Wildemanner Schule. Er starb am 12.3.1765.

1765 – 1775 Christoph Heinrich Röder, geb. 9.1.1727 in Zellerfeld, seit 1754 Rektor in Zellerfeld, geht als Prediger nach Zellerfeld und stirbt dort – zuletzt erblindet – am 9.4.l8l0 im Alter von 83 Jahren.

1775 – 1793 Johann August Riecken, geb. 30.5.1747 in Lauthenthal, geht 1793 als Pastor nach Weende.

1794 – l804 Heinrich Friedrich Christian Deecke, geb. 1.8.1763 in Celle, geht als Pastor nach Bissendorf.

Das Stelleneinkommen der Wildemanner Pfarre betrug 1690: 230 Taler, 1738: 550 Taler, 1745 nur 500 Taler. Es ist daraus zu ersehen, dass die Blütezeit des Bergbaues eine Erhöhung, der Rückgang desselben eine Verminderung der Pfarrerbesoldung zur Folge hatte.

Von den vorstehend genannten Predigern war es nur Jacob Kahle vergönnt, noch Dienst im ersten Wildemanner Gotteshaus – der von 1541 – 1543 erbauten Maria – Magdalenen – Kirche – zu verrichten. Im März 1626 ging diese durch Tillysche Streifscharen in Flammen auf, und erst nach Beendigung des 30jährigen Krieges wurde – wie oben schon berichtet – von 1651 ab im braunschweigischen Lande und in den angrenzenden Gebieten für einen Neubau gesammelt, der auf den Grundmauern der abgebrannten Kirche 1656 vollendet wurde.

Das erste Wildemanner Pfarrhaus wird – wie ja auch die alte Schule – in der Nähe der Kirche gestanden haben, “am Hasenberg”, wie es nach einer alten Nachricht heisst. Die Meriansche Karte aus der Mitte des 17. Jahrhunderts zeigt auf der Höhe des jetzigen Galgenberges einen Galgen . Vor Errichtung desselben gehörte dieser Berg noch zum heutigen Hasenberg, der sich also damals bis zur Stadt erstreckte.

Nach der Kämmereirechnung von 1780 befand sich das Pfarrhaus am Bohlweg, und eine Gasse, die von der Mitte des Bohlweges zur Innerste führte – vor einigen Jahrzehnten abgerissen und in die Nähe des Rathausplatzes verlegt— nannte man deshalb „Pfarrgasse“.

8)Die Blütezeit und das Ende der Wildemanner Lateinschule.

In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts wurde das Wildemanner Schulamt noch – wie bisher – von einer Lehrkraft ausgeübt. Im Jahre 1667 waren jedoch schon zwei Lehrer tätig, der Rektor Johann Grünhagen und der Konrektor Johann Wedekind. Auch gab es eine örtliche Schulaufsicht, die von dem damaligen Pastor Stephan Tuckermann und dem Stadtrichter Joh. Hardegen gemeinsam ausgeübt wurde. Organist war der Stadtschreiber Joh. Rühling.

Die Besoldungen in den öffentlichen Aemtern betragen in der damaligen Zeit:

für den Pastor jährlich 124 Gulden, 16 Groschen

für den   Rektor    jährlich  162   Gulden,       8  Groschen

für den Konrektor jährlich  70 Gulden, 4 Groschen

für den Richter jährlich 78 Gulden

für den Stadtschreiber jährlich  78 Gulden

für den Organisten jährlich 52 Gulden

Die beiden Schulkollegen hatten auch noch kleinere Nebeneinnahmen, denn nach altem Brauch erhielten sie als “Verehrung” zu Neujahr jeder 18 Gr. und für das Neujahrssingen und Singen zum Gregorius – Feste mit den Schulknaben 1 Gulden.

1667 gab es in Wildemann auch schon eine Mädchenschule, denn bei den Neujahrsverehrungen empfing die Schulmeisterin der Mädchen 9 Groschen. Ausserdem erhielt sie eine jährliche Beihilfe von 5 Gulden 4 Gr. zum Hauszins, die aber im Juli 1677 nicht mehr gezahlt wird. Wahrscheinlich ist diese Lehrkraft abgegangen. Ihre Nachfolgerin war Anna Maria Tuckermann, die Tochter des damaligen Pfarrers. Später wurde dem Opfermann Hans Georg Veit – schon 1693 im Amt – der Unterricht in der Mädchenschule übertragen. 1703 hatte dieses Amt der Opfermann Johann Heinrich Bringmann und 1717 der Opfermann Joh. Nikolaus.

167l bekam der Rektor Grünhagen in Rektor Friedrich Arkenhausen einen Nachfolger, 1673 kam nach Wedekinds Tod der Konrektor Justus Anton Engelmann. Der Rektor verwaltete auch das Amt des Kantors, das jedoch später dem Konrektor übertragen wurde.

Wie in allen übrigen Bergstädten, so fanden auch in Wildemann in jedem Jahr Kirchen – und Schulvisitationen statt. Der Kantor empfing die Visitatoren in der Schule gewöhnlich mit Gesang des Singechors, der bei jeder Schule bestand und bei Kirchenmusiken unentbehrlich war, der Rektor mit einer lateinischen Rede. Am Schlusse der Schulprüfung liessen Richter und Rat nach altem Herkommen Papier und Zucker unter die Knaben verteilen.

Bei der Visitation am 6.Oktober 1700 hatte der Rektor Arkenhausen in seiner ersten Klasse 22 und der Konrektor Callenbach, der Nachfolger von Engelmann, in seiner zweiten Klasse 50 – 60 Schüler in 2. Ordnungen. Die erste Ordnung mit 20 Kindern konnte ziemlich lesen und musste den Katechismus lernen, die Schüler der zweiten Ordnung waren ABC – Schützen.

Rektor Arkenhausen starb 1706, sein Nachfolger wurde Jul. Georg Mehliss. 1709 betrug die Schülerzahl in der ersten Klasse 33 und in der zweiten 112, hatte sich also gegen das Jahr 1700 ungefähr verdoppelt.

Aus dem Visitationsprotokoll vom Jahre 1718 erfährt man auch, welche Fächer in der Schule getrieben wurden. Es heisst dort:

“In der 1.Klasse informierte Rektor Julius Georg Mehliss die Schülerm von denen einige schon ganz erwachsen sind, in Latinität, Logicam, Rhetoricam, principia Theologica und Geographie. Die übrigen Kleinen übten sich dann in Grammatik, Arithmetica, auch in dem Schreiben.

Die zweite Klasse hat der Korektor Balzer Ernst Stichnoth. Die meisten Knaben sind ABC – Schützen. Die oberen aber haben an Vokabeln und dem Donat zu lernen, auch den Anfang mit Rechnen und Schreiben zu machen und Katechismus und biblische Historien zu treiben. Zuletzt hat man Bilder auf 2 Tafeln, die bei der Jugend von gutem Nutzen sind.”

Im Jahre 1720 wurde der Konrektor Stichnoth nach Lautenthal berufen, und bald darauf verliess auch Mehllis seine Wirkungsstätte. An ihre Stelle kamen Joh. Hartm. Ache und Konrektor Türke.

Bei den Visitation im Jahre 1724 waren in der untersten Klasse über l00 und in der oberen 40 – 50 Knaben. Diese waren jedoch so verschieden, dass der Rektor sie in mehreren Abteilungen unterrichten musste. Dazu hatte er noch die Chorschüler. Um ihn zu entlasten, hielt es der Superintendent Meyenberg für zweckmässig, den Schülerchor in Wildemann aufzuheben, zumal 1700 die Resolution gegeben sei, dass man in Wildemann, Grund und Lautenthal in den Schulen nur darauf sehen sollte, dass der Jugend gute christliche Prinzipien beigebracht wurden.

Dagegen verwahrten sich Richter und Rat ganz energisch mit dem Hinweis, dass die Bergstadt Wildemann gleiche Privilegien wie Zellerfeld habe. Auf Grund dieser Beschwerde wurde es erreicht, dass der Vice – Berghauptmann v. Imhof dafür eintrat,den Schülerchor noch weiterhin bestehen zu lassen.

Im Jahre 1755 war neben dem Rektor Ache der Konrektor Henning Günther an der Schule, der am 5 Oktober 1743 starb. Sein Nachfolger wurde der Konrektor Aug. Phil Fr. John. Den Organistendienst hatte 1733 der Stadtschreiber Joh. Fr. Dittmar Kahle und 1750 Anton Heinrich Kahle. Als Opfermann wird 1743 Methfessel und 1759 Oetterer genannt.

Als der Rektor Ache im April 1758 gestorben war, übernahm Pastor Kutscher vertretungsweise die Leitung der Schule, bis im Februar 1760 der neue Rektor Georg Fr. Weppen angestellt war.

Den Organistendienst übertrug man nach dem Tode des Organisten Kahle 1793 dem Opfermann Oetterer und 1805 dem Opfermann Strauch.

An der Schule war 1773 der Rektor Joh. Ehrh. Chr. Munk, der aber schon nach einem Vierteljahr nach Seesen ging, worauf noch vor 1785 Rektor Konr. Chr. Ephraim Röhl eintrat. Er war der letzte Rektor und noch der einzige Lehrer der Wildemanner Stadtschule, die seit 1785 auch keinen Konrektor mehr hatte.

Der Niedergang des Bergbaues hatte also auch den des Schulwesens zur Folge. (Als Geschichtsquelle diente hauptsächlich eine Arbeit von H. Morich in “Deutsche Heimat“ ,Beilage zu den „Oeffentlichen Anzeigen für den Harz“ v.26.1.1935.)


V. Wildemann unter Herzog Heinrichs Nachfolgern

by jogo21

1.) Verbesserung des Bergbaues unter Herzog Julius.

Der von Heinrich d. J. ins Leben gerufene Bergbau wurde von seinem Sohn, dem Herzog Julius (1568 – 1589) mit gleichem Eifer und grosser Umsicht fortgeführt. Unter seiner Regierung ist derselbe erheblich verbessert und erweitert.

Da bei zunehmender Teufe die Waltigung der Grundwasser immer schwieriger wurde, war Julius bestrebt, diesem Uebelstand durch den Bau neuer oder die Weiterführung bereits vorhandener Stollen abzuhelfen. Der wichtigste von den neuen Stollen war der “Getroste Julius – Stollen”, der 1570 angefangen wurde und nach fünf Jahren die Gänge erreichte, die man dabei im Auge gehabt hatte. Durch diesen Stollen wurde den Gruben “Sonnenglanz”, „Haus von Sachsen“, “Gabriel”, “St. Johannes” und noch einigen anderen Zechen so trefflich geholfen, dass sie nicht lange danach in gute Ausbeute kamen.

Nach Vollendung des “Getrosten Julius – Stollens” liess der Herzog den “Oberen – Wildemanner – Stollen” und den “Getrosten – Hedwig – Stollen“, die beide zu Herzog Heinrichs Zeiten angefangen, aber wegen allzufesten Gesteins nicht vollendet wurden, weiter treiben, wodurch abermals den Gruben im Stufental geholfen wurde.

Julius hat auch durch eine besondere Verordnung eine Verbesserung der Pochwerke angeordnet. Der “Alte Mann” hatte die Erze zwischen grossen Steinen zerrieben. Um das Jahr 1534 erfand der Bergprobierer Peter Philipp Wildemann das erste Pochwerk, das jedoch nur einen Stempel hatte, der von der Welle eines Wasserrades gehoben wurde und das Erz auf trockenem Wege zerstampfte. Unter Herzog Julius hatte man bereits 1570 angefangen, mehrere Stempel zu verwenden und das frisch gepochte Erz auf nassem Wege auf “Planenherde” zu leiten, das war eine Vorrichtung, bei der der metallhaltige “Schlieg” auf ausgespannter grober Sackleinwand hängen blieb, während der “After” – Pochsand ohne Wert – vom Wasser fortgespült wurde. Auch mussten die bei jedem Pochwerk schon vorhandenen Klärsümpfe um zwei oder drei vermehrt werden, damit keine wertvollen Bestandteile mit dem abfliessenden Wasser in “die wilde Flut gejagt” wurden.

Im Jahre 1573 hatte sich der Meister Vollmer erboten, in Wildemann ein neues Pochwerk zu erbauen, dessen 12 Stempel vom Wind getrieben werden sollten. Dieses “Windpochwerk” versagte jedoch vollständig, und die von der Bergbehörde vorgeschossenen 1000 Taler waren vergeblich ausgegeben.

Als der Bergbau sich unter der sorgsamen Pflege des Herzogs Julius hob und immer noch mehr Zechen in Aufnahme kamen, machte sich ein Mangel an Bergleuten bemerkbar. Im Sommer 1577 fanden sich einige fremde Bergleute ein, aber sie waren so “wild”, dass sich die einheimische Bevölkerung vor ihnen fürchtete und froh war, dass sich die meisten von ihnen im nächsten Winter wieder verliefen.

Um nun eine gute und sesshafte Knappschaft zu gewinnen, forderte Julius am 22 Juli 1578 die ländlichen Bewohner seines Herzogtums auf, aus jeder Bauernfamilie, in der mehrere Söhne waren, wenigstens einen von diesen Bergmann werden zu lassen. Aus dem betreffenden Aufruf – der an einigen aufeinander folgenden Sonntagen von den Kanzeln verlesen und gleich nach beendigtem Gottesdienst besprochen werden musste – ist auch ersichtlich, was die jungen Bergleute in jener Zeit verdienten:

Als Pochjunge von 10 – 14 Jahren erhielten sie 10 – 12 Mariengroschen als Wochenlohn und für Beischichten noch 4 – 5, Burschen von 19 – 20 Jahren erhielten als Karrenläufer oder Haspelzieher 15 – 18 und für Beischichten noch 5 – 7 Mariengroschen wöchentlich. Sie konnten nicht nur Häuer, Schmelzer und Silberabtreiber werden, sondern auch „nach Vernunft, Verstand, Fleiss und Geschicklichkeit“ zum Steiger, Schichtmeister, Geschworenen und Bergmeister aufsteigen. Aus jener Zeit stammt wohl auch das Oberharzer Bergmannswort: “A schlachter Puchjung, dar net denkt, ämol Ewerbarkmäster zu wahrn.”

Auf Grund dieses Aufrufs werden auch wohl Niedersachsen nach dem Oberharz eingewandert sein, wie auch einige Wildemanner Familiennamen –Tegtmeier, Brinkmann, Winkelvoss und Grote – bezeugen.

2.) Nachlassen der Blütezeit des Bergbaues unter Heinrich Julius

Als der Herzog Julius am 3. Mai 1589 gestorben war, folgte ihm sein Sohn Heinrich Julius in der Regierung. Die erste Blütezeit des Oberharzer Bergbaues ging jedoch mit dem Schlusse des 16. Jahrhunderts zu Ende. Man hatte die Erzgänge in den oberen Schichten mit geringen Kosten abgebaut, und nun kam das Herausholen aus grösserer Tiefe erheblich teurer. Alle Betriebsmittel waren im Preise gestiegen, und dazu kamen noch die drückenden Bergwerks – Abgaben: Der Bergherr beanspruchte den zehnten Teil der gewerkschaftlichen Ueberschüsse, und ausserdem stand ihm noch ein Vorkaufsrecht der fertigen Produkte zu. Es kann daher nicht überraschen, dass unter solchen Umständen ein Rückschlag eintrat. Die meisten Zechen konnten keine Ausbeute gewähren und nur durch erhebliche Zubussen betriebsfähig erhalten werden. Es war eine allgemeine Krisis über den Oberharzer Bergbau gekommen und machte dem fieberhaften Treiben, das Jahrzehnte hindurch auf diesem Gebiet geherrscht hatte, ein Ende. Der Wahn mancher Leute, überall im Oberharz silberhaltiges Erz zu finden, hatte einer grossen Anzahl von Gewerkschaftlern den Beutel geleert, sodass diese sich missmutig zurückzogen. Viele Gruben blieben liegen oder fristeten unter zunehmenden Schulden ein kümmerliches Dasein.

3. ) Münzenschwindel, Teuerung und Pest zur Regierungszeit des Herzogs Friedrich Ulrich

Es ist selbstverständlich, dass unter dem Niedergang des Bergwerks die gesamte Oberharzer Bevölkerung zu leiden hatte. Dazu kam noch das Uebel, dass zu Beginn des 17. Jahrhunderts auf dem Gebiete des Geldumlaufs ein unheilvoller Münzenschwindel einsetzte. Gewissenlose Besitzer und Pächter von Münzstätten kauften das Harzer Feinsilber und bereits umlaufendes echtes Silbergeld auf, prägten unter Zusatz von recht viel Kupfer neue Geldstücke, die dem Namen nach den alten gleich, aber an Silbergehalt ganz minderwertig waren. Man nannte diese Zeit die “Kipper – und Wipperzeit”. Zuletzt wollte niemand dieses minderwertige Geld nehmen, und die Kaufleute und Handwerker forderten Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände als Bezahlung. Es blühte der Tauschhandel. Es ist daher zu verstehen, dass die Bergleute sich dagegen auflehnten, wenn sie ihren geringen und sauer verdienten Lohn im wertlosen Geld empfingen und es sogar zu stürmischen Auftritten und zur Arbeitsverweigerung kam.

Als der Herzog Friedrich Ulrich durch Erlass einer neuen Münzordnung 1624 dem schamlosen Treiben der Münzenschwindler ein Ende bereitete und das Geld der damaligen Zeit auf den wirklichen Wert herabgesetzt wurde, wurde mancher dadurch schwer betroffen, und die Folge davon war, dass auch einige Gewerkschaften den Bergbau nicht mehr fortsetzen konnten.

Verschärft wurde diese böse Zeit noch durch die hintereinander folgenden Missernten der Jahre 1621 – 1624. Die Preise für Lebensmittel und sonstige Bedürfnisse erreichten eine unglaubliche Höhe. Ein Malter (6 Himten) Roggen kostete 25 Taler, Weizen 30, Gerste 20, Hafer 9 Taler, ein Pfund Butter oder Speck 24 Mariengroschen. Man kann die sich hieraus ergebenden traurigen Lebensverhältnisse nur verstehen und bemessen, wenn man sich vor Augen führt, was die damaligen Bergleute verdienten. Berghauptmann Löhneys macht darüber in seinem 1617 gedruckten Buche “Bericht vom Bergwerk” folgende Angaben:

Einem Schichtmeister gibt man, wenn er Ausbeutezechen und viel zu tun hat wöchentlich
1 Gulden 10 Mgr.
Einem Steiger nach Gelegenheit der Zechen
1 Gulden 15 Mgr.
und der Zimmerarbeit gibt man zu Lohn
1 Gulden 15 Mgr.
Einem Untersteiger
1 Gulden 10 Mgr.
Ein Wasserknecht wöchentlich sein Lohn
1 Gulden
Ein Anschläger wöchentlich sein Lohn
17 Mgr.
Ein Häuer wöchentlich sein Lohn
18 Mgr.
Ein Karrenläufer wöchentlich sein Lohn
17 Mgr.

1 Gulden = 20 Mariengroschen, 1 Mgr, =8 Pfennige.

Die meisten Bergleute konnten sich also in jener Zeit für den Lohn einer ganzen Woche nicht einmal ein Pfund Butter kaufen und wenn der Bergmann nicht selbst Kühe oder Ziegen im Stall hatte, mussten er und seine Familienangehörigen trockenes Brot essen. Aber auch dieses war kaum aufzutreiben, weil der Oberharz kein eigenes Getreide erzeugte und auch die ländliche Bevölkerung unter den Missernten der letzten Jahre gelitten hatte.

Wegen dieser Notlage liess die Landesherrschaft den Bergleuten aus den Vorräten ihrer Domänen das unbedingt notwendige Korn zu einem billigen Ausnahmepreis verabfolgen. Diese Einrichtung hat man in späterer Zeit – 1722 wurde zu diesem Zweck das Kornmagazin in Osterode gebaut – dauernd beibehalten und damit Jahrhunderte hindurch besonders in teueren Zeiten viel Segen gestiftet.

Kaum hatte die Teuerung etwas nachgelassen, so kam im Winter 1625 die Pest abermals über den Oberharz, die von umherziehenden Söldnerscharen – seit 1618 wütete schon der Dreissigjährige Krieg – eingeschleppt war und weiter verbreitet wurde. Die durch die vorhergegangenen Hungerjahre geschwächte Bevölkerung war nicht widerstandsfähig, und wenn Wildemann auch nicht so schwer heimgesucht wurde wie Clausthal und Zellerfeld, so hat die unheimliche Seuche doch auch in unserer Bergstadt so viele Opfer gefordert, dass einzelne Familien ganz ausgestorben sind.

4) Wildemann im Dreissigjährigen Krieg.

Die Sturmwellen des 30 jährigen Krieges erreichten Wildemann erst im Frühjahr 1626. Nachdem Tillys Scharen am 10. Februar des genannten Jahres die Bergstadt Grund und am 19. März trotz heldenhafter Gegenwehr der Einwohner unter dem tapferen Berggeschworenen Thomas Merten die Stadt Zellerfeld geplündert und gebrandschatzt hatten, kamen sie auch nach Wildemann. Honemann erzählt über diesen Raubzug folgendes:

“Den anderen Braunschweigischen Bergstädten Wildemann und Lautenthal ging es nicht viel besser als dem Zellerfelde selbst. Am 22. März wurden beide Oerter durch etliche l00 Mann tillyscher Kriegsvölker ebenfalls eingenommen, und insonderlich zu Wildemann viele Einwohner durch Feuer und Schwert aufgerieben, auch alle Häuser ausgeplündert.“

Dass die vom Volksmunde als Tillyschanzen bezeichneten Gräben im Galgenberger Holze in jener Zeit angelegt sind, ist unwahrscheinlich, denn sie stammen jedenfalls—wie weiter unten noch ausgeführt wird – aus dem Siebenjährigen Krieg.

Die wilde Horde warf ihre Brandfackel nicht nur in die Wohnhäuser, sondern auch in das 1543 vollendete Gotteshaus.

Erst einige Jahre nach 1650 wurde eine neue Kirche gebaut, nachdem vorher einige Wildemanner Einwohner – mit Sammelbüchern ausgerüstet – nicht nur im braunschweigischen Lande sondern auch in den angrenzenden Gebieten – milde Gaben für den Kirchenbau erbeten hatten.

Vermehrt wurden die Kriegswirren auch noch durch das Auftreten der “Harzschützen”, die ursprünglich zum Schutze des Harzes gegen Tilly dienen sollten, sich aber später in Räuberbanden umwandelten und Wege und Stege unsicher machten.

Als der unglückselige Religionskrieg vorbei war, sah es in Wildemann – wie auch in den übrigen Bergstädten – recht trübselig aus. Der Bergbau war fast ganz eingestellt, und die allgemeinen Verhältnisse waren auf den tiefsten Stand gesunken. Zuchtlosigkeit und Unsittlichkeit hatten überhand genommen, und überall herrschte Rohheit und Verwilderung.

Weil die Einwohnerzahl nur noch etwa halb so gross war als vor dem Kriege, hatten Haus – und Grundbesitz fast jeden Wert verloren, und man konnte deshalb noch gut erhaltene Wohnhäuser für wenig Geld kaufen, während baufällige Häuser einfach abgerissen und als Brennmaterial fürs Brauhaus benutzt wurden.

An den Nachwehen des verheerenden Krieges hatte Wildemann noch sehr lange zu leiden, obgleich man versuchte, durch Wiederaufnahme des Bergbaues und Erneuerung von Betriebs – und Wohnstätten die schweren Kriegswunden zu heilen. Doch war es nicht leicht, den darniederliegenden Bergbau wieder in die Höhe zu bringen, weil viele von den auswärtigen Gewerken sich nicht mehr beteiligen wollten oder konnten, da auch sie durch den langen Krieg arm geworden waren.

5) Entstehung und Entwicklung des Wildemanner Schützenwesens.

Eng verknüpft mit dem Werdegang unserer Bergstadt ist das hiesige Schützenwesen, das bis in das Jahr 1572 nachzuweisen ist.

Als in der ersten Hälfte des 16.Jahrhunderts fremde Bergknappen in den Harz eindrangen, um den dort früher schon betriebenen Bergbau aus seinem etwa 180jährigen Schlafe zu erwecken, konnten sie die von ihnen gegründeten Bergstädte wegen des bergigen Geländes nicht mit Wall und Graben umgeben, sie also nicht verteidigungsfähig machen. Es kam ihnen jedoch sehr zustatten, dass sie als Bergknappen – gleich den Knappen der Ritter – das Recht hatten, Waffen zu tragen. In den ältesten Zeiten waren das die Streitäxte “Bergbarte” und “Berghackel“. Das letztere wurde in späterer Zeit in kleinerer und zierlicherer Form von den Bergleuten als Symbol des alten Waffenrechts als Stock getragen. Heute sieht man es jedoch nur noch an bergmännischen Festen in der Hand der Steiger als Schmuck zur Uniform.

Nach Erfindung der Feuerwaffen diente auch den Bergknappen hauptsächlich das Schiessrohr zur Verteidigung. Aus einer Musterungsrolle vom 24.Juli 1585 ist zu ersehen, dass bei den “Fahnen – Knechten” des Fähnleins Wildemann – Grund die Hauptwaffe das kurze Schiessrohr war.

Um nun die Wehrpflichtigen zu sicheren Schützen auszubilden, wurden regelnlässige Schiessübungen abgehalten, und es bildeten sich innerhalb der Knappschaften sogenannte Schützenbrüderschaften, die von der Bergbehörde in jeder Weise begünstigt und unterstützt wurden. Daher stand das Oberharzer Schützenwesen schon um das Jahr 1570 in hoher Blüte. Darüber berichtet der Wildemanner Geschichtsschreiber Hardanus Hake in seiner Bergchronik folgendes:

“Anno 1572 ist nach Bartholomäi ein grosser Schützenhoff auf Zellerfeld abgehalten, dahin viel Stedte verschrieben die von Wildemann sind mit fliegender und schwebender Fahne hinaufgezogen und angekommen, Zacharias Benedict, ein Steiger gewann darauf das beste. -

Anno 1577.In diesem Jahre ist abermahl ein grosser Schützenhoff auffm Zellerfeld gehalten worden, da dann unser gnädiger Fürst und Herr 60 fl. auf dem besten Schuss verehret hath und das beste Hennig Möller in Goslar gewonnen.

Anno 1578.Den 15 September wardt aufm Zellerfeld abermahl ein grosser Schützenhoff gehalten, und gewann das beste Bastian Meissner.

Anno 1580.Am Tage Johannis Baptistae ward ein Schützenhoff gehalten aufm Zellerfeld und der Glückstopf aufgetheilet.”

Wir ersehen daraus ,dass der Schützenhof in der damaligen Zeit nur in Zellerfeld stattgefunden hat. Dem verdienstvollen Leiter aller Braunschweig – Wolfenbüttelscher Bergwerke, Oberbergmeister Christoph Sander, ist es zu verdanken, dass das Schützenwesen seitens der Bergbehörde in festgeregelte Bahnen geführt wurde. Er wandte sich im Namen der 4 braunschweigischen Bergstädte Wildemann, Grund, Zellerfeld und Lautenthal am 6.Januar 159o an den Herzog Heinrich Julius mit der Bitte, zu genehmigen, dass von den mit vorschriftsmässigen Feuerrohren ausgestatteten Berg – und Hüttenleuten in der Zeit vom Sonntag Cantate bis Michaelis allwöchentlich ein Preisschiessen und jährlich einmal ein Schützenhof – später Freischiessen genannt – abgehalten würde.

Beiden Bitten wurde entsprochen, aber dabei bestimmt, dass der Taler aus dem Zehnten nur von einem Schützen aus den oben genannten 4 Bergstädten gewonnen werden könnte.

Der eben erwähnte Taler sollte zu jedem Sonntagsschiessen aus der Zehntkasse bewilligt werden.

Als Termin für den Wildemanner Schützenhof wurde das Trinitatisfest bestimmt, für Grund der Sonntag vor Bartholomaei, für Zellerfeld der Sonntag vor Michaelis, für Lautenthal der Sonntag vor Jacobi.

Eine noch festere Grundlage erhielt das Oberharzer Schützenwesen nach dem 3ojährigen Kriege, als die Obrigkeit alle wehrhaften Bürger aufforderte, die Bewohner der Bergstädte vor dem umherstreifenden Raubgesindel – den sogenannten Harzschützen – , das alle Wege und Stege unsicher machte, zu schützen. Um diesen Schutz einheitlich zu gestalten, wurden für die Schützenbrüderschaften der Bergstädte von der Berghauptmannschaft im Jahre 1652 sachgemässe Schützenordnungen erlassen.

Seit jener Zeit – vielleicht auch noch früher – wurde neben dem landesherrlichen Ehrengewinn von einem Taler auch noch ein Gewinn aus städtischen Mitteln verteilt. Nach der Wildemanner Kämmereirechnung von 1681 betrug der den Schützen gewährte Jahresbeitrag 9 Rthl. 18 Gr.

Leider ist die Wildemanner Schützenordnung nicht mehr aufzufinden, und wahrscheinlich ist sie beim Brande des alten Schützenhauses im Jahre 1875 verlorengegangen. Da jedoch die Oberharzer Schützenordnungen im grossen und ganzen gleich waren, sei etwas aus der für Clausthal erlassenen mitgeteilt:

Wer zur Schützenbrüderschaft gehörte, musste mindestens dreimal im Jahre mitschiessen. Auch Fremde konnten zum Schiessen zugelassen werden, konnten jedoch nicht an den Geldgewinnen teilnehmen, die aus landesherrlichen oder städtischen Mitteln stammten. Die übrigen Gewinne hatten ihre Grundlage in dem “Satzgeld”, das von jedem Schützen vor Beginn des Schiessens dem Schützen – Offizium – Schützenvoigt, zwei Siebener und Fähnrich – übermittelt werden musste. Bei dem alljährlich stattfindenden Freischiessen war jeder Schütze verpflichtet, sich zur gegebenen Zeit mit seiner Büchse vor dem Rathause einzufinden, um die Schützenfahne im Festzug zu begleiten.

Es würde zu weit führen noch weitere Einzelheiten aus der Schützenordnung mitzuteilen, doch sei noch so viel gesagt, dass das überlieferte Brauchtum bis in die Neuzeit beibehalten wurde. So enthält z.B. auch die “Satzung der Schützenbrüderschaft Wildemann”, die wegen Eintragung in das Vereinsregister im Jahre 1906 aufgestellt und genehmigt wurde, wieder die alte Bestimmung, dass der jeweilige Bürgermeister der Bergstadt – früher Richter genannt – als Oberschützenvoigt gilt. Ihm muss der gewählte Schützenvoigt zur Bestätigung präsendiert werden. Auch muss ihm die alljährliche Abrechnung über Vermögen der Brüderschaft zur Kenntnisnahme und Genehmigung vorgelegt werden.

Sind auch die Gründe hinfällig geworden, die einst zur Gründung der Wildemanner Schützenbrüderschaft geführt haben, so besteht sie doch heute noch.

Ob das alte Schützenhaus, das 1875 des Feuers Macht vernichtete, das erste in Wildemann gewesen ist, liess sich nicht nachweisen. Es stand im sogenannten Viertel, einem Stadtteil am Nordabhang des Galgenberges. Es wird vom Geschichtsschreiber Gatterer für das Jahr 1734 erwähnt, wenn er berichtet, dass bis zu diesem Jahr der Hüttenwächter im Schützenhaus gewohnt hat. Die Scheiben standen an dem Wege, der nach dem Galgenberger Walde hinaufführt, und noch heute heisst diese Stelle im Volksmunde “An den Scheibenkreuzen”. Ein neues Schützenhaus wurde auf der Brandstätte nicht wieder erbaut, doch schoss man an der gewohnten Stätte von einem einfachen Schiesstand so lange, bis es im Jahre 1878 polizeilich verboten wurde, weil infolge des Bahnbaues die Schusslinie über den Eisenbahneinschnitt vor dem Tunnel hinwegführte. Einige Jahre später wurde ein neuer Schiesstand im Spiegeltal erbaut.

6) Stadtobrigkeit und Stadtverwaltung im 16. Jahrhundert

Durch die Bergfreiheit von 1532 war auch der noch im Entstehen begriffenen Bergstadt Wildemann die freie Wahl von Richter und Rat und die bürgerliche Rechtsprechung zugesichert. Schon 1534 machte man von diesem Recht Gebrauch und wählte den Geschworenen Veit Pauer zum ersten Richter, dem 1542 Hans Franke im Amte folgte. Dieser wurde jedoch durch die Räte der Fürsten des Schmalkaldisehen Bundes – Herzog Heinrich war aus seinem Hause vertrieben – abgesetzt, und Hans von Schwalbach wurde sein Nachfolger. Der letztere war jedoch bei den Einwohnern nicht beliebt, und man freute sich, als der inzwischen zum Bergmeister ernannte Veit Pauer 1544 das Richteramt wieder ausübte. Spätere Richter waren nach Hakes Bergchronik – berichtigt durch Denkers Forschungen aus dem Wildemanner Stadtbuch (W St B) von 1544 – folgende

1545 Hans Franke
1546 Thomas Salomo
1547 Ulrich Uebel
1548 Hans Franke (nach W St B Matz Köhler )
1549 Matz Köhler (W St B Georg Monnich )
1550 Ulrich Uebel (W St B Michel Dannenberg)
1551 Heinrich Mönch
1552 Gregor Bergmann (W St B Hans Roseler)
1555 vacat (Gregor Bergmann)
1554 Hans Roseler
1555 vacat (W St B Michel Dannenberg)
1556 Hans Vogtländer
1557 Michel Dannenberg
1558 Hans Vogtländer
1559 Michel Liebe
1560 - 1563 Hans Vogtländer
1564 Michel Dannenberg  (nach W St B auch 1565 - 67)
1568 - 69 Jacob Remisch
1570 Michel Dannenberg
1571 Jacob Remisch
1572 - 74 Michel Dannenberg
1575 Matz Hane
1576 - 77 Jacob Remisch
1578 Michel Dannenberg
1579 Jacob Remisch
1580 Matz Hane
1581 - 82 Michel Dannenberg
1585 Gerd Hensing  (W St B 1583 - 85 und 1590)

Wenngleich den Bergstädten nach den Bergfreiheiten die selbständige Wahl von “Richter und Rat” zustand, so bedurfte die Wahl doch der Bestätigung des Herzogs. Wie aus dem vorstehenden Verzeichnis ersichtlich ist, wurden manche Richter nur auf ein Jahr gewählt, andere dagegen – wie z.B. Michel Dannenberg wurden aufeinanderfolgend oder einige Jahre später wieder gewählt.

Der Richterdienst war in den ersten Jahrhunderten – und auch noch später – ein Nebenamt und erforderte keine besondere juristische Bildung. Schon in der ersten Zeit wählte man meistens Bergbeamte. Der Richter hatte nicht nur die bürgerliche Gerichtsbarkeit auszuüben – die “peinliche” stand ihm nicht zu – , sondern übernahm auch zugleich die städtische Verwaltung, wobei ihm die Ratsherrn zur Seite standen. Daher bezeichnete man die Ratsbehörden in den Oberharzer Bergstädten bis ins 19.Jahrhundert hinein mit dem Ausdruck “Richter und Rat”.

Neben Richter und Rat war auch ein Stadtschreiber als juristischer Beirat an der Gerichtsbarkeit und Verwaltung beteiligt, Hake nennt für 1554 Valentin Weyrauch, für 1571 Georg Lerche, für 1572 Hans Oppermann und für 1577 – 81 Valentin Froberg, der auch zugleich Organist war.

Die städtischen Gelder hatten zwei Kämmerer zu verwalten. Hake nennt für 1563, 1564 und 1570 Wolf Springer und Georg Schmidt, für 157l Lorenz Neubeck, für 1572 – 74 Jacob Remisch – war vorher und nachher auch Richter – und Gregor Lerche, für 1575 – 82 dieselben jedoch nach der Gemeinderechnung waren es Lorenz Neubeck und Georg Lerschner.

Da sich die Bergstadt Wildemann 1534 – wie oben berichtet— den ersten Richter erwählt, wird der Ort wohl auch bald Stadtrechte bekommen haben. Ueber ein altes Stadtsiegel Macht Fr. Schell in der „Zeitschrift des Harzvereins für Geschichte und Altertumskunde“, 16. Jg. (1883) folgende Mitteilung:

“Der vorstehende Geburtsbrief, aus der Magistrats – Registratur in Wildemann entlehnt, war auf weiches schönes Pergament recht gut geschrieben, er hatte sodann eine an ein blaues Seidenband befestigte Holzkapsel, in welche das Wildemanner Stadtsiegel auf grünem Wachse eingedrückt war. Besagtes Siegel soll sich noch heute in der dortigen Registratur befinden, es hat 38 mm Durchmesser, stellt dem Wildemann an ein springendes Pferd gelehnt dar und hat die Figur die Fichte in der rechten Hand. Die Umschrift des Siegels lautet:

SIGIL DER ALTEN FÜRSTL. BRUNS. BERKS. WILDEMAN 1519

Die Jahreszahl 1519 ist offenbar ein Schreibfehler von Schell oder ein Druckfehler in der genannten Zeitschrift. Da Wildemann erst 1529 gegründet ist, kann unmöglich die Jahreszahl 1519 im Stadtsiegel gestanden haben. Jedenfalls hat die Zahl 1529 geheissen und soll auf das Gründungsjahr der Bergstadt hinweisen.

Vor mir liegt als Urschrift ein Wildemanner Lehrbrief aus dem Jahre l808. Die eigenhändige Unterschrift des Lehrherrn, Bergchirurg Heinrich August Anton Strube wird vom “Rathscollegium” bescheinigt, und das dabei gebrauchte Stadtsiegel ist in Papier gepresst aufgeklebt. Es zeigt den Wilden Mann, die Fichte senkrecht in der rechten Hand haltend.

Die Umschrift des Siegels lautet:

SIEGEL DER ALTEN FÜRSTL. BRUNS. BERKS. WILDEMAN 1548

Was soll nun die Jahreszahl 1548 bedeuten? Vielleicht ist der Bergstadt erst in diesem Jahr das Recht zur Führung eines Stadtsiegels verliehen!

Es ist anzunehmen, dass sich Wildemann schon in den ersten Jahren seiner Entwicklung ein Rathaus erbaut hat. Es wird das wichtigste und ansehnlichste Gebäude der Stadt gewesen sein und nicht nur dazu gedient haben, dass dort die Sitzungen von Richter und Rat abgehalten wurden, denn in seinen unteren Räumen wird sich auch die Ratsschenke befunden haben. Ob das alte und ehrwürdige Rathaus, das 1925 durch Feuer zerstört wurde, schon als Wirkungsstätte der ersten Wildemanner Richter gedient hat, liess sich nicht feststellen. Hake erwähnt in seiner Bergchronik nichts darüber.

7)Kirchliche Nachrichten aus der ältesten Zeit.

Die Bergstadt Wildemann war seit ihrer Gründung in kirchlicher Beziehung zunächst eine Filiale von Grund und Zellerfeld. Im letzteren Ort hatte man seit 1538 in Christoph Beer einen eigenen Pfarrer, der aber seines lutherischen Glaubens wegen von dem katholisch gesinnten Herzog Heinrich 1541 vertrieben wurde. Die lutherischen Bergleute wollten sich jedoch – wie an einer anderen Stelle dieser Chronik bereits erwähnt ist – keinen katholischen Prediger aufzwingen lassen und liessen sich von den lutherischen Pfarrer Joh. Ebeling in Kirchberg, der von Zeit zu Zeit zu ihnen kam, das Wort Gottes verkündigen. Man bemühte sich jedoch auch, von der missmutig gegebenen Erlaubnis des Herzogs Gebrauch zu machen, auf eigene Kosten einen lutherischen Pfarrer anzunehmen.

Als das nicht gelingen wollte, sandten die Zellerfelder am 2. November 1542 Abgesandte nach Seesen, wo die Visitatoren des Schmalkaldischen Bundes weilten, mit der dringenden Bitte, Ihnen einen Prediger zu verschaffen. Aber erst im nächsten Jahr – 1543 – erhielten sie Johann Gnaphäus aus Göttingen als Geistlichen, der fünf Jahre hindurch auch in Wildemann sein Amt ausübte.

Erst 1548 bekam Wildemann einen eigenen Prediger, über dessen Namen jedoch Unklarheit herrscht. Hake erwähnt nur die Tatsache der Anstellung und nennt keinen Namen. Auch Honemann kann den Namen nicht angeben. Nach einem “Register der merkwürdigsten Sachen aus denen in hiesiger Registratur befindlichen Actis“ – nach Denker um 1754 oder etwas später von dem Wildemanner Stadtschreiber Rosenhagen angelegt— heisst er Conradus und soll 1558 gestorben sein. Ist der Name richtig, so kann er das Pfarramt nur ganz kurze Zeit verwaltet haben, denn von 1549 ab taucht im Wildemanner Stadtbuch der Prediger Kern auf. Der Name ist nur in den ersten beiden Buchstaben deutlich zu lesen; nach ihm wird noch ein Herr Anthoni genannt.

Nach Hake ist 1556 “Herr Conrad N pfarher worden”. Honemann berichtet ( II. Teil, § 116): “Sonst kann auch beyläufig hier gedacht werden, dass man den dahmaligen – nur aus dem Zusammenhang ist zu ersehen, dass es sich um das Jahr 1556 handelt— Pfarrer zum Wildemann allgemein Conradus nannte. ”

Nach Hake ist also Conrad N. überhaupt erst 1556 Prediger in Wildemann geworden und nicht schon 1548, wie im oben erwähnten “Register” angegeben ist.

Auf Conrad N. , bezw. Conradus, folgte nach Hake und Honemann Philipp Schäfer oder Schäffer. Er ist jedoch nur kurze Zeit im Amt gewesen, denn schon 1559 wird David Bitterbösse sein Nachfolger. Dieser Pfarrer kam 1571 mit seiner vorgesetzten Behörde in Zerwürfnis, weil er die von Herzog Julius 1568 erlassene Kirchenordnung nicht billigen und unterschreiben wollte. Er wurde seines Amtes entsetzt und musste längere Zeit im Gefängnis zu Wolfenbüttel zubringen.

Der Wunsch vieler Wildemanner Einwohner, Bitterbösse wieder in sein Amt einzuführen, wurde nicht erfüllt. Nachdem das Pfarramt ein Vierteljahr lang unbesetzt war, wurde Magister Johann Schaber zum neuen Prediger erwählt. Er ist jedoch nur drei Quartale in Wildemann geblieben, denn schon 1572 erhielt er in Hardanus Hake einen Nachfolger.

Diesem Geistlichen haben wir es zu verdanken, dass durch seine “Bergchronik” – die älteste Geschichtsquelle über den Oberharz – eingehende Nachrichten über Wildemann aus dem 16. Jahrhundert der Nachwelt überliefert sind. Ueber die Zeit seiner Wildemanner Amtstätigkeit herrschen verschiedene Meinungen: In einem alten Prediger – Verzeichnis der Pfarre zu Wildemann ist auf Hake folgend 1625 Jacobus Eubenius – richtiger Calenius – aufgeführt. Denker führt dagegen im Jahrgang 40 der “Zeitschrift des Harzvereins für Geschichte und Altertumskunde” den Nachweis, dass Hake nur bis l610 im Amt gewesen sein kann. Mit Denker’s Forschungen stimmt Calvör überein, wenn er in seinen “Historischen Nachrichten“ – gedruckt 1765 – schreibt, dass der Prediger Jacob Calenius im Jahre l6l0 von Altenau nach Wildemann gegangen oder versetzt ist.

Ueber das erste Wildemanner Gotteshaus ist nicht viel zu berichten. Es stand an derselben Stelle, wo das heutige sich befindet. Mit dem Kirchenbau wurde 1541 begonnen, und am Tage Maria Magdalana des Jahres 1543 wurde die Kirche – wie oben schon erwähnt— durch den Zellerfelder Prediger Gnaphäus eingeweiht. Sie stand bis 1626 und wurde von Tillyschen Streifscharen während des 30jährigen Krieges durch Feuer vernichtet.

8) Der Anfang des Wildemanner Schulwesens.

Bei der reformatorischen Kirchenvisitation im Jahre 1542 heisst es im Protokoll für Zellerfeld: “So sollen sie auch einen Schulmeister und kuster mit freyer Wohnungen versorgen und dem schulmeister mit der Zeit dreissig gulden und dem kuster zwanzig gulden zu solde verschaffen. ”

Wenn im soeben genannten Jahr Wildemann auch noch keinen eigenen Pfarrer hatte, sondern mit Zellerfeld kirchlich verbunden war, so ist doch anzunehmen, dass obige Vorschriften betreffs der Schule auch für Wildemann Gültigkeit hatte. Bevor Wildemann 1548 einen eigenen Prediger bekam, hatte man nach Hake einen Schulmeister namens Bartoldus Tunkel. Nach Denker ist aus dem alten Wildemanner Stadtbuch zu ersehen, dase Bartoldus “Dunkel“ schon 1545 im Amte war, denn am Sonntag Lätare dieses Jahres klagt er vor dem damaligen Bergmeister Veit Bauer und dem Richter Hans Franke gegen den Wildemanner Bürger Nickel Hauenschild wegen übler Nachrede und zwingt diesen zum Widerruf.

Zu Schulmeistern berief man damals nicht nur in grossen sondern auch in kleinen Städten Männer mit gelehrter Bildung, besonders Theologen, die auf ein Pfarramt warteten. Dadurch entwickelten sich aus einfachen Küsterschulen allmählich “lateinische” Schulen. So war es auch in Wildemann, und die dortige Lateinschule erreichte ihre höchste Blütezeit in der Mitte des 18. Jahrhunderts.

Hake erwähnt in seiner Bergchronik für das Jahr 1552 den Schulmeister Henricus Rustehnus (Heinrich Rust), der ums Jahr 1554 Hofprediger in Katlenburg wurde.

Hake nennt für 1571 Balthasar Conradi als Schulmeister und berichtet über dessen Abgang und Nachfolger:

“Anno 1577. Balthasar Conradus, so dieser Bergstadt Wildemann etliche jahr nach einander für einen Schulmeister gedient zog in den Grund und ward Pfarrher, und kam an seine stadt Jodocus Roleff Alveldiensis. “

Roleff ging 1581 als Pastor nach Wetteborn und wieder bekam Wildemann in Heinrich Schwieger einen Theologen als Schulmeister. Er blieb bis 1584 und ging dann als Pfarrer nach Calvörde.

Im Jahre 1625 präsentieren Richter und Rat den Rektor Ernst Freisen dem Konsistorium in Wolfenbüttel. Es ist daraus zu ersehen, dass Richter und Rat das Wahlrecht hatten und das Konsistorium sich nur das Bestätigungsrecht vorbehielt.

Auch über das erste Wildemanner Schulhaus lässt sich nichts Bestimmtes sagen. Hake berichtet leider nichts darüber. Merians Kupferstich von 1654 zeigt jedoch neben der Kirche das dort noch heute stehende “alte Schulhaus“, das aber – wohl seit Aufhebung der Lateinschule im Jahre 1805 – nicht mehr für Schulzwecke dient, sondern in Privathand überging. Wann dieses alte Schulhaus erbaut ist, lässt sich wohl nicht mehr feststellen.


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